193(> Bellen;, Bollen; und Riviera. 1941.
daß derselbe gestorben sei. Da aus Allein sich ergibt, daß der Landvogt unschuldig ist, werden dieund Obern gebeten, ihm „einen guteil Rücken ;u geben". Idicl. m. Dein Gio. kliaschai
Jragna, Pietro Bernardv von Lodriilo wegen seiner Schwester und Jacomo Jemino soll gestattet bleü'^ihren Desensivnsproceß auf;urichten, jedoch innerhalb Alouatsfrist, »vidrigenfalls der Laudvogt und dasfortfahren werden. Ibill. n. Der Laudvogt Zelger wünscht über folgende Punkte Weisung ch ^
halten: Ob die Verwandten Kundschaft geben können wegen der Feiertage, ob die Mehrzahl der StiiM"^der Amtleute und Consulen oder der Mitrichter gültig sein soll, über eine Ordnung und die Tazc ^Fische, und wie man die strafen soll, welche Fische außer Landes verkaufen, ob der Propst m Biasca c'däder Landvogt zuerst zu strafen habe, wegen des Geldrufs, wegen des Placet derjenigen Priester, welche ^Obrigkeiten darum nicht begrüßen wollen. Wege» Mangel au Instruction überlassen die Gesandt» ZDisposition darüber ihren Herren und Obern. Ibill. Den Landvögteu wird eingeschärft,
sie den Verhören und Torturen der Gefangenen selbst beiwohnen und alle Sorgfalt bei AufrichtungProcessen anwenden sollen, damit nicht jemand Unrecht geschehe, lbül, p. Die Frail des ö"
Giudetti aus Bollen; war verschwunden und, wie aus Judicien hervorging, von einem Priester rulstworden. ES wird für rathsam erachtet, daß der Landvogt dem Propst zu Abiasco diese JudicienWird die Frau nicht aufgefunden, so soll sie ans einen bestimmten Termin eitiert, und stellt sie stchihr Hab und Gut zu Händen der Kammer confiseiert werden. Absch. 95>4. a. Ut.'i.i. Dem La» t ^in Bollenz wird aufgetragen, an die noch immer nicht besetzte Stelle eines Drcigeschworenen, welche ^zuin Weitzel gewählte hatte ausgeben müssen, zu besetzen, lbiä. b. V!an bespricht sich
Art lmd Weise, wie man künftig die Drcigeschworenen in Bollen; wählen wolle. Die verschiedeneuten Ansichten werden in den Abschied genommen. Ibül. o. Die Gesandten sollen auf der
rechnung dahin wirken, daß zu Vermeidung überflüssiger Malefizkosten die deßwegen gemachtebeobachtet werde. Wenn Personen ans Judicien hin wegen verdächtigen Lebens in Gefangenschaft stz ^und an die Marter geschlageil werden und sich zuletzt „ausschwingen und ledig machen", so sollen M'^gebührenden Kosten bezahlen. Ibid. .1. l <>."»<». Der Laudvogt in Bollenz fragt um Rath, wie ^gegenüber etlichen Personen, welche der Nnhvlderei verdächtig sind, zu verhalten habe. Es wird ihm " ^lassen, in gebührender Form zu protestierenz sollte ihm etwas „zu schwer fallen", so soll er sich ^Herren und Obern wenden. Ibid. n. Tie Rialefizrechnung des Landvogts Gamma
ist Zll untersuchen. Ibid. ü Die Landschreiber zu Bellenz mW in Bollen; haben die Abim ^
beförderlich auszufertigen, damit sie den Gesandten ans der Riviera eingehändigt werden können- "
Die Gesandten sollen auf der Jahrrechnung dafür sorgen, daß die seit 1927 vonGamma noch ausständigen >(>() Kronen aus des Verstorbeneil Vcrlassenscbast jedem Orte ausbezahltIbid. tl. Der Ansang und der Alisgang des Zolls Zll Bellcnz soll laut Abschied des m ^
Jahres auf St. Bartholoms terminiert werden, Ibid. i. llNil. Der Span zwischen dem ^osicht'^des Coinmissarills und dem "Ritter Eislago ist auf gütlichem Wege beizulegen, ist dieß nicht möglich .lich zu entscheiden. Ibid. Ic. tOiiL. Der Antrag von Uri, daß der Bau der Gravedonerstraßc' l ^führt tverden möchte, wird von den Gesandten der beiden andern Orte wegen Maugel an Jnsiunden Abschied genommen, Ibid. >. lkXi.'t. Die (siesandten auf der Jahrrechnung werdeii bcm»flt^l ^^„aufgelaufenen" Wein ausschütten zu lassen, die Schlösser zu Bellen; zu besichtige» und das sie
zukehren. Ibid. »>. l <U»4. Die Gesandten werden ihre Herren und Obern zu erinnern wissen,