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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1928
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1928 Belle«;, Bollenz und Riviera. 1640.

so wollen die Herren und Obern Ernst brauchen. Die Abgeordneten der Geineinde. welche dieserwegen in die Orte kommen wollen und bereits in Uri, aber in Berhaft sind, sollen inzwischen in Berb^bleiben. Uebrigens soll der Eommissarius den Fehlbaren den Proceß machen und eine Strafe zu Hc»'^'der Kammer ihnen auferlegen; die Fehlbaren haben überdies; alle Kosten zu ersehen. Damit Robei»'^etwa nicht durch den Eommissarius des Bischofs von Evmo oder durcb andere Geistliche zu Bellenz zu ^ser Pfründe komme, wird Püntiner mit dem Fiscal RnSca znin Nuntius abgeschickt, um eine Inhibitiongegen jene Geistlichen auszuwirken. Absch. 924. u. Dem Fiscal Peter Rusca von Bellenz

in seinein Begehren unter Natificationsvorbehalt willsahn und ihm die Post zu Beilenz, wie sie Statlb»^Johann Jakob Tatto gebabt, zugestellt also, daß niemand anders daselbstein Posthorn aushängetnieinand von jemand anderm Postrosse nehmen dürfe. Dafür hat aber RnSc.i den Lohn, wie vonher, zu beziehen, ihn nicht zu steigern. Ine Pestzeit ist er Verpflichtet, die Pferde außerhalb der Dtadl^'halten. Die Gesandtschast von Nidwalden nimmt die Sache in den Abschied. Ibick. l>. 1 "

Provicarius hatte die von der Gemeinde Gvrdnno vorgenommene Wahl des Dadco Bluggiasca zum ^sorger der Gemeinde ungültig erklärt und behauptet, der bischöfliche Fiscns hätte dazu eitiert werdenzudem sei die erste ans Robertelli gefallene Wahl bereits bestätigt gewesen. Man beschließt, die Acte» ^ser Wahl dem Nuntius mitzntheilen und ihn zu bitten, seine Officien in Nom eintreten ztl lassen, ovc»er es rathsam finde. 2. Bei dieser Gelegenheit wird Püntiner, dem man die Mission an den Nuntiusgibt, auch beaustragt, mit demselben darüber zu reden, daß der Bischof Von Eomo die Judicatur überstreitigen Wachszehnten für die Geistlichen in Anspruch nehme. Absch. 926. n. lO.'tl. Den Gesa» ^aus die Jahrrcchnung wird der Auftrag gegeben, die überschwenglichen Kosten,so bei den Beamte» ^der Riviera in dem cMoic» treiben abzustellen". 1di<>. o. Da die Von Bellenz die Zr^ ^

einundzwanzig Tage, während welcher die Gesandten dort zu bleiben haben, mißbrauchen und ihreinnerhalb dieser Frist nicht fertigen, sondern sie verschieben, bis die Gesandten Verreisen wollen, so d»>> ^Gesandten sich dort mit großen Kosten vergeblich aufhalteil müssen,so ist solch Ziel in zehn Tage». ^zehen Werktag nach den drei Marktstagen gesetzt", was die Gesandten bei ihrer Ankunft zu public»^haben. Wenn Einer oder der Andere nach Bersluß dieses Termins seine Händel wollte fertigen lassr"'solle es in seinen Kosten geschehen; ebendasselbe soll auch gegen den Eommissarius wegeil seiner Rech"' .beobachtet werde». Absch. 964. n. l <>.'!.'!» Die Gesandten nach Bellen; sollen die Regenten derschaft alles Ernstes auffordern, die Porten und Thürme zu decken, die Mauern auszubessern, diesäubern; sollteil dieselben dawider Freiheiten aufzuweisen habe», so mögen sie dieselben an die Dbrich"^gelangen lassen. Iliick. 6. Jeder der Gesandten kann an die nenerbauteFaggiada" der

St. Stephan zu Bellen; 8 Kronen verehren, doch sollen die Bellcnzer die Ehrcnwappen der dreibringen. Idick. o. lO.tZ. Der Giubiaskcrmarkt soll nach alter Form auf den lt. Octvberwerden; Uri stimmt nicht dafür lind hätte es für besser geHallen, die Sache mit Stillstlnveigen Z» ' ^gehen. Ibiä. ck. Diejenigen, welche des LandvogtsÄpt" fEpt, Epp) sel. Erben von llri b

dig sind, svlleil sich innerhalb Monatsfrist melden bei 25 Kronen Buße. Ikiä. o. UU!7. Diea uf die Jahrrechiilliig sollen dafür sorgen, daß dem Landschreiber von Uri die 62 Gulden für dieund die Uebersetzung der Freiheiten Von den Bellenzern bezahlt werden. Il'üi. t'. ltt.ttt. Dieten können die Geineinde Gvrdnno, welche bei dem Handel wegen des Priesters Robertelli wegen ihn'derspcnstigkeit vom Eommissarius um 2M Kronen gebüßt worden ist, anhören und Remednr eüttreü»