192k Bellen.,, Bollen, und Niviera. 1639.
Statthalter und Eanzler, auch den drei beschworenen zn Bellen, ein Cid auferlegt werde, welcher wrothe Buch eingetragen werden soll; 5) das; »«an, weil Cardinal Nionti in den ennetbirgischenvisitieren wolle, nachsehen »lochte, was in einein solchen Fall früher Gewohnheit gewesen sei; ingleich^wie man sich ans die Ankunft des Annlius zu verhalten habe. Es wird für gilt erachtet, das; diekcitcn die Gesandten ans nächste Zusammenkunft über diese Punkte instruieren. Idill. Ii. l0l0.Präseiptionen zu Bellen, halber Verfügungen ,n treffen überläßt man der Discretivn des Eonnnisiau^'namentlich aber soll Berücksichtigung da statlsiitdcn, lvo alte „redliche Rechenbücher sind". Hüll, e.. >' .Ebenso wird es denl EommissarinS anheimgestellt, ,n Sicherstellnng der 'Minderjährigen vor UeberverllBlung Borsorge zu treffen. Ibill. ll. lOIL. Sie von denen ,n Bellen, eingelieferten Freiheitsbriefe ^den examiniert; die Abgeordneten von Belle», geben ihre Auslegung dazu und halten in Folge derwum Erlassung des Nmgelds an. Sie Jnstructiolien der Gesandten sind nicht übereinstimmend; die u> ^wolleil die von Philipp Maria Sforza den Belle»,ern ertheilre Freiheit vom „Bvlin" anerkennen,da dieselbe von den Orten, als die Bellen,er unter ihre Herrschaft kameil, auch bestätigt wordenMehrzahl aber gibt diese» Briefen eine andere Auslegung; sie ist der Ansicht, daß der Brief vonund dessen Bestätigungeil nicht gerade jenes Umgeld betreffe und auch nur von Auslagen insgemei»^abgeseheil davon, daß die Befreiung Philipps nur eine zeitweilige sei, so daß man wohl das Rcchtwenn das Bedürfnis; eintrete, eine solche Auslage zn machen. Uebrigens möchten sie bedenke», wiesie bisher in Srübsalcn gehalten worden seieil. Und wenn sie sich darauf berufen, das; ihnen 9'h' '1K17 die Befreiung von dieser Abgabe gestattet worden sei, so möchten sie sich auch erinnern, daß d" ^dingungeu, an welcbe man dieselbe geknüpft habe, niemals gehalten worden seien. Die diese A»ßll?t ^tretenden Gesandten wollen die Bellenzer zum Gehorsam weise»; wenn sie aber vor die Obrigkeitenwollen, so könne man ihnen nicht davor sei». Der Kosten halber will man mit einem Beschlüsse ,
bis sich die Obrigkeiten über die Hauptsache erklärt haben. Absch. 899. a. i0lt!. Demvon Roll wird aufgetragen, daß er hinsichtlich der in der letzten Conferenz (Art. 1009) vorgebrachten ^bis auf fernem Befehl, „wie schon entworfen und gebührlich sein wird, fortzufahren sich befleißen N' ^ ^Idill. o. Ml-t. Doctor Rudolf von Uri fordert von den Obrigkeiten für seine Bemühungen, die ^ ^Anlas; des Spanes, welchen Cominissarius Betschart sel. mit denen von den Bünden wegen Ab- n»dfuhr von Früchten gehabt hat, Entschädigung, wird aber abgewiesen. Absch. 907. ll. ^
Bellenz hauen sich über den Befehl beschwert, daß sie die Stadtthore zu decken, die großeil Löch"Mauern ,n schließen, für die Borgitter an den Thoren zu sorgen, auch Steg und Weg zu sichern ^Den Gesandten aus die Jahrrechnung wird aufgetragen, nochmals deren Freiheiten zu durchgehen-sehen, ob dieselben wirklich davon befreit sind Sind sie es nicht, so sollen sie alles Ernstes a>ßpwerden, diesem Befehle nachzukommen, wie ihnen eben das bei Erlassung des UmgeldS deutlich ^dingmlg gemacht worden ist. Absch. 908. n. lillii. Die Gemeinde Arrivo in Bollenz hält >»" ^ ^ligung eines Zolles aus drei Jahre an zu Deckung der Kosten, welche sie wegeil Erhaltung dergegeil den Bünden und wegen der Erbauung einer Brücke gehabt hat. Den Gesandten auf dienililg wird der Auftrag gegeben, eineil Augenschein zu nehmen und sich zu erkundigen, obgegen zn beschweren habe. Idill. d. lM7. Tie Gesandten werden auch Nachfrage halten, ob buscheu die Brücke und Straße in Ehren halten, von denen sie den Zoll nehmen sollen. II"<d ^Schlvh, und Nidwalden möchten ihre Gesandten zur Fortsetzung des Baues der Straße »ach