Bellen,;, Bollenz und Riviera. 1638. 1639. 1926
Den Gesandte» ans der Jahrrechnung wird befohlen, von denen in Bol-iciic, diwchnungeu anzunehmen, in welchen nicht alle Strafen, Coufiscatiouen und die dabei aufgelau-deck" verzeichnet sind. Isticl. c. 1001. Wenn die von Bellenz sich ferner weigern, die Thvre zu>verd> "restaurieren, so sollen die Eopieen der von ihnen beanspruchten Eremtion in die Orte geschickthail'^ Tie Gesandten auf der Jahrrechnuug haben daraus zu dringen, daß der Statt-
der^ Graben durch sein Gut vollende und offne, und daß er die tarierten Kosten bei Strafe
- 'Übung innerhalb Monatsfrist erlege. Isticl. e. 10011. Der zu Bellen; residierende Sanitätscom-tu-- von den mit Vieh und Anderm dtlrchpassierenden Kauf- lind Gewcrbleuten nach einer vom»ick» Äiailaud ausgegangenen Tare eine Geldsteuer eingefordert. Die Gesandten sehen dieß als etwasauch " ""^endes an, beauftragen Uri, vom Eviumissarius das abgenommene Geld zurückzufordern, sonne^rzeichniß derjenigen, welchen es abgenommen worden ist, zu verlangen, damit es ihnen wiederser ^ ^^^d>en kann; was ettva noch übrig bleibt, soll der Kammer verrechnet werden. Ferner soll bie-der in den Orten sich verantworten; wenn er sich dessen weigert, so soll der EommissariusTie^^ Schriften und Baarschaft greisen und sie mit einem Jnveutarium hinter sich nehmen.5e» ^"^^'vmmissarien zu beseitigen findet man einstweilen noch nicht thunlich. Absch. 876. u. 1004.^rielb ^^' d»es Landammanns Beßler sel. wird eilt Schreiben an den Laudvogt in Bollen; bewilligt, daßJlid ' Arrest, welchen Landshauplmann Judice auf eine Summe Geldes gelegt hat, ausheben und den^sck>^-" Forderungen nach Uri weise» solle; dazu soll ihm „Freidt und Gleit" gegeben werden.H 1001». Neuerdings tvird die alte Ordnung bestätigt, daß die Appellationen, welche bis aus"'-tag nicht gefertigt sind, versessen sein sollen. Istul. st.
10:10.
^ von Riviera berichtet, daß der Pfarrer zu Osogna ihm durch Anlegung von
diejenigen, welche die Feiertage nicht gehalten hätten, Eintrag thue. Er holt bei den ble-iern » ^ ^ ^'ird ihm geantwortet, das werde zu der Herren und Obern Einsehen stehen, wo-^cr ^ Propst zu Biasca abgehende Schreiben keinen Erfolg haben sollte. Absch. 886. o. 1007.
^ >u Bvllcnz fragt a», tvie er gegeniiber einer Weibsperson, welche mit Blutschande sich Ver-ths denjenigen Männern gegenüber, welche sich mit ihr „übersehen" haben, zu verfahren habe,ststfzx ^ geantwortet, daß die Herren und Obern ihren Entschluß Uri übcrmitteln werden. Istiä. v.ei» von Bellenz, welche Abschriften ihrer Freiheiten eingeschickt haben, tvird auf den 30. Mai"vstOeht, um zu vernehmen, atlf welche Weise die Herreu und Obern die von ihnen gegebenegebe» Freiheiten ansehe». Bis aus diesen Dag sind die Instructionen von den Obrigkeiten zuKchtt, ^98. .... 1000. Ter Eommissarius zu Bellen; erbfsnet den Gesandten Folgendes und be-a» ^ ^ath: l > Ter Bischof von Eomo habe die Lehenleute der Kirche, welche wegen der Steuernt>v» Korn gezahlt haben, in die Censur gelegt, während nicht zugegeben sei, daß diese AnlageM» <»-, ^^"^rius abHange. 2) Den Lehenleuten von Lehen zu Monlecarasso und Sementina, welchedie ^^lichou Tisch gehören, tverve verboten, Steuer zu zahlen. 3) Die Geistlichen verlangen, daß ihnen^sv»^'"^" der der Unholderei Beschuldigten überlassen werde, und daß sie zur Eramiuation solcher^gezogen werden, was nirgends Brauch sei. 4) Der Eommissarius trägt darauf au, daß dem