1920
Bellenz, Bollenz und Riviera. 1637.
Straße gegen Gravcdona zu verbessern, damit sie nicht mehr genöthigt seien durch daS Gebiet von Lamsund Luggarus ihre Lebensbedürfnisse zu führen. An die Kosten soll ihnen ein Beitrag aus den Zöllen glgeben werden. Uri will für fein Ort 25 Kronen geben. Der mäßige Zoll von dieser Straße soll de»Obrigkeiten gehören und unter dem Namen Weggeld bezogen werden. Istick. st. 940. Die auf duJahrrechnung reisenden Gesandten sollen dafür sorgen, daß der wiederum errichtete Markt zu Giubiasc»auf nächsten Bartholomäi, und zwar auch zu Cvmv und an andern Orten des mailändis.sten Gebiets, a»sgerufen und daß zugleich bekannt gemacht werde, daß sie auf der Straße dahin nur halb so viel Zoll zähst'"müssen, als wenn ste ans dem Lauiscr Markt kauften. Istick. o. K4l. Da man die Lauiser und die L»Z'garner nicht dahin hat vermögen können, daß sie die neuen ungewohnten Zölle aufgeben, so wird den Bellenzern gestattet, das Gegcnrecht zu gebrauchen und jenen „über ihren alten Zoll noch so viel abzunehmenals sie denselben geben müssen". Istick. ck. Es wird beschlossen, von den Orellen und Mithaflc» m'"
Luggarus, welchen der Holzzoll zu Bellenz in Folge ihres Versprechens, daß die Luggarner von ihrenlen abstehen werden, erlassen worden war, wiederum zu beziehen, da dieses Versprechen nicht in Erfüllunggegangen ist. Istick. e. In Betreff des von den Bellenzern zu zahlenden Umgelds wird für dm
Beste befunden, den Gesandten bei ihren Eidespflichten aufzuerlegen, die Ncchnungen des bei derausgeschenkten Weines von allen Wirthen und Weinschenken, was von Jahr zu Jahr nicht bezahlt wvrd^ist, auszunehmen und das Geld einzuziehen, ohne welches sie nicht heimkommen sollen, bei 50 Kronen Buß^sondern sie sollen warten, bis es ihnen eingehändigt wird. Sind ihre Geschäfte in den Vogteien zu 6"^-und ist das Umgeld noch nicht bezahlt, so haben sie nach Bellenz zurückzukehren, und diejenigen Wirt^'welche noch nicht bezahlt haben, müssen ihnen die Zehrung und noch obendrein für jeden Tag einenten bezahlen. Dies; werden die Gesandten sofort bei ihrer Ankunft in Bellenz den Wirthen anküudM"lassen. Istick. f. Wegen des Jobann Peter Moresini von Lauis, welcher zu Luggarus auf
Jahrrcchnung die drei Orte Stiefväter tituliert und auch zu Baden ungebührlich von ihnen geredet M ^wird erkannt, daß von den Gesandten von Zürich, Lucern und Zug Kundschaft aufgenommen und Mor>M'"dazu entboten werden soll- Istick. Den Gesandten auf die Jahrrechnung wird abermals w"
getragen, dafür zu sorgen, daß des Viearius Ghiringhelli sel. Keller an der Portun vermauert, die Thlwund Thore, wenigstens wo man Wache hält, bedeckt, die Keller fleißig visitiert und der „aufgelaufene"ausgeschüttet werde. Istick. st. Da mehrere Posten in der letzten Rechnung aufgeführt wer ^
welche in den frühern nicht vorhanden sind, so werden die Gesandten ans die Jahrrechnung beauftragtfrühern Rechnungen mit der letzten zu vergleichen und dafür zu sorgen, daß das Neue, welches in ^gebracht worden ist, ersetzt wird, istick. i. N47. Demjenigen, dem aus dem Urnerschloß ein seilben worden ist, das er hat verfaulen lassen, wird auferlegt, dasselbe durch ein anderes von gleicher ^und Dicke zu ersetzen. Istiä. st. Derjenige, welcher vom Garten des Urnerschlosses durch ^
rückung des Zaunes ei» Stück zu seinem Garten geschlagen und die ihm auferlegte Geldstrafe »ach " ^bezahlt, ja sogar mir vermessenen Worten Trotz bewiesen hat, soll dafür gebührend gestraft werden.
Den Gesandten auf die Jahrrcchnung wird aufgetragen, wider die Gebrüder Tornielli n»dhallers Origone Sohn des begangenen Frevels halber „mit Ausforderung des Ritters Cislagv und ^Sohnes" den Proccß aufzurichten. Istick, m. Den Gesandten wird aufgetragen, den cktalb ^
Bellenz zu Rede zu stellen, daß er des Statthalters Origone Sohn für ehrlos und aller 6hrenä»üel^fähig erklärt hat, während dieß Sache der obrigkeitlichen Gewalt ist. Istick. u. ;>5l. PanneiheM