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Belle»;, Bolle»; und Riviera. 1636.
Name» ausfertige». 11M. 4. 878. Der Coimttissarius zu Belle»; führt Klage darüber, daß die Ha»p>leute wenig u»d schlechte Soldaten habe» und ihn, i» seine Judicatur Eingriffe thu». De» auf die Iah"rechnuug reisende» Gesandten wird aufgetragen, die Sache zu untersuche» und de» Obrigkeiten BerichtZ"gebe». Absch. 793. 1z. 871». Uri hat denen von Bellenz das Umgeld erlassen, wenn sie die Grabe"säubern, Stadtmauer und Thürme sicher stellen. Schwyz und Nidwalden bleiben aber bei ihrem Entschlußund tragen ihren Gesandten auf, dasselbe mit allem Ernst einzufordern. Id»4. v. 881». Den Gesa»dten auf die Jahrrechnung wird aufgetragen, den Anstößen» des Tessins bei 10V Kronen Buße die Weh"''ncn gegen die Moistabrücke hin herzustellen; bei sortgesetzten, Ungehorsam werde jedes Ort auf Kosten de,Ungehorsamen eine Person abordnen, um die Sache ins Werk zu setzen. Ikill. ä. 881. Die Geistliche"sollen zu Abnahme der Spital- und Kirchcnrcchnungcn nicht zugelassen werden, obgleich sie es verlangen Ib>i<1. e882. Da der deutsche Ehvrherr von Bellen; zu Coino in Arrest sein soll, so werden die Gesandten a"gewiesen, ihm den Jahrlvhn nicht zu verabfolgen. Hüll. 1. 88N. Die Gesandten sollen dafür sorg,"'daß die Kosten wegen eines verstorbenen fremden Krämers aus dessen Berlassenschaft bezahlt »verde» ! d"^Uebrigc soll St. Stephau laut des Testaments verabfolgt werden. 1d»4. ss. 88-1. Die Gesandten Hab,"den Landschreiber anzuhalten, die alten Taxen des Schrciberlohns nicht zu überschreiten. Il>,<1. t,.Den Landvögten ist zu insinuieren, daß sie künftig die Fiscal« bei den Strafen und „Abhandlungen" b"wohnen lassen und ohne deren Beisein nichts vornehmen dürfen, damit die Fiscale den Obrigkeiten gel"'"lich, was ihnen gebührt, angeben können. Idiä. i. 881». Die Gesandten sollen die Schlösser Visit»'""und dafür sorgen, daß sie mit der nöthigen Munition für jeden feindlichen Einfall versehen werden. M"'haben sie sich zu erkundigen, wo „aufgelaufener" Wein ist, und denselben auszulassen. 11M. 1c.Landsfähnrich von Beroldingen von Uri und Frischherz von Schwyz bitten um eine Belohnung für ^Mühe und die Kosten, welche sie voriges Jahr als Gesandte wegen eines Processes gehabt haben, de»gegen diejenigen, welche ein Quantum Getreide „sfrvsiert" und nach den Bünden geführt hatten, süh"'"mußten. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen das Ansuchen in den Abschied. UM. I. ZttUi. -lb^inals wird der „'Markt oder Evntract" des Pannerherr» von Noll mit der Commune Mvlla in der L»"dschast Bellenz zur Sprache gebracht. Die Gesandten von Schwyz und Unterwalden erklären, daßHerren und Obern diese Sache niemals gutgeheißen haben, da sie der obrigkeitlichen Jurisdiction präD'cierlich sei, weil der Fisch- und Wildfang, der Kirchensatz und anderes vgl. der Obrigkeit zugehöre »»b ^Unterthanen ohne deren Bvrwissen darüber nicht verfügen können. Sie lassen es bei den mehrmals ^ihren Herreu und Obern gefaßten Resolutionen verbleiben und hosten, daß der Pannerherr in Anwese»der Gesandten sich mit der Gemeinde aus andere Weise vergleiche» »verde. I1>i<I. in. Zttii». Die Gel»"'-te» aus die Jahrrechnung »verde» beauftragt, nachzuforschen, wer die salschen „Dublen" ins Land ge^"habe, und die Schuldigen ernstlich zu strafen. Ikül. n. 81»1». S. Lauis Art. 93. 81»». /Belleuz bitte», man möchte, da in der Landschaft Lauis an etlichen Orten die „Sucht der Pestilenz »""ürissen sei", den Säumern verbieten, nach Lauis zu fahren oder an bequemen Orten „unsaubere ^Häuser" errichten, „wodurch sie allein zu passieren haben sollten". Mau sieht die Nothwendigkeil dulMaßregel»» nicht ein, da die Seuche iu jener Gegend »venig Fortschritte mache. Denen von Bellenzschrieben, daß sie die Säumer nicht hindern, jedoch mit Führern versehen sollen, welche sie neben de» ^eierten Orten durchführen. Absch. 796. n. 81»2. Die Hauptleute der Besatzung zu Bellenz,fürchten, daß ihnen, da die hochdeutsche Soldateska durchpassiert ist, »»»Versehens der Urlaub anep'k""