Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1910
Einzelbild herunterladen
 

191(1 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1636.

für alle Victualien und Waaren, welche sie vom Mailändischen oder vo» andern Orten mit Liccnz ^„per ssroso" nach den Bünden fertigen, der freie Transit ohne Gabella und Auflagen durch dieund Grafschaft gestattet sein soll; daß denselben auch der freie feile Kauf in der Grafschaft zugelassen^mit Ausnahme des Korns und anderer Victnalicn, welche die Untcrthanen in der Grafschaft selbst voiN^.Gütern einsammeln und zu ihrem Hausgebrauch bedürfen, lind was sie zu Ersetzung des Mangel-^ihre Patente hin auf dem Mailäudischeu bekommen. Dem Evmmissarius wird aufgetragen, denen ^Ealanca die zu Lauis gekaufte ihuen Hinterhalten«: Frucht zu verabfolgen. Aus diesem Abschied solid"Uri ein Allszug den Hauptleuten zu Bellenz und ans Begehren auch den Bündneru zugestellt werAbsch. 776. a. «4». Der Delegat Bafsv von Mailand, der sich aus Befehl seines Tribunals zN ^lenz aufhält, uimnit sich vor, die Kaufmannsgüter, welche durch die Vogteien nach Laliis lindgeführt lverden, durch eine Wache begleiten zu lassen. Dem Delegaten wird geschrieben, daß die Äsund Obern dieß keineswegs gestatten werden. Ibid. 6. »4t. In Beziehung auf die Differenz Zü'ü ^dem Cominissarius Horrat lind den Erben des Landschreibcrs Mentle» sel., welche beide die Besoldungdas auf der Etappe zu Bellen; 162ö versehene Conunissariat ansprechen, lvird billig erachtet, daßweil es sich herausstellt, daß damals das Conlinando ihn betroffen hat, dasjenige Geld, welches der"darauf erlegt worden ist, beziehe. Wenn die ander» Zahlungen erfolgen und die Erben Mentlens "achweib'"^neu, daß ihr Vater damals Mühe und Arbeit damit gehabt habe, so sollen sie aus denselben "»cd ^werdeil. Ibid. d. «42. Eine Abordnung der Stadt und Grafschaft Bellenz beschwert sich über dü ^Lauis und Luggarus neu eingeführte« Zölle und weist die Freiheitsbriefe der Bellenzer vor. ^ ^unter Vorbehalt der Genehmigung von Seite der Obrigkeiten für rathsam erachtet, die zu Lauisgarus regierenden Orte durch ein Schreiben zu ersuchen, diese 'Neuerung aufzuheben. Sollte dietz ^Erfolg sein, so sieht man kein anderes Mittel, als das liebe Recht darüber walten zu lasse».»4». Gio. Battista Mollo mit zwei Andern zu einem Deputierten der Wehrenen gewählt, bittetKrankheit um Entlassung. Diese wird ihm gewährt; die beiden übrigen sollen an seine Stelle ei""' ^der» wühlen. Ibid. t'. »44. Der Coininissarins lvird beauftragt, nachzusehen, ob die Wehrencn, algenannt, gegen der Moösabrücke hin ausgebessert sind; wenn nicht, so soll er dafür sorgen, daß das - ^gelndc hergestellt wird. Ibid. F. »45. Die von Bellenz bitten, ihnen das Umgeld zu erlasseil;es aber bei den obrigkeitlichen Ordinationen bewenden; jedoch halten es die Gesandten nicht für lMp"^,ihnen dasselbe zu erlassen, wenn man versichert wäre, daß sie die Stadtthore, Mauern undEhren hielten, sofern sie es sonst nicht schuldig wären, und andere Beschwerden aus sich nähmen, ü'N- ^Obrigkeiten nützlicher wäre als das Umgeld. Absch. 778. t'. »4«. Ans das Ansuchen derihnen für die Einquartierung der vom König von Spanien zu erhaltenden Garnison eine Emtschüdicch ' ^geben, wird vorgeschlagen, mit dem Ambassador zu reden, ob die Hauptleute nicht jeder dreiweniger an Zahl haben dürften, und daß der Sold derselben den Bellenzer» zu Gute kommen " ^Ibid. x. »47. Etliche Fertiger und Kaufleute von Luggarus beklagen sich über die Steigen»^ ^Holzzolles. Man kann nichts Anderes zugebe», als was die obrigkeitlichen Erkannlnisse bestimmen- ' ^»4». Man soll Nachforschung halten, wer von Bellenz Francesco Niel! von Eanobbio, welcherbaltung der Wohlfeilheit Wein nach Bellenz geführt hat, zu Mailand verklagt habe. Ibid. i. »^'Evmmissarius zu Bellenz wird auf seine Anfrage, wie er sich in Betreff des Transits der Fruchte nw ^Bünden zn verhalten habe, auf den Abschied von Flüelcn verwiesen. Wenn die Mailänder sich beseht