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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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Seite
1907
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Bellen;, Bollen; und Riviera. 1635. 1636. 1907

bellen; beklagen sich, daß ihnen iin Mailändischcn auf ihre Patente blos der dritte Theil derdie P ^^^bfolgt werde; ferner, daß eine neue Auflage von denen von Oleggio, welche ihre Früchte aufde» Langenfce führen, dein Bündnisse entgegen verlangt werde. Zwei von den (Gesandten wer-

^'"bassador Easati abgeordnet, um ihn um seine Vermittlung ;nr Abstellung dieser Beschwerden^ "gleich cnich um den bewußten Vorschuß an Früchten für die Garnison zu Bellen; zu ersuchen. Ibiä. o.A»fb ^ von Bellen; bitten, man möchte sie mit der Zuschickung eines BcfehlhaberS zum nothwendigenWehrenen am Tessin und oberhalb der Moösabrücke verschonen. Es wird ihnen geantwortet,^che>,^ ^ lvenn nicht innerhalb vierzehn Tagen ein erklecklicher Anfang gemacht worden fei, einend»rü schärfern Instructionen schicken. 2. Ein Gleiches wird der EomnneClaro ans der Niviera

^vssc Landvogts insinuiert. Ibick. k. Ulli. Da der durch Pannerhcrrn von Roll ge-

^"sclb ^ ^ obrigkeitlichen Gerechtigkeit präjudicierlich sein würde, so heben Schwhz und Unterwaldcn

ül»^ ^ Sollte der Käufer darüber sich verantworten wollen, so ist cS ihm freigestellt; um seinelst^ ^ andern Ereditoren bezahlt machen. Ibick. Ztlid. Dem Heinrich Mcgnet

^Seii nochmals die Vergünstigung ertheilt, daß niemand von den ennetbirgischcn Nnterthancn

^'"swnen ihm seine Mieth- und Lehcurosse arresticren dürfe. Ibiä. i. »2». Die Gesandten,^lbcr Jahrrechnung zu Bellenz gewesen sind, werden ihre Beschwerden, „so ihnen der Strafen

^>>gc Gliche von Bellenz gelegt, vvrsindt, allerseits Obrigkeiten vor Augen stellen und alsdann dasvorgezeigt, ehestens zusammentragen". Absch. 165. o. Zi2l. Da die Bcllenzer noch^'ugeld zu zahlen sich weigern, wird ihnen geschrieben, daß man bereits eine Deputation von>ver^ rraannt habe, welche innerhalb vierzehn Tagen aus ihre Kosten sich nach Bellenz begeben' Ne zum Gehorsam zu zwingen, wenn sie bis dahin ihre Schuldigkeit nicht leisten würden. Ibiü. cl.

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°>»cr Cvmmuttität Bellcnz bittet durch einen Abgeordneten, man möchte Bellenz auch zu

^">gc>> ^ durchziehenden hochdeutschen Volkes machen, damit sie ihren Wein mit bessern, NutzenEs stellt sich heraus, daß der Ambassador sich früher erboten hat, eine Etappe nachdaß dies, aber durch den Eommissarius aus Bcsorgniß der Jnfection abgeschlagenAbgeordneten der Gemeinde weist man an den Ambassador. Absch. 767. o. »LA.^ Acil " vernehmen, daß bei dergleichen Durchzügen sonst Gebrauch gewesen sei, daß die Orte

^ einen Eommissarius nach Bellenz geschickt haben; und weil der letzte Eommissarius ans"ich,, sei, sv solle jetzt einer von Nidwalden aufgestellt werden. Die iibrigen Gesandten finden

^itte^'. gewisse Ordnung bestehe, und sind der Ansicht, daß dieses Eommissariat dem dermalen

^icr, ^'"'idvogt und künstig einem jede», der bei einem stattfindenden Durchzug von Obrigkeits wegen^>>vr ^ '^n soll. Ibiü. ,l. »L4. Die Thüre, welche der Vicarius Franc. Ghiringhelli in derx Port,», ausgebrochen hat, soll zugemauert werden. Ibick- o. »25. Des Umgelds

>^il'e»' bleibt es beim Abschied von Brunnen. Hat der Landschrcibcr das damals beschlossene^"isitiv,,"^ «"sgcfertigt, sv soll er das beförderlich thu». Ibiü. f. »2«. Der Vicarius derEoino verlangt, daß oer Eommissarius zu Bellenz alle der Jnquisttio» zuständigen Händel,

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