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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1906
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Bellen;, Bollen; und Riviera. 1635).

ihm bemerklich gemacht werden, wenn die Durchfuhr gänzlich verboten würde, die Roth leicht die Leute Z"einem Aufstand verleiten und Andere, die ein Auge auf die Pässe daselbst hätten, zu Attentaten veranlasskönnte. Der die Kastanien, welche in den Landen wachsen, betreffende Ruf wird aufgehoben, jedoch blc>^der Fürkauf verboten; der den Wein betreffende Ruf wird hingegen aufrecht erbaltcn. Dein Cominiffari^und den Amtleuten wird verboten, von denen, welche obige Begünstigung erbalten haben, (Haben a»;"nehmen. Die Fuhren nach dein Misoxerthal sollen nur für dieses Thal bestimmt sein und dürfenüber das Gebirg geführt werden. Absch. 756. n. LOK. Mit dem spanischen Ambassador soll auch g"'^werden, daß zu besserer Versicherung der Garnison zu Bellenz der versprochene Vorschub namentlich ^Kernen nach Bellen; geliefert werden möchte. Einem Ausschuß der Gesandten wird dieser Auftrag ertl'^'Ibici. b. L07. Auf die Anfrage der Hauptleute, ob außerhalb der Portun, wo seit einiger Zeit derstark abgenommen habe, Brustwehren errichtet werden sollen, wird geantwortet, daß man daselbst m^'auf die Dauer machen könne; sie möchten daselbst eine Wache aufstellen und eine Schirmhütte crriä'ü"Ibül. v. LOL. Vi an ist der Ansicht, daß die Wache an der Moösabrücke eher widerwärtige Bede»l^erregen könnte. Um aber den spanischen Ministern auch etwas zur Satisfaction zu thun, will man sw bbestehen lassen, aber vermindern, bis sie nach und nach ganz aufgegeben werden kann. Ibiü. ct.Es wird festgesetzt, daß die Bürgerschaft zu Bellenz die Soldaten im Sommer mit Oel, im Winter mit ^ -zur Wacht, je zwei und zwei mit einem Strohsack und Kissen, ferner mit Schaufeln und Haken versehen solle. ^ ^Aufhebung der Besatzung haben die Soldaten diese Tinge zurückzugeben. Mangelndes zu bezahlen.sie an Holz an den Werktagen vorschlagen, damit sollen sie sich an den Feiertagen leiden".LlO. Die Gesandteil sollen dessen eingedenk sein, was die Gesandten von Schwpz wegen der von ^Gesandten über den Commissarius zu Bellen; verhängten Strafe vorgebracht haben, und dahin wu ^daß er sich verantworten und seine Unschuld darthun könne. Idiä. t. Lll. Ueber die BeschwerdeLandschreibers wegen der noch immer ausstehenden Belohnung fiir eilten von ihm errichteten Proceß willdie von der Jahrrechnung zurückkehrenden Gesandten anhören. Ibick. Ll2. Dem Commissariusalles Ernstes geschrieben, daß endlich einmal die Bcllenzcr die Thorc decken, die Mauer ausbessern-Anwänder des Dessins die Wehrenen zum Schutz der Moösabrücke bauen sollen. Ibick. lr. LlK-anunann Tanner wird beauftragt, ein förmliches Jntercessivnsschreiben um Verbesserung der Psru»^^Abiasco an den Erzbischos zu Mailand zu eoneipieren und durch Uri ausfertigen zu lassen. tbi'I. k.In einem Schreiben hatte der Eominissarius den Orten Bericht gegeben, was ihm d?shalber von denen zu Misvr begegnet sei, lind gibt auf der Eonferenz noch mündlichen BerichtAuf die von denen von Misor erhobenen Beschwerden hin wird dem Evnunissarius befohlen, diewegen der Sanität weiter unten aufzustellen, die an der Moösabrücke zu beseitige». Ferner wirdgemeldet, daß es der Wille der Gesandten sei, daß demjenigen, was die Misoxer im Mailändische'" ' ^oder anderswo aufbringen, nach dem Laut des Bündnisses der Paß gestattet werde; daß aberwas im Mailändischen auf den Ramen der Unterthanen gekauft werde, derselbe nicht gestattetda sollst der Kauf den Untertbanen abgeschlagen werden würde. Des Mvnticellos halber laßt ' 'beim Alten bewenden. Absch. 75>i». ->. Li. Da die Gesandten auf der Jahrrechnung dem teolw ^ ^rius eine Strafe auserlegt habeil und er diese Sache in die Orte gezogen hat, wird zur Behandln"^selben eine Zusammenkunft auf den Iii. November nach Brunnen angesetzt. Damit sich derselbebesser vcrthcidigen kann, ist ihm ein Auszug des Processes von den Gesandten zuzustellen, lln'l. l>-