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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1905
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Bcllenz, Bolle»; und Riviera. 16-15. 1905

Paß, den Schlössern und der Grafschaft Bellen; ;u erhalten sich entschlossen habe. Um die nähern^pvsttionen ;u besprechen, werden drei der Gesandten ;u dein spanischen Ambassador abgeordnet, welche>vir Besprechungen ihren Herren und Obern heiinbringeir sollen; auf künftigen 20, August

Zu diesem Zwecke eine Zusammenkunst angesetzt. Bei der sortgesetzten Besprechung wird daraus hinl^en, daß man, wo möglich, eine Anticipation an Geld, wie auch eine Provision an Fruchten von^ield^^ "uch Bellen; ;u erhalteir bedacht sein sollte, daß auch ;u Aufbringung der Soldaten etwasans die Hand gegeben werden möchte. Ferner möchte man darauf hinwirken, daß, wenn dieI>uic ^ werde und eine größere An;ahl Kriegsvolk Vonnöthen sei, der König noch mehr ;n contri-verpflichte, Ueber die B>ahlart der Hauptlcrite sind die Ansichten verschieden; hingegen darinund Gesandten liberein, daß diese Besatzung von dem obrigkeitlichen Ansehen abhangen, die Haupt-

Soldaten den Obrigkeiten die Ordonnanz schwören und uilter ihnen ein besonderes

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/ aus allen drei Orten haben sollen, welches unter Beisitz des Evunnissarius beurtheilen soll, was

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^^letzcndcs und Thätlichcs sich;wischcn den Soldaten ;utragen sollte. Die Obrigkeiten behalten sich>»ir' ^ ^^afen vor, wenn dieses Gericht den Sachen nicht genug gethan hat. 2peil es ferner dermalen^Gierigkeiten verbunden ist, mit so wenig Sold Kricgsvolk auf;nbringen, so sollen die Abgeordnetenllereu, daß die Eompagnie vollständig werde. Alan behält sich auch vor, daß, obgleich die Hauptleute

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'lmbassador ernannt sein sollen, derselbe auch keine Soldaten annehme, welche den Obrigkeiten

fällig sind, namentlich keine Ausländer, sondern redliche Landleute, geschworene Beisaßen lind Uitter-

ncb"n' Musterung halber läßt man es bei der Verordnung des Ambassadors bewenden; doch sollköniglichen Mustcrherren einer von den Obrigkeiten dem Umgänge nach beiwohnen, Absch. 750. u.iibxx' nächster Zusammenkunft soll dahin gearbeitet werden, daß die Gesandten nach Bellen; mitInstruction versehen werden. Ibiä. o. UM. Die Relation der an den spanischen°">iger , ^ Besatzung ;u Bellen; abgeordneten Gesandten ivird angehört. Da derselbe wegenlelbe gerichteten Aitliegen einen Courier an den Gubernator nach Alailand abschicken mußte, der-

Anttvort noch nicht zurückgekehrt ist, wird die Sache einstweilen eingestellt. Absch. 751.-rllvi, ' Gesandten auf die Jahrrechnung zu Bellen;, Bollen; und Riviera wird eine gleichförmige Jnstruc-

In den An;ug, wie wegen der Ucber;inse zu Bellenz Abhülfe getroffenl>>r ' - kann aus Aiangcl an Instruction nicht eingetreten werden. Ibicl. ä. Es wird

lsti Zugesehen, die Angelegenheit des Accords und „Atarkts", welchen Panncrhcrr von Roll vontlx,, Commune Mola getroffen hat, aus nächster Zusammenkunst zu behandeln und demselben vorher

dtwon zu geben, damit er mit seiner Antwort erscheine. Die Gesandtschaft von Nidwalden pro-

Hx.j ^gcgen, ^l^gxhobeil oder nicht gutgeheißen werden sollte. Ibill e. In

"lc»> Gestattung der Durchfuhr von Lebensmitteln zu den Bundesgenossen von Misox ist

^rde,^ '^cht, daß ein völliges Verbot als gegen den Buchstaben des Bündnisses streitend ausgelegt^"rde, daß aber die Gestattung das Verbot des Kaufes auf mailändischem Boden zur Folge haben' Cs wird nun für das Thunlichste erachtet, öffentlich sich zur Handhabung des ergangenen Rufes

, k>en Bundesgenossen aber auch in ihrer äußersten Roth behülflich zu sein. Jedoch sollte Letz-ivll ^ ^ ^wa durch ein offenes Patent an den Connnissarius und die Hauptleute geschehen, sondern esde», , ^""uann Tanner beauftragt werden, diesen Entschluß mündlich und iin Geheimen den Betreffen-hellen. Diese Vorsorge soll jedoch auch dem spanischen Ambassador zur Kenntniß gebracht und