1894 Bcllenz, Bollenz und Niviera. 1633.
rest aufgehoben werden soll. Hat Paganino noch Ansprachen an den Vicarius, so soll er denselben ^den Nuntius eitleren. Ibiä. o. Aus ebendemselben Schreiben des Nuntins geht hervor, da!»
Unterthanen von den Geistlichen vor den geistlichen Richter citiert und vor demselben zu erscheinenGeldstrafen und Auflegen des Bannes gezwungen werden; serner daß der Nuntius nicht zugeben wolle, ^Beamte der Orte bei Processen gegen die Geistlichen beisitzen, was von Altem her Brauch gewesen ilb ^wird für gut erachtet, daß aus Anlaß der nächsten Tagsatzung zu Lucern die Gesandten der drei Orte ^'Nuntius diese Beschwerden vortragen, die Kundschaften, welche diesen alten Brauch bezeugen, vorlegenihn bitten, die Orte dabei zu schlitzen lind nöthigenfalls in Rom um Anerkennung dieser Rechte elNZUv^^Zugleich werden auch diese Gesandten die der übrigen katholischen Orte zu bewegen suchen, daß sie ^Papste dahin wirken, daß derselbe dem 'Nuntius Vollmacht crtheile, alle bei den regierenden Orten u»d ^Unterthanen vorkommenden Händel zu tractieren. Ibiä. <1. . Der 'Nuntins hatte sich i»Schreiben bei den drei Orten beschwert, daß der Commissarius zu Bellenz dem Vicarius Ghiringhrllo ^^Güter wegen der Kosten, die er dem Paganino verursacht hatte, in Arrest gelegt habe, und Sati'l^ ^verlangt, zugleich auch, daß der in den Bann gekommene Commissarius in eigener Person nachbegeben, dort Abbitte thnn und seine Buße erwarten solle. In Folge dessen wurde diese Conferen; Z ^mcnberufen. Aus dem Berichte des persönlich anwesenden Commissarius ergibt sich, daß derselbe ^than hat, was ihm von den Orten befohlen worden war. Da der Gesandte von Schwyz keinehat, Nidwalden nicht repräsentiert ist, wird die Sache all relsronäum genommen lind vorläufig de'w ^tius ein Antwortschreiben zugesendet. Da aber der Vicarius Ghiringhcllo immer wieder Unruheeinen ärgerlichen Lebenswandel führt lind in einer großen Schuldenlast steckt, so soll ans der »üchl^satzung zu Lucern der Nuntius ersucht werden, in der Person des Crzpriesters zu Bellenz einenzu ernennen und zu bewilligen, daß man durch Vermittlung einer geistlichen Person gegen ihn ,
Absch. 634. a. Um dergleichen Angelegenheiten, welche den Obrigkeiten von Seite der l'K»
immer wieder begegnen, auszuweichen, wird für rathsam erachtet, eine qnalificierte Person nachzuordnen und um Abhülfe anzusuchen. Dieser Vorschlag wird zu Händen der Herren und Obcrn ^Abschied genommen. Ibiä. 1. Paulus Tanner beschwert sich, daß er Güter zu Corzones» ^ ^
lenz, welche er an eine Schuld übernonkmen habe, weder verkaufen noch verleihen könne, »venu ö ^außerhalb Corzoneso sie ihm abnehmen wolle, weil die Cvrzvneser einen solchen nicht an ihrenihrem Weidgang wollen participieren lassen. Die Gesandten, ohne Instruction, nehmen die Sach^Abschied. Ibiä. e. Es wird beschlossen, Unterwalden, das bei der zu Vorberathung der
tion für die Gesandten ans die Jahrrechnung zusammenberusenen Cvnferenz nicht erschienen ist, den - ^zuzusenden. Absch. 640. a. Ist mit der Deckung der Thürme und Thorc, der Säubc'G^
Gräben, der Herstellung der Mauern bei vcr Mvösabrücke kein erklecklicher Anfang gemacht worden, ^ ^len die Gesandten je »ach Gestalt der Sache die Strafe eintreten lassen. Ibiä. b. Sic
mit dem Einzug des Umgelds, über das die Unterthanen voriges Jahr theilweise die Rechnung gestu^ ^fortfahren, damit man dasselbe endlich beziehen kann. Ibiä. o. U!»7. In Betreff der Wahlzu Bellenz ist Uri der Meinung, daß alle zwei Jahre durch die Gemeinde zwei anderesollten. Schwyz will es bei der bisherigen Ordnung bewenden lassen. Ibiä. ä. Dcs
will man bei der alten Ordnung verbleiben; ebenfalls soll es in Beziehung auf den Zoll bei derbrücke bei der gesetzten Taxe sein Verbleiben haben. Daß aber die von Bcllenz früher acht, derw