Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1892
Einzelbild herunterladen
 

1892 Bcllenz, Bollenz und Niviera. UM, 1639.

Orten mehr befindet, werden die auf der Jahrrechnung befindlichen Gesandten beauftragt, das Ereml'^dieser Moderarion von den Beamten herauszuvcrlangen und in das Statntenbnch einzutragen, widrig"^man ihnen auf andere Weise das Gehörige vorschreiben werde. In der dießmaligen Rechnung soll >'im Nlalefiz nicht mehr als 20 Kreuzer für jeden Tag gut gemacht werden ; was sie bei Malesizv"lungen gegessen und getrunken haben, sollen sie selbst bezahlen. 11>i>l. I>. <»7<i. Der Antrag vo»man möchte den jetzigen Landvogt Jauch in Bollenz, den Landschreiber und Dolmetsch noch dasJahr im Amte lassen, wird von den beiden andern Gesandtschaften aus Mangel an Instruction wAbschied genommen. Idicl. i,

I «!5!5.

Art. <»77. Man beschließt, den Priester Tolano zu Lnmino wegen seines lasterhasten undlichen Lebens zu verbannen, vorher aber durch eine Abordnung dem Nuntius Kenntniß von demzu geben lind ihn zu Beseitigung dieses Priesters zu disponieren. Tollte der 'Nuntius sich nichtfinden lassen, so solle ihm erklärt werden, daß man durch die Noth gedrungen sei. das Bandochen, wofür man ihn um Assistenz ansuche. Absch. 613. n. <»7kt. Uri legt einen Entwurf für die ^uung der drei Geschworenen zu Bellenz vor, nach welchem dieselbe der Neihe nach bei denherumgehen sollte. Die einen Gesandten sind ohne Jnstrnetivn, die andern haben Bedenken dagegG ^läßt die Sache einstweilen aus sich beruhen. Ilm!. 6. <»7i>. Die an den Nuntius abzuordnendeschaft soll auch Beschwerde gegen den Bischof von Evmo führen, daß er Sachen, welche vor den ^Richter gehören, vor seinen Stab zu ziehen bemüht sei. Ibid. o. <»«<>. Dem Eommissarins Z»wird ernstlich geschrieben, er möchte dafür sorgen, daß die Wehresteuer von dem Bicarius Ghiringh^^dessen eigene Güter eingezogen werde, was in Beziehung ans die andern eigenen Güter der Geistlich"^ ,falls zu beobachten sei. Ibid. cl. Um die großen Kosten bei malesizischen Procedurcn in

zu vermindern, wird eine Moderation beschlossen und der Commissarius zu Bellenz beauftragt, ^Landschreiber von Uri sich nach Bollenz zu verfügen lind diese Abänderung durch den Landi'^^,in das Statutenbnch eintragen zu lassen. Ibid. k. <j»L. Der Landvogt im Bollenz wird bea^^,dafür zu sorgen, daß die Schuldnerdas den heurigen Gesandten aufgeschlagene Gerichtsgeld" Z"der Kammer bezahlen. Sollte es nicht bezahlt werden, so haben die Gesandten Bollmacht, sichder bezahlt zu machen. Ebenso soll Statthalter Maggino schuldig sein, für seinen Sohn das ^zlzu erlegen. Ibid. kttkJ. Gio. Biancheto von Malvaglia bittet um Aufhebung der vo»

Büeler über ihn verhängten Strafe. Man läßt es bei der durch die Orte zuletzt ausgehobenendie man ihm früher ertheilt hatte, bewenden. Ibid. I». Eommissarins Horrat hatte ^

der Obrigkeiten des dortigen deutschen Eborherrn Hab und Gut zu Händen der Kammer gezogc» ^Kronen,so er dem Hauptmann Christen zu Unterwalden sürgesetzl, in Arrest hasten lassen". ^ ^ten von Nidwaldenwenden für, so es Malesiz, wurde es an dem Ort, da es gelegen sei,

Da aber die Gesandten der beiden andern Orte sich zur Liguidiernng geneigt zeigen, nehme»

Gesandle dieß ml rokoreudui». Ibid. i. <»Ur». Da iiti Rechenbuch des Eommissarins Blieb» b ^daß jedes Ort ihm noch 53 Kronen 66 Sch. 4 Den. schuldig sei, so wird Landschreiber vontragt, darüber Bericht zu geben. Ibid. K. <»«<». Der Prvceß des Earlo Ehicherio wird c'»l