1830 Vellen;, Vollenz und Niviera. 1632.
gen, ob es vorthcilhaster sei, den Zoll zu Bellenz, wie eine Zeit her, uin Lohn einziehen zu lasse» oder >i»'aus eine Gant zu schlageil. Ibid. e. <»47. Die Gesandten erhalten den Auftrag, sich nach Mß'tbegeben lind den Misvxern zu Gemüthc zu führen, daß sie keine Ursache haben, sich über den Zoll c>» ^Mvnsabrücke zu beschweren, da derselbe nicht von dem gefordert werde, was zu ihrem Hausbrau che ^sondern nur von dem, was auf den Fürkauf durchgeführt werde. Ibiä. f. <»4l!. Tie Obrigkeitendie Gesandten instruieren, ob dem Großweibel zu Bellenz ein besonderes Haus zu kaufen und die Pw»»'wo der Landschreiber residiert, zu restaurieren sei. Ibid. <Z4!>. Die Landvögte sollen angt'h" ^werden, sofort nach abgelegter Rechnung auszuzahleil, was den Obrigkeiten gehört; wo nicht, so svilc»Gesandten auf eines solchen Landvvgts Kosten bleiben, bis er ausgezahlt hat; doch ist ihm sein Rechtden Fiscal vorzubehalten. Ibid. Ii. <».1«. Die Gesandten haben persönlich den Spital in Bollc»!'besuchen lind zu verordnen, daß derselbe besser als bisher in Ehren gehalten werde, lind denen gcgG» ^welche diese Pfründe verleihen und nicht bessere Aufsicht habeil, das Angemessene zu verfügen. ^iiZl. In Beziehung auf die Verhandlung des Landvogts in Bollenz, den Statthalter Maggino und ,betreffend, läßt man es bei den obrigkeitlichen Erkanntnissen verbleiben. Ibid. k. <».'»2. Es wir
passend erachtet, daß drei Abgeordnete von den drei Orten aus einen von Uri anzusetzenden '-Gil ^
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Sachen vereinbaren, welche dann in das Statutcnbuch eingetragen werden soll. Ibid. 1. <»311
sanimenkommen und sich über eine Taxe als Belohnung für die Beamten in Bollenz in inalcß.tz
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Priester zu Prconzv lind noch ein zweiter sollen wegen ihres ärgerlichen Lebens bannisiert oder die ^thancn angewiesen werden, denselben das Pfrundeinkommen nicht zu verabfolgen. Ibid. in. <»3^'Antrag Uris, daß die Gesandten aus der Brücke von Abiaseo (Ablentscherbrücke) die „Untermarchu»^ ^zeichnen sollen", lind daF Begchrcil von Josua Zum Brunne», daß er sich für Korn, das er vorJahren geliehen, aus den Gefälleil von Bellen; bezahlt machen könne, wird in den Abschied gc'»»"Ibid. n. <»33. Den Gesandten alis die Jahrrcchnung soll der Auftrag gegeben werden, daß sie wi'Landschreibcr voil Atentlen nach der Taxe erkundigen, welche vor Jahren wegen des aufgekaufte»Bünde auszuführenden Weines festgesetzt worden ist, damit man eine „ertragentliche" Verordnungkönne. Ferner hält man es für passend, Maßregeln zu treffen, daß nicht so viel Wein den Lange»^untergeführt werde. Ibid. o. <»7»<». Den Streit der Vettern Pcllanda auf der Rivicra sollensandten entweder gütlich vergleichen oder rechtlich austragen. Ibid. z>. <».">7. Alleil „aufgclww ^Weiil sollen die Gesandten auszulasseil schuldig sein. Ibid. cj. <»3 <t. Die Gesandten beschei^' ^Stadtvvgt, die Näthc, Evnsoli und Shndici der Stadt, des Territoriums und der Grafschaft Bcllu» ,sich und stellen an sie dieselben Forderungen, welche sie voriges Jahr in Art. 624, 2, 3, 4, 7, 'hstellt haben und noch folgende: I) Sie sollen dem Großweibel die Behausung verbessern oder eüw ^ ^kaufen, 2) daß nicht mehr der Rath, sondern die ganze Gemeinde die vacanten Rathsstcllcn besetzt'»/
Zoll an der Meisbrücke den Kaufherren zu Mailand abgenommen werden, 4) der GinbiaskermnUiFortgang habeil solle. — Gegen einige derselben legen sie Einsprache ei». Sie halten sich nichtdie Thürme lind Stadtporten zu decke», sondern blvs die Brücke und die Aufzüge zu erhalteil, »> ^ ^der Rathsbesetzung hätten sie sich mit den Burgern bei Eiden verglichen, lind von diesem Vergleichtsie nicht abweichen. Absch. 602. a. <»7»i<. Wegen der Steigerung des Zolls an der Monsabrücke w»Zusammenkunft mit Abgeordneten von Misox nnd Rüffle den 17. September zn Lumino gt'h»^^Gesandten geben als Grund der Steigerung die großen Unkosten an, welche der Unterhalt der