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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1889
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Bcllenz, Bollen', und Riviera. 1631. 1633. I88S

^ Avlhfall sich in die Wehr außerhalb des Landes zu begeben, soll ernstlich zugeschrieben werden, daß sie' ^dehr u»d Waffen sich gefaßt zu halten und den Befehlen zu gehorchen haben. Ibid. a.

I«

bißt ^ ^ Alt-Teckelineistcr della ttanna erscheint auf Eitation hin ivegen der Consiscation der

i» ^ ^ d'Audreictta. Die darüber eingelegte lllechnung wird nicbt klar erfunden und deßwegen^ Abschied geuvininen, um der wahren Beschaffenheit der Sache nachzuforschen. Abfch 7)76. e. <».'!)!.

»»d Schwhz nehmen die Beschwerde des dermalige» Landvogts in Bollenz über das von den lebtensie ^^e Tätlichkeiten zwischen den Judiee und Magiuo gefällte Urtheil in de» Abschied, da

V?r 9^ ihrer Herren und Obern nicht vorgreifen wollen. Abfch. 578. o. <».'!;>. Abgeordnete

Lauis bringen ihre Beschwerde wegen der Errichtung des Jahrmarkts zu Giubiasco vor,'tt ^^rhtsame auseinander und lege» einen von neun Orten den 14. Februar 1633 zu Baden errich-Al ' schied vor, gegen welchen aber die Herren und Obern protestieren. Zugleich beschweren sich jene^lb'i» ^ "^rn über die Fürleite zu Bellenz und über die Guide» zn Zeiten einer Pestilenz in der Landschaftllicich ^ Zweckmäßigkeit ein, zwischen denen von Lauis, Bellenz und Ginbiasco einen Vcr-

Stande zu bringen, und seht zu diesem Zwecke einen Tag nach Brunne» auf den 18. April anzun./'. Die Abgeordneten der Landschaft Lauis bitten, man mbchtc sie in Betreff des Marktes

ichiilze ^ ürnnachten tmd von allen Obrigkeiten ratificierten Vertrag

^iihrr Abgeordneten von Giubiasco bitten, man mochte sie den früher inSarctsch" gehaltenen,vor Giubiasco verlegten Jahrmarkt beibehalten lassen. Beide Parteien legen ihre Rcchtsame

^Nch ^ derselben zu einem Vergleich Hand bieten will, lassen es die Gesandten bei derdez Herren und Ober» gethanen Rtarkterneuerung gänzlich bewenden. Die Versperrung

»>ß""d das Verbot, daß Keiner drei Tage vor und nach dem Markte von Giubiasco»cd 'Laare wegziehen dürfe, soll beseitigt werden. Absch. 584. -r. <»4l. Die von Lauis beschweren^urteile, welche man zn Bellenz wider alte Gewohnheit von ihnen verlange. Da die von^ Aechtsaine dermalen nicht vorlegen können, wird die Behandlung der Sache einstweilen ver-salz z,^. Gesandten auf die Jahrrechnung erhalten den Befehl, die Bellcnzer noch-^kstcll ^ des Umgelds, zur Säuberung der Stadtgräben, zur Deckung der Thvre und zurbes^ Rebenmauern an der Moösabrücke anzuhalten und die ihnen auferlegte Strafe wegen Richt-ivsori ^ früher gegebenen Befehls einzuziehen. Zeigen sie sich halsstarrig, so haben die Gesandten^ivclck'.^ ""d Obern zu berichten. Absch. 601. a. Da der Rath zu Bcllenz es ist,!ell>e ^ Renitenz ausgeht, so ivird die Frage aufgeworfen, ob es nicht zweckmäßig wäre, daß der-°i»ezJahre zur Hälftegeändert" werde, oder daß doch wenigstens jedesmal nach dem Absterben^'rger ^ Erwählung eines andern der Bürgerschaft zustehe, oder daßdurch sie die Rüth und^lßeibei^^""^ erwählt werden sollten". Ibid. Ii. Alan läßt es bei der alten Verordnung^H»t's ^ Steuern in dem Territorium zu erlegen habe, wo er seine Güter, Häuser, Habauch die Kaufleute von dem, was sie in ihrem Gewerb haben, steuern sollen. Ibid. o.erhalten den Befehl, den wiederum erneuerten Markt zu Giubiasco laut der obrig-vkanutniß ausrufen und halten zu lassen. Ibid. ä. Die Gesandten sollen sich crkundi-