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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1884
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1884 Belle»;. Bolle»; »»d Riviera. 1630.

de»« Tessi» ;u ffözen, was die Wehrcnen z» Grunde richte. We»» das nicht verböte» werde, so müßt^sie die Güter am Tessi» verlassen. Idiä. e. Tie Fordern»; der Gesandte», die von Bellenz w

te» dem Commissarius fiir de» Hausrath 50 Krone» bezahlen, wird von de» Letzter» dahin beantwot^ 'sie geben in« Name» der Genicinde etwas Hausrath: seit einiger Zeit gebe» sie den« Eommissarius 'Sch. Terz, dafiir Man möchte sich damit begnüge». 11>i«l. ck. Es »'erden folgende Rufe p"

cicrt: I) Jede Person der Stadt und Grafschaft Bellenz soll beim Eide von all ihrem Hab und Gut steueUund dem Eommissarins und den Verordneten dasselbe angeben bei Strafe des Verlustes des Gutes,verschwiegen wird. 2) Alle Wirthe und Weinschenken der Stadt und Grafschaft haben bei ihre»das Umgcld von dem bei dem „Bugall" fBocales von Bartholomen 1629 bis Bartholom»! U>30 verkaufWeine zu zahlen und künftig alle Fronfasten Rechnung zu geben. Tie Gesandten drohen auf der Bellc»^Kosten in Bellen; liegen zu bleiben, bis sie bezahlt haben. 8) Jede Person, welche Weißbrot backenkönne das ungehindert thnn, jedoch na h Laut der Provision und Ordnung. 4) Jede Person, welchegende Güter hat, soll den dritten Theil derselben mit Korn bepflanzen. — Ter Rath von Bellen; legt ll^die Forderung des Umgelds Einsprache ein, beruft sich ans die mehrmals pon den hohen Gewaltentigten Freiheiten und spricht den Wunsch ans, Abgeordnete in die Orte zu schicken. Die Gesandtenes ihm, wenn dieselben auch das schuldige Umgeld mitnehmen, damit sie es, wenn es ihnen ^nachgelassen werde, sofort bezahlen können. Der Rath macht sich dazu anheischig. Ibick. e. ^

Eommissarius wird befohlen, bei erster Gelegenheit den Ruf des Geldes und den Ruf des Weines, wiesich bei dessen Ankauf und Verkauf zu verhalten habe, ergehe» zu lassen. Idicl. k. 5!k7. In Fohp'am Tessin und an der Mvösa genommenen Augenscheines wird dem Eommissarius und dem Landsehw^befohlen, die Anstößer, und die „in Brunarv schnldig sind", anzuhalten, daß sie ans der Seite gegen ^einen Graben machen, den Rhßgrund bei Seite schaffen und ein Schnpfwnhr erstellen

Der Eastcllan und die Diener, welche in die Keller geschickt wurden, um den Wein zu vers»t'' 'berichten, daß sie an einigen Orten „aufgelaufenen" Wein angetroffen haben. Tie Eigenthüiner lu^'man möchte ihnen denselben nicht ausschütten, sie wollten ihn mit ihren Arbeitern und ihrem ^esi»^^brauchen. Bei Eiden und hoher Strafe wird ihnen verboten, denselben unter den neuen zu „Ibick. Ii. Der Einzug des neuen Zolles an der Moösabrücke wird neben dem des ordc»^ ^

Zolles und des Holzzolles dem Landschreiber von Mentlen übertragen. Idick. i. Die Spital- »u-^

Kirchcnrechnnng werden dießmal nicht abgenommen, weil dieselben im perflvssenen April vorgelegt w>u ^Idick. k. <><N. Kaminerrechnung. Einnahme: 469 Kr. 13 Sch. Ueberdieß stehen noch mehrereaus. Idick. I. Rechnung über den ordentlichen Zoll und Holzzoll vom 21. September

21. September 163t). Einnahme: 290 Kr. 35 Sch. 4 Angst. 11>iä. m. Dem deutscheu

Herrn zu Bellenz hatte früher jeder Gesandte 6 Kronen verehrt, daß er die Deutschen mit den hmenten persah; seitdem er aber wegen seines ärgerlichen Wandels in Ungnade gekommen, wurde ih»>^ ^mehr verabreicht. Statt seiner versah seit zwei Jahren Jakob Brnnetto im Val Morobbia diese»

Dieser spricht nun die Gesandten um eine Belohnung au. Sein Ansuchen wird in den Abschiedmen. lbick. n. Es wird verordnet, daß die Consoli, welche glauben, nicht schuldig zu

Commissarius zu schwören und in Leidnng der Fehler sehr nachlässig sind, demselben zu schwere» ^und daß der Eommissarius sie strafe» soll, wenn sie Vergehen verschweigen, damit die KanunerSchaden komme. Idiä. o. Virginins Ehicherio von Bellenz hatte vor einigen Tagen de»