Bellenz, Bollenz und Rivicra. 1630. 1883
llm^' ^ ^sohlen werden, von drei Theilen einen anzusäen, damit das gemeine Volk desto besser seinenerhalt habe. Idiä. I>. k»Z!L. Den Gesandten auf die Jahrrcchnung wird der Auftrag gegeben,^'rgen, daß der „aufgelaufene" Wein ausgeschüttet oder aber dcu Amtsleutcu übergeben »verdean arme Werkleutc zu verkaufen, in welchem'Falle dieselben dann den Erlös denjenigen zuzustellen'dc/üv gehört hat. Ibick. i. ZN.'t. Es soll auch dafür gesorgt werden, daß das Mäuerleiu aus
^ wvsabrücke »viederhergeftellt werde. Ibick. k. Man läßt es nochmals dabei verbleiben, daß
^ Bellci.z und Nivicra den Landvögten für den Hausrath 50 Kronen zahlen sollen. Ibiä. l. 5!t5.kc» vorjährigen Abschied gehalten werden, daß niemand auf Fürkauf Wein kaufen oder vcr-
weniger Geld auf Wein ausleihen oder jemanden zwingen dürfe, bei ihm den Wein zu kaufen.16 ü ^ ^ Gericht noch Recht denjenigen gehalten werden, welche den Säumern mehr als für
Borg hin zu kaufen geben. Ilnck. i». Den Gesandten wird der Austrag gegeben,
kö», ^trachten, daß der Tvdtschläger Peter Goraia betreten »verde, so daß man ihm sein Recht anthundcct^ Bellenz sind anzuhalten, die Stadtgräben zu räumen und die Thorc zu
z» 'N (5arlo Ehicherio von Bellcnz »vurde beschuldigt, an dem Tode der Spitalmutter
l'vr ^ H^lisfrau schuldig z»> sein Den Gesandten kommt der Prvceß ganz „argwöhnisch"
^san^ ^ ^ Ansicht, daß sich der Beklagte mit dem Leib darüber »verde purgieren müssen. DenBellenz »vird in einem Schreiben der Befehl gegeben, den Ehicherio in Berhaft zu uehuicn,ihm zu lassen »>nd Zeugnisse von »vohlbcleumdetcu Personen in die Orte zu schicken. Uri»icl't^ wollen Ehicherio in die Orte geführt wissen; die Gesandtschaft von llnterwalden ist darübersj,^"^"iert, will aber den Entschluß ihrer Obern am folgenden Tage mittheilen, damit man das Gnta>» is'/" Gesandten zu Bellenz mitthcilen kann; doch soll dieß alles den Gesandten und dem Eommissariussoll ^^iZalien nichts präjudiciereu. Absch. 542. a. »iiil Den Gesandten auf der Jahrrechunngwerden, daß sie den deutschen Ehorherrn Ghiringhelli zu Bellenz, der eines schändlichende», Lebens angeklagt ist, gefänglich in die Orte schicken nebst dem alten Processe, der früher
Coinv zugesandt worden war und dermalen hinter dem Eommissarius zu Bellenz liegt,das. ^ prvceß soll dann sanimt dem alten dem päpstlichen Legaten übergeben »Verden mit dem Beifügen,^vlle,/"-^ ^rzugohen genöthigt sei, da der Bischof von Cvmo nicht habe Hand anlegen
bvchav soll der Eominissarius dessen Hab und Gut in Cvnsiscation nehmen und ihn, »venu er noch
drei Orte verbandisieren. Ibick. 5. Der zwischen
^ird '^!^^>ürnn Bernardin aus Livinen und drei Personen zu Bellenz wegen Kornkauss ergangene Spruchbeiy ^"^^'ben und der Handel au die Gesandten zu Bellenz zur Erörterung gewiesen, weil die Bellenzernachgekommen sind. Ibicl. ck. Auf de» Befehl der Gesandte», der Rath zu
aa,^ wenn er noch mehr Freiheiten und Privilegien habe, Eopieen davon den Gesandten übergeben,re», bleibe, Ghiriughcllv, der seitdem gestorben sei, habe den Austrag gehabt, die Eopieen zn erpcdie-»v^ - ^rsandten möchten die erhaltenen Eopieen ihm zurückgeben, damit mau scheu könne, was etwaauf ^Legen der Bezahlung an Statthalter Ausdermanr antwortet der Rath wie
hvrtx ? ^^hnechnung; ingleichem in Betreff der Räumung der Stadtgräben und der Deckung der Stadt-Rt uz, Die Gesandten verlangen die Deckung der Rebenmäuerlein an der Moösabrücke
«»s ^ ""d die Herstellung der Wehrenen. Dem ersten Verlangen will man entsprechen; in BeziehungZwene »vird Beschwerde geführt, daß fremden Kansleuten erlaubt »verde, ungebundene Hölzer in
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