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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1882
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1882 Bellenz, Bollenz und Niviera. 1680.

lasten und der auf frühern Tagsatzungen gestellte Antrag, die jenseits des Gebirgs regierenden Orte meä'ten an diese Kosten beitragen, zu keinem Beschlüsse geführt hat, vereinbaren sich die Gesandten dahin,das, was früher zu Brunnen verabschiedet worden ist. ausgeführt, der neue auf die Burren, Kaufmann-gütcr, Laden (Bretter) und Anderes gelegte Zoll und das Umgeld vom Wein bezogen werden solle. >Orte werden auf Bartholomen für die Ausführung dieses Beschlusses instruiere» und die übrigen Orte ,Baden auf der Jahrrechnung davon in Kenntniß setzen. Ibick. o. 573. Da auf die Mahnung UrisVerwahrung der Passe auf dem Gotthard und jenseits desselben von jedem Ort der Eidgenossenschaft w''g^der von verschiedenen Orten her vernommenen Drohungen 200 Mann ziehen sollen, Uri bereits sein Land-fahnlein nach Ursern hat aufbrechen lassen und Schwhz seine 200 auch nachgeschickt hat, unterredet »w»sich, wie und wohin man die verschiedenen Eoinpagnieen verlegen wolle, und wo dieselben am »"'ß^nothig seien. Vorerst erstattet Landammann Reding Bericht über das, was er beim Ambassador ^Schultheiß und Rath von Solothurn verhandelt hat. (Der Inhalt dieser Relation ist nicht angeg^'^Es wird rathsam befunden, daß Unterwalden seine 200 Mann ebenfalls unverzüglich ausbrechen laße 'zu diesem Zwecke auf den folgenden Tag eine Landsgemeinde abhalte. Von der von den drei Ortenden Mannschaft sollen je 50 Mann nach Bellenz geschickt werden, um die Stadt lind die SchliM' 'schützen; das übrige Volk soll zu Ursern bleiben, bis die Mannschaft der übrigen Orte nachrückt;wird das Weitere verabredet werden. Denen von Bellenz wird geschrieben, daß sie die Soldateil -lieger, Küchengeschirr, Holz, Licht u. dergl. zu versehen haben. Uri wird zu Versicherung der andernlind Absendluig von Kundschaftern sein Bestes thun. Den Gesandten zu Baden wird geschrieben, sieteil bei den Gesandten der übrigen Orte vernehme?', ob diese taglich wachsendenDiscommoditätcngestalten sollten eontinniert »verde»", und ob sie nicht zu einem andern Entschlüsse veranlaßt wermöchten. Absch. 588. 57-1. Den Gesandten ans die Jahrrechnung wird in Auftrag gegeben,alles Ernstes darauf dringen sollen, daß die Wehrenen, welche nach dem voriges Jahr von den 0!esa» ^gegebenen Befehl hätten hergestellt sein sollen, hergestellt »verde». Die Betreffenden hatten sichüber das Holzflößen beschwert, das ihnen ihre Wehrenen immer wieder beschädige. Absch. 541. 'Um dem in Beziehung auf die Stenern eingeschlichenen Mißbrauch, in Folge dessen dieselben blosGüter und deren Besitzer gelegt wurden, zu begegnen, wird verordnet, daß künftig nicht blos dievon Gütern, sondern auch alle Andern von ihrer Habe bei Eiden den Gesandten Rechnung gebe» si'^Sollte jemand bei dieser Rechnung sich Betrug zu Schulden kommen lassen, so soll all sein Hab >>>^ ^der Obrigkeit verfallen sein. Ibick. b. 571». Die von Bellcnz sollen schuldig sein, ihre Freiheit'"Gesandten zu übergeben; sollten sie Einiges Hinterhalten, so erklärt man die Hinterhalte»»«» Artikel '» ^für kraftlos. Ibick. o. 577. Den Gesandten »ruf die Jahrrechnung »vird der Auftrag gegeben,Großweibelswolmnng zunächst gelegene Haus, »venu es feil ist, zu kaufen und der Gemeinde zues zu bezahlen. Ibick. ck. 573. Das Umgeld vom Weine, welcher bei der Maß verkauft wird, b-die Wirthe endlich bezahlen und bei ihren Eiden darum Rechnung geben unter Androhung desihrer Ehren und 50 Kronen Buße. Sollte»» sich dieselben nicht fügen, so »verde» die Gesandten a»ssi^^^auf der Jahrrechnung aus derei» Kosten zu bleiben, bis sie dem Befehle nachkommen. Ibick. o. 'Die Gesandten sollen auch des Statthalters Aufdermanr Rechnung mitnehmen »nid die Eoiiinunut 'üBezahlung derselben anhalten. Ibick. k. 530. Die Gesandten erhalten den Auftrag, wegen deslautferndrigen Befehls den Anschlag zu mache»»". Ibick. A. 531. Denjenigen, welche liegend'' ^