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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1881
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Bellen;, Bollen; und Riviera. 1630. 1881

^ <iaä>c der Anstößer. Dein Nach wird bei einer Strafe von 100 Kronen geboten, für die Räumung' 'Nwcii z» sorgen. 6) Auf den Befehl, den Thurm des deutschen Stadtthores decken und bauen zu lassen,"vrien die von Bellen;, daß die durch die Contagion und die Theucrung herbeigeführten Ausgaben dießunmöglich machen. 7) Die Gesandten halten sie an, endlich das Umgeld von allein Wein, welcher^ Maß verkauft wird, zu bezahlen, für die Maß 2 Angster, und dasselbe fronsastenlich abzuliefern.

^iNvegen in die Orte abgeschickten Gesandten werde man nicht anhören und das Umgeld in diesemlln/ Tie Bellcnzer antworten, daß dieß den von der h. Obrigkeit ihnen, als sie sich zu

sic ergebe», bestätigten Freiheiten und Privilegien zuwiderlause. 8) Endlich wird verlangt, daß

von ^^tthalter Ausdermanr das Rittgeld und die andern Unkosten vergüten sollen, welche er ans derObrigkeit ihm übertragenen Gesandtschaft nach Bellenz gehabt habe. In Beziehung auf die Kosten,'r er gehabt habe, um den Vergleich des Spanes zwischen denen von Bellenz und denen von Livinen zu^ bringe», erklären Entere, daß sie Alles bezahlt hätte», was er von ihnen gefordert habe. Äbsch. 530 a.niil,'l ^ ü'ird für nothwendig erachtet, eine Erläuterung zu dem Rufe zu geben, der befiehlt, daß män-Ichlz ^ »ellen Zoll bei der Meis(Moiffa)brücke bezahlen soll. Ibick. b. Es wird ein Ruf ange-

^ ^e>', daß joder, der liegende Güter besitzt, den dritten Theil mir Korn bestellen solle, serner ein zweiter,

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leder, her Weißbrod backen wolle, das ungehindert thun könne, doch nach der Provision und Ordnung.^ Der Commune Giubiasco wird besohlen, ihr Gatter bis an den Flecken zurückzusetzen

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obcr v Bolleten ans gesunden Orten komme, den freien Paß nach Lauis zu gestatten. Was

ihr^. ^ ^^'llenz und andere Von ungesunden Orten Herkommende betrifft, so mögen sie zu Erhaltung

ob ^'^""bheit Ordnung halten, doch in Bescheidenheit. Ibick. <1. Der Spitalvogt legt Rechnung

l2 August 1628 bis 15. April 1630 Pfd. -1-155. 4 Sch. Einnahmen Pfd. 4493

ܻd nicht begriffen Pfd. 3015, welche von den Jahren 1624 und 1627 nach-

^rcib " ^ben. Gio. Jacobo Ghiringello soll seine Schuld bezahlen oder eine wohlvcrsicherte Ver-

Zins von 7'/2°/j> machen. Ibiä. o. Rechnung des Kirchcnvogts vom 28. August

^hvil 1630. Ausgaben Pfd. 2584. 19 Sch. Einnahme Pfd. 2095. 19 Sch. Idiä. k.

5>49 Kronen. Davon gehört der Obrigkeit ein Drittel, 183 Kr., jedem der drei2l. ^ ^ l?- Rechnung über den Zoll zu Bellenz vom 21. September 1628 bis

Einnahme 678 Kr. 30 Sch. Dazu der um 85 Kr. voriges Jahr verliehene Holz-^ Evmmissarius und die Amtleute zu Bellenz hatten

boik i. ^ ^ündvogt von Luggarus geschrieben habe, das am Langensee einquartierte Kriegs-

Hjx^^^Uige am 28. Riai einen Ucbcrfall der Schlösser zu Bellen;; ferner berichtet Uri, daß GrasOchte l '^Uchen Schams und Thusis neue Schanzen aufwerfe; endlich wird auch dessen Antwort auf daso» Grafen Casati vorgelegt, welches dieser auf Ersuchen der fünf Orte aus dem Tag zu Gcrsau

^rfall^ abgehen lassen, 'Rachdem man alle Rachrichten erwogen hat, der 28. Mai ohne einenibi ^beigegangen ist, kommt man zu der Ansicht, daß keine besondere Gefahr vorhanden sei. Denen

""d in Ruffle wird aus ihre Anfrage, wessen sie sich zu den drei Orten zu versehen hätten,^»eii ^ entschlossen sei, ihnen bei einem Ueberfall cid- und bundesgenössischc Hülse treulich zu^äßt man es dabei verbleiben, daß Uri und die Landvögtc zu Luggarus und Bellenz ihre^ '-^'"ahnen, sich in Bereitschaft zu halten. Absch. 533. a. s»7L. Da die seit Jahren durch

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""g, durch Kundschafter und aus andere Weise aufgelaufenen großen Kosten auf den drei Orten