Bellen;, Bollenz und Riviera. 1669.
1879
^ Ärt. 551. In Folge der Ratification des Abschiedes vom 22. December 1629 (Art. 548) waren^ Laiidamincinncr Troger, Reding und Zelger nach Solvthllrn zum französischen außerordentlichen Am-^mdor abgeordnet worden, um über die Eapitulativn für die nach Bcllenz m legende Garnison zu unter-^ el». Die Abgeordneten berichten über die gepflogenen Unterhandlungen. Aus der Relation geht her-^ daß der Ambassador mehrere Punkte des den Abgeordneten mitgegebenen Prvjects nicht annimmt,^ "entlich daß er darauf insistiert, diese Besatzung durch seine Eonunissäre mustern zu lassen. Die Ge-en vereinbaren sich dahin, daß, wenn die Hauptleute nach Svlothurn gehen, Troger mit denselben den
^^^dor von jener Forderung abzubringen suchen und, wenn das nicht möglich ist, ihm vorschlagen solle,Alterung durch einen Eidgenossen aus den andern katholischeil Orten vornehmen zu lassen, welcher ihm be-dx. auch dieser Borschlag nicht angenommen, so soll dem Ambassador das vorgeschlagen werden, zu
^ M.st
liebe.
^ Üch bereits anerboten hat. Man setzt aber fest, daß die Hauptleute, Amtsleutc und Kriegsleute in Be-llt) ^ Besoldung von einem wie von dem andern Orte gleich zu halten seien. Die Soldaten von^ald^" ^ Schloß und die Parlhnn, die von Schwhz ihr Schloß und die deutsche Porte, die von Rid-^ ei, chx Schloß sanunt der Lauiser- und der Locaruerporte bewachen. Absch. -521. n. 55t!. Dem^"dvvgt aus der Riviera lvird ausgetragen, dafür zu sorgen, daß die Unterthanen daselbst sich gegeil die„anicntlich gegen die Säumer nicht ungebührlich betragen und dieselben ihres B'eges zieheil las-dic > ^Giovanni Bianchet aus Bollenz betreffenden Handel weisen die Gesandten auf>var ""d befehleil den Unterthanen, ihm sicheres Geleit zu geben. Idill. cl. 554. tllochinals
l>ai>^ ^^l^udte der drei Orte nach Solothurn abgeordnet worden, un, mit dem außerordentlichen Am-beri i wegen der von Frankreich zu besoldenden Besatzung von Bellen; zu unterhandeln. Sie
a»5 v" Unterhandllulgen und zeigen an, daß der Ambassador eingewilligt habe, daß jemand
Abi>^" ^ ^^u deputierten Eommissarius monatlich diese Garnison mustere. Den
werden ihre Bemühungen verdankt, der Accord, den sie mitgebracht haben, wird angenommen.Kerl), W^csetzt, daß Haupt-, Amts- und Kriegsleute von einem Ort wie vom andern gleich gehaltendrcidaß kein Soldat, er sei krank oder gesund, von einem Hauptmann ohne Einwilligung derbeurlaubt werden dürfe. Jedes Ort soll der Reiheilfolge nach denjenigen stellen, der mit dem^eldc , ^ ^ Ambassadors die Musterung vornimmt. Man erwarter, daß derselbe sofort mit dem^"tzlci' ^ Versprechens anlangen werde. Sollte er bis am Ende der nach Lucern ausgeschriebenensich . kommen, so werden die Gesandten gegeil den Ambassador „mit gebührlichem Schreiben"
^wlten wissen. Absch. 522. n. 555. In Betreff der Entschädigung an Statthalter Aufder-^ch>» ^ vorigeil Jahre übernommene Gesandtschast nach Bellenz soll den Gesandten aus die Jahr-Tic g".? Ernstes befohlen werden, die von Bcllenz zu vermögen, lhn zu befriedigen. Ibiä. o. 55«.dc» auf die Jahrrechiiling sollen instruiert werden, daß der „Rostell" zu Giubiasco wieder an
dst ^ ^ im Iahe 1611 gewesen, verlegt und der Paß geöffnet werde. Ibick. 6. 557. Im Falleteil ^wch Belleilz abgesaildt werdeil, solleil die von Bellenz durch Schreiben und durch die Gesand-
elte werden, denselben nach Gebühr Quartier zu geben. Ibick. k. 55». Der Landvogt in Bollenzü"Ker"" ^^ben geschickt, in welchem er mehrere Punkte berührt, „die ihm schwer fürhalten", und Uri"'"ge Bedenken in Betreff der Besatzung von Bellen;. Die Gesandten der beiden übrigen Orte