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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1874
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1874 Bellenz, Bollcnz und Niviera. 1628.

fälle sicher gestellt werden könnten, ohne daß man Verdacht in Mailand errege, sind Schwhz undterwalden der Ansicht, man solle den Eommissarins und den Landschreibcr zu Bellenz und den La»d»auf der Rivicra beauftragen, sich insgeheim zu erkundigen, was für Provision den Schlossern vo»»i)l'sei. und wie man dieselben gegen einen Uebcrfalt sicher stellen könne; Uri hingegen, das bereits Josua ^Brunnen deputiert hat, trägt darauf an, die beiden andern Orte sollten ein Gleiches thnn oderBrunnen auch in ihrem Namen abordnen. Schwhz und Unterwalden nehmen diesen Antrag in dc»schied. Ibill. b. Schwhz uitd Unterwalden tragen daraus an, Uri möchte den jungen

Gefangenschast entlassen. Die urnerische Gesandtschaft, ohne Instruction, nimmt den Antrag in de» -schied. Ibick. o. 5lZt. Uri hatte Schwhz und Nidwalden zu einer Confereitz nach Altorf zudes letzthin in Bollcnz aufgerichteten Processes eingeladen. Da die Gesandtschaft von Nidwalden kci»emacht hat, nach Uri zu gehen, man aber gerne den Handel beschleunigen möchte, wird in aller Eilc^Schreiben nach Altorf geschickt und Uri ersucht, auf den folgenden Tag eine Gesandtschast nach ^",1.zu senden. Nachdem ans dieses Ansuchen eine abschlägige Antwort erfolgt ist, vereinigt man sichUri auf eilte Eonfcrenz, die gleich nach den Feiertagen in Brunnen oder in Gersan abgehaltensoll, einzuladen. Sollte es sich auch dazu nicht verstehen, so soll von demselben dasbewußteund andere aus des Statthalters Judice Verrätherci bezügliche Schreiben unddie Oefsnung desbegehrt werden. Absch. 484. Die drei Orte werden zu Anhörung der in Bollenz aufgerichteten ^

zusammenbcrufen. Es wird das, was über die verrätherischen Anschläge des Judice zur Hand iv'worden ist, verlesen. Man findet für gut, Judice selbst zur Ncde zu stellen. Da aber die Gesa»von Nidwalden erklärt, daß sie ohne Instruction sei, weil ihren Herren und Obern der Proceßeingehändigt worden sei, wird das Verhör aufgeschoben. Man vernimmt zugleich, daß, als die ' ^ordentlichen Gesandten in Bvllenz waren, der neuerwählte Dreigeschworene Gio. Domenico d'Hew"ausgegangen sei, denselben Hindernisse in den Weg zn legen. Um den ganzen Handel vorzunch"'^ ^beschlossen, auf den !). Januar UM einen dreiörtischeu Tag nach Schwhz anzusetzen und d'Hemaselben zu citieren und ihm zu befehlen, daß er des alten Weibels Peter della Ganna, seiner Brüd" ^Frauen Gut unverändert lasse, serner Uri zu ersuchen, daß es ihn auf jenen Tag zu Schwhz zurwvrtung sich stellen lasse. Absch. 485. a. 52U. Da man mit den Malefizgütern in Bollenzden Obrigkeiten auf untreue Weise umgegangen ist. so vereinigt man sich dahin, daß bei erster

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darüber ei» Proceß ausgefertigt lind die Fehlbaren citiert und bestraft werden sollen. Ibill. b.Die von Ursern und von Livinen beklagen sich, daß ihre Sänmer und andere ans der Landschast ^und Riviera wegen der Eoutagion mit Bezahlung der Guide» und andcrn Auflagen wider allenungen gedrängt werden. Es wird beschlossen den Deputierten unv dem Eommissarius nach ^schreiben, den alten Ordinmgen nachzukommen. Ibill. 0. 5L2. Dem Eommissarius zugeschrieben, daß er nicht allein keine Soldatenauf seiner Amtsverwaltung abführen lassen,Uebertreter abstrafen solle" Ibick. ck. Uri macht auf das jkricgsvvlk aufmerksam, daS dci ^

nator an die eidgenössischen Grenzen gelegt habe, und wünscht zu wissen, warum dem Ivandschw^^^ j»auf dessen Sachen Arrest gelegt worden sei. Weil man gute Vertröstung hat, daß jenes .üueh- ^keiner bösen Absicht dahin gelegt worden sei, und es übel gedeutet würde, wenn man Zlriegsvolklenz legte, entschließt sich Uri den Hauptmann Zum Brunnen zurückzuberufen. Dein Landschre'i^wird der Arrest aufgehoben. Ibiä. e.