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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1873
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Bellen;, Bollenz und Riviera. 1628. 1873

. ldcn seien, beide in demselben sitzen dürfen. Das Ansuche» wird in den Abschied genommen. Ibick. s.

' Es solle ungültig sein,was die Unterthancn oder andere Personen ansgcnvmmcn von Oberteilen^ »lochte,, verschreiben zu canticren lassen." Ibiü. t. .'iltt. Einige Privatpersonen aus Uri hatteit ohne>li^> " Obrigkeiten in Bellenz auf gewaltthätigc Weise zwei Unterthanen gesangen genominen und auf>eie^ Gruild und Boden geführt. Es wird nun für gut eracbtet, den Landvögten aller drei Vog-

!'<ch. ach den Weibel dellaGanna zu einpfehlcn, welcher sich in dieser Lache verdächtig gemacht

uiid wissen soll, wer den Schutz bei des Landschreibcrs Printzen Haus gcthan habe, auch die Leute2a bie Gefangenen hinausbegleitet haben. Derselbe soll gefangen gesetzt und vom

^ °gt in Bvllenz inquiriert werden. Es wird ferner ein Conccptschreibcn redigiert, das von der Obrig-'cj>, Sache an Uri abgesandt werden soll, insofern die Verhafteten nicht sollten freigegeben

Betreff der beiden von lirnern aus Bollenz weggeschleppten und in UriAch ^ " Ü^chaltenen Personen aus Bollcnz hatte Uri eine Evnferenz nach Altorf beschieden; Schwyz und^aren aber nicht erschienen; das von letzter Eonserenz (IU. Oktober) an Uri abgesandte Schrei-""^"^artet geblieben. Es wird wiederum ein Schreiben an Uri erlassen, welches das Begehren^Zc, ' '"bchte die Verhafteten an das bezeichnete Ort ausliefern, wem? nicht, die Ursache davon an-lch'x Zusammenknifft, aber anderswo als in Uri, vorschlagen, bei welchem Anlasse man sich auch

^ Zur Sprache gebrachten Weinkauf in Bvllenz besvrechen könne. Absch. 486. n. °»lL.

'<>»u, ^ Judice und Mithaftcn legen einige Beschwerden vor; diese sollen ans einer Zusammenknifftbehandelt werden. Ibiü. b. ZU!. Den Landvögtcit zu Lauis und Luggarus soll^rl, ^ werden, datz sie den alten Weibel Pietro della Ganna aus Bvllenz, wo der betreten werde,^vliii^ eröffnet, datz vor einigen Jahren Johann Peter Judice, damals

^' iir ^ ^bcr Seckclmeister sich Uiiterstanden habeetwas Bcrrätherei iiber die cnnetbirgischeu Bogtcien^ Kundschaften tind einem Schreiben von Judice selbst herausstelle. Da Uri keinen

Kläger in dieser Sache kennt, das Schreiben Jndices selbst nach der Ansicht Uris hinreichendgeh^> ^'bc, wird beschlossen, drei Abgeordnete iiber das Gebirg zu schicken, um den Knndschaftcn nachzu-^gc» ' ^^upierc des Statthalters Judice zu untersuchen lind die verdächtigen den Obrigkeiten einzuhän-dessen ein Urtheil iverde gefällt tvcrden. In Beziehung auf die Gefangcunehmung desStatthalters Judice und des Weibels von Malvaglia durch Uri erhalten die Gesandten der^ Stände Salisfaction. Absch. 481. n. .'»l.'i. Man vernimmt, datz von Neuem die von

""dischcn Tribunal nach Oriels (Airolo) abgeordnetcil Sanitätscommissarien weder Leute nochunt »och ohne Bollcten ailders passieren lasseil als durch die verordnetenbeschissenen Wirths-^ Umtanschung der Fuhr, wodurch die Lebensmittel noch mehr vcrtheucrt werden.

tlermnthct, datz diese Cvmmissarien lind ailderc Personen in der drei Orte Jurisdiction sichlelb^ .' allszuspähcn, wer ab- und zureisc, lind was geredet werde, so hält man es für rathsam, die-. ^'"üblicher Form allf den mailändischcn Boden Zli weisen. Da jedoch nächster Tage eine Tag-^g^^btmmenkommt, so zieht man es vor, von dieser aus den Landschreibern von Lauis und vonAuftrag zu ertheilcn,- sich mit dem alsdann zu gebenden Befehl zu dem Tribunal nach Mai-^ Vcr "nd Zligleich unter dem Schein, als thäten sie es in der ennctbirgischen Bogtcien Namen,

^2. ^ ^ ^^g""g voil Getreide vom mailändischcn Boden, wie es früher geschehen sei, zu bitten. Absch.

Bei der Berathung, auf welche Weise die Schlösser zu Bellenz und die Stadt gegeil Ucber-