Pellenz, Bvllenz und Riviera. 1627. 1628, 1869
^genösse,, aus Misor durch Schreiben aufzufordern eine Eonfcrenz anzusetzen. Die Herren und Obernum eine passende Person sich umsetzen, welche an die Stelle des verstorbenen Obersten Hässi von GlarnsObmann erwählt werden konnte. Itzist. ä. 4N0. Des 'Malesizes in Bollenz halber hat es bei der^ ^ gemachten Ordnung sein Verbleiben; jedes Ort wird sich nach derselben bezahlt zu machen wissen. Mitvogt von Ouw und andern srühern Landvögten soll wegen des Malesizes abgerechnet werden. Ibill. o.^ Begehren von Uri, daß Landvogt Biieler zu Abzahlung dessen, was er von seiner Vogtei her
»och schuldig sei, angehalten werden möchte, nimmt der Gesandte von Schwvz z>: Händen Büelers in
'"Abschied. Ibill. k.
Ui2».
41iL. Es wird der Abscheid der außerordentlichen jungst in Bellenz und Vollenz gewesenenein Schreiben des Eommissarius zu Pcllenz und des Landvogts aus der Riviera verlesen, desschied^' ^ spärlich die Unterthanen mit Munition, Geld und Andern: versehen seien. Aus jenem Ab-x»d ^ ^^V'ht man, tvie viel Ungcbühren, Unbeschcidenheiten und Aiißhandlungci: daselbst vorkommen^ 'war nicht nur von Amtleuten, sondern auch von Leuten aus den regierenden Orten, so daß dieliesviinen sind« zu Handhabung guter Polizei und der Gerechtigkeit einzuschreiten und ein Wür-aus ^ ^mpel auszustellen. Uri wird gebeten, die Rainen der Delinciuenten auszuzeichnen und dieselbenlilg " ^ breiörtische Zusammenkunft zu eitleren. Absch. 459. a. 4!!.'!. Alan vernimmt serner einigeKam" ^ Landschreibers in Bollenz, Heinrich Printz von Uri, des Inhalts, daß in Abwesenheit desdie ^ Seckelmeister ohne sein Beisein Malefizgüter verkauft habe, daß der alte Landschreiber Bollaschrisi^^^ sanlmt den Bücheri: und Rechnungen Hinterhalte, daß die Unterthanen hie und da besondereAaitz^iheiten ausbelvahren, daß sie nicht im Rathhause, und ohne daß der Landvvgt anwesend ist,^ Mlten, daß seine Behausung in Übeln: Zustande sei, und daß sie ihn: auch seine gehabten Kosten und^a>um bezahlen wollen u. A. in. Den: Landvogt wird einstweilen geschrieben, daß die Unter
AialeP^'" Landschreiber endlich um das Wartgcld und die zuerkannten Kosten Succurs thun, auch die^rh. ^vll'nung und das Protokoll aushändigen, ohne sein Zuthun in Abwesenheit des Landvvgts nichtsgcs^. '" ""d ihi: mit einer rechte,, Behausung versehen sollen. Ibiä. b. 4»4. Dem Landvogt wirdUnterthanen bei 1000 Kronen geboten, daß sie dei: verkauften Wald ob Lottigna^hesc/^ ^^'llgeben oder fällen lassen dürfen. Iliül. o. Die von Bollenz hatten den von Uri
^">»ei/" ^Abschreiber und Dolmetscher, Ramens Printz, nicht annehmen wollen, gestutzt auf die Orts-bestzP ^A)wyz und Ridtvalden, „welche diese Unterthanen dieses Landscbreiberamtes halber wiederum^vhest " erklärt, daß durch die 'Richtannahme dieses Landschreibers seiner Reputation und
Ii. ^ ""he getreten und daß es sich in Folge derselben veranlaßt sehen würde, andere Mittel an^aliii' . nehmen. Es wird beschlossen, daß die von Vollenz diesen Landschrelber oder einen andernAsi'vldi"^" ebendesselben Ortes für sechs Jahre anzunehmen schuldig sein sollen. Ii: Betreff dernun festgesetzt, daß dieselbe bleiben soll, wie sowobl ein Landschreiber als ein Dol-""b daß ""'"vr erhalten hat, daß die Unterthanen ihn: für eine gebührende Behausung sorgen sollen,l»c»z "v" jedem malesizischen Prozeß 2 Kronen zu beziehen habe. Wegen Vermehrung des Einkornwünscht, sollen die Gesandten auf künftiger Jahrrechnung zwischen dem Landschreiber undÄthanen einen Vergleich zu Stande zu bringen suche». Absch. 474. a. 4M». Der Landschreiber