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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1870
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1810

Bellen;, Bollenz und Riviera. 1628.

Printz verlangt von denen von Vollen; Entschädigung für die Koste», welche er seit seinem ersten MBin Folge der langwierigen Umtriebe gehabt hat. Tie Abgeordneten ans Bollen; bringen hingegenBeschwerden gegen ihn vor, namentlich daß er zur Führung des Amtes isickft genüge. Ilri sührt Kla^gegen die Untcrthanen wegen der bei Bernsung letzter Landsgcmeinde gezeigten Unbill und Widerspenltig^^Tie Abgeordneten bitten demülhig lun Gnade und Verzeihung und wünschen, man möchte ihnen,man sie des Landschrcibers nicht entledigen wolle, gestatten, einen Canzler aus den Einwohnern zu wüh^''wie es in den andern cnnctbirgischen Bogteien Brauch sei. Die Suppliealion, den Canzler betreffend,bei Seite gelegt. Schwhz und Ridwalden ersuchen Uri, die Bestrafung fallen zu lassen, da die Vollesmit dieser Sache schon sehr große Kosten gehabt hätten. Tie urnerische Gesandtschaft nimmt diesenschlag in den Abschied. Ein Vergleich mit dem Landschreiber wegen dessen Forderung kommt nichtsStande, weil dieser nicht anwesend ist. Ibid. Ii. 4it7. Die Landvögte von Bollenz und Bellenzrichten in Folge eines eingenommenen Augenscheins, daß das Fällen des Waldes oberhalb Lotüg^'wenn die bezeichneten Märchen nicht überschritten werden, dem Torfe und der Kirche keinen Schade»Ursachen werde. Die Gesandtschast von Uri nimmt die Erklärung in den Abschied; die der beidenOrte lassen es bei der von ihren Herren und Tbern ertheilten limitierten Bewilligung verbleiben,die Märchen nicht überschritten werden. Ibid. o. -tktti. Teil drei Gemeinden Honte, Castro undcolta wird ein unvorgreislicheS Fürschreibengegen" die im ober» Bund wegen einer prätendierten K"stcner bewilligt; doch sollen sie, ehe sie gegen jene znr Rechlsübung schreiten, den Vertrag den Oln'isw ^zuschicken Idid. d. Der Eastellan von Uri, Fähnrich Lusser, hatte den jungen Jütz, Schldll^^

im Schwhzerschloß zu Bellenzüber Frieden" außerhalb der Stadt geführt und ihn mit den Wall^ ^der Hand angegriffen, so daß derselbe einen Finger verlor. Dem EommissariuS wird anfgetragen, 0 ^nochmals den geschworenen Frieden anzulegen nnd den Herren und Tbern einen zuverlässigen Bericht ^zuschicken. Idiä. s. Es sollen Uri zu Ursern und die Landvögte auf Riviera und in Böllen;

wälsche Bettelgesindel abhalten. Idick. x. 4!N. Dem vor die Gesandten beschiedenen Rath von ^ ^werden folgende Eröffinlngen gemacht: 1) daß sie da, wo man es ihnen anzeigen werde, Wehren n"^und daß sie die 300 Kronen Buße zu erlegen haben; 2) daß ein jeder, wie vor Zeiten, von all seine»' ^und Gut zu steuern und ein jeder von den liegenden Gütern in die Commnne zu steuern habe, in dercn^rilorium sie liegen; 3) daß ein jeder, der Weißbrot backen wolle, das ungehindert thun könne. Absch-

Ter Rath hatte wegen eines Streites zwischen der Eommunität Bellenz und dein Großweibel dlimann den Carlo Ghiringhcllo in die drei Orte geschickt. Man läßt es dabei verbleiben. Ibid. b.

Alls die Aufforderung der Gesandten übergibt der Rath dem Landschreiber alle seine Freiheiten,

Cvpie davon zu nehmen. Dieser verspricht dieselbe in die Trte zu schicken, ebenso eine Cvpie des "Buches, von welchem der Landschreiber Beßler bereits eine besitzt. Ibid. o. Es wird erta»»b ^

die zu Vellen; für zwei Jahreüber den wenigen Hausralh, welchen sie haben", jedem600 Sch. Terzole, d e auf der Riviera für zwei Jahre einem Landvogt 600 Terzole bezahle» > ^Ibid. d. Wegen des Fürkauss des Viehs läßt man einen Ruf ergehen, dessen Handhabung

Commissarius anempfohlen wird. Ibid. e. Die Keller werden wegen desaufgelaufene» ,

untersucht; dessen wird aber wenig gefunden. Man will denselben ausschütten oder den Arme» ve' ^Auf die Bitten der Eigenthümer wird der Entschluß nicht ausgeführt, die Eigenthümer aber m»sse>'loben, daß sie mit demselben keinen Betrug begehen wollen, widrigenfalls sie als Meineidige gestr»!