Bellen;, Bollen; und Nivicra. 1627. 1867
^ er keinem Volke der Art ohne Einwilligung der Orte den Durchzug gestatten dürfe, und daß er davon^ Landvögte zu Lauis und zu Luggarus in Kenutuiß zu setzen habe. Diejenigen Soldaten, welcheki s zwische,, Bellenz und Altorf sind, läßt man nothgedrungen durchziehen. Weil ferner verlautet, daß" »lehr viel Volk denselben sofort folgen werde, läßt man es bei diesem Entschlüsse bewenden, bis die»tierten der XII Orte von Mailand werden zurückgekehrt sein, je nach deren Bericht dann weitere Maß^)Men zn treffen sind. Absch. 467. u. 131». Die Soldaten, welche von llri als Besatzung derSchlößBkllenz abgeordnet worden sind, läßt man in vollkommener Zahl daselbst verbleiben, obgleich mauKvjte» wegen dieselbe gern vermindert hätte. Ibiä. b. KU». Den auf die Jahrrechnung reisendengebe,'^ Instruction mitgegeben werden, daß die Malefizrechnungcu nach der neuen Ordnung zuÄ,it> ^'r Laudvogt im derinaligcn Jahre sie nach derselben zu stellen babc. llri stellt den
z» Landvogt Lussi seine Rechnung auf diese Weise geben solle, damit die Amtleute, was sie
z>, kUWnoinmeu, wieder erstatten. Absch. 439. a. KU. Da voriges Jahr der Holzzoll um einent»^"^kn Preis verliehen worden ist, so sollen die Gesandten auf der Jahrrechnung bei Eiden sich cr-deii, ^^ Ertrag desselben sei. Uri gibt seinem Gesandten den Austrag, seinen Autheil von
zu seinen Händen einzuziehen. Ibiä. b. llri und Schwhz haben verordnet, daß künf-
sibi ' Kehrordnung von sechs zn sechs Jahren ein Landschrciber aus den drei Orten im Bollenz re-"kben der Landschrciberei auch das Dolmetschcramt daselbst versehen soll. Obgleich Ridwalden^^knken hat, wird beschlossen, daß der von llri zu diesem Amt Gewählte künftigen Bartholoinäi^ soll. Die Gesandten auf der Jahrrechnung haben Vorsorge für eine Behausung und für
halb'^^" Unterhalt zu treffen. Ibiä. o. Kjg. Denjenigen, welche verpflichtet sind, die Wehre ober-"ch»imachen und dieselbe nicht gemacht haben, sollen die Gesandten die auferlegte Buße ab-^ijc,^ " ^ l»rgcn, daß sie gemacht werde. Ibiä. ä. Ktl. Die Gesandten erhalten den Auftrag,"bgeri" ""^mdig zn machen, der voriges Jahr die wegen der Psisterci zu Bellenz angeschlagene Grida^t, und den Thäter zu bestrafen. Die Pfistereien sollen ganz frei sein. Ibiä. e. 1KS. Die^kren ' ^krden auch beauftragt, Abschriften von allen Statuten und ertheilten Freiheiten, so viel sieTjx drei Vogteien bekommen können, zu Händen der Obrigkeiten heimzubringen. Ibiä. k. K»«i.
«lsv Rachfrage halten, ob „sonderbare Tractaten auf den Wein gemacht worden sind und
^»vcr^ aufgekauft wird," und die Fehlbaren strafen. Ibiä. 31»7. Sollten zu Bellenz Be-eilt ^ ^'kgen der Steuern laut werden, so haben die Gesandten darüber Nachfrage zu halten. Ibiä. Ii.^'lcisc ^ ^'sandten erhalten ferner den Auftrag, die Märchen bei der Abläscher Brücke (Brücke beiunterscheiden. Ibiä. i. 4<»i». Sie sollen sich über den Verlans der Malefizgüter in Boltenzuothwendigcn Hausrath des Landvogts auf der Riviera sorgen. Ibiä. le. 371». Dieli. Uri bitten ernstlich, daß man den Adrian Furrer begnadigen möchte. Das Ansuchen wird
^'^khied genommen. Ibiä. m. 37l. Die Entscheidung über das Ansuchen des Eonsuls von^"»fl ^^ ^ollenz, wegen des Tragens verbotener Waffen sich verthcidigen zu dürfen, wird bis auf die^sandten im Lande ausgestellt. Ibiä.u. 37L. Statthalter Johauu Peter Judice und der Weibel
^k'llenz stellen in Betracht der Prvcedur, welche der Laudvogt und die Amtleute gegen den der^kkdächtjge,, Van d'Andrietta einzuleiten genöthigt worden, das Ansuchen, man möchte sie bei^kwvhnheiwn und Bräuchen verbleiben lassen und den Handel an sie, vor welche er gehöre,
d Andrietta berichtet über den mit ihm vorgenommenen Proceß, daß die Amtleute ihn um
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