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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1866
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1866

Bellcnz, Bollenz und Riviera. 1627.

Ganna, Weibel zu Malvaglia in Bollenz, welcher zu Schlvyz in Haft gelegt wurde, die Ursache sei»daß Martina vor der Zeit die Judici iu Bollen; als Complicen und Mitinteressierte bei dein au Pe'»»^begangeneu Tvdtschlag angegeben habe; dazu kamen noch andere schlimme Judicien. Nachdem der Pu'^'des Dvmenigino und des Weibels Verantwortung verlesen worden, wird, da in dem Processe viele I>widersprechende Kundschaften sich befinden, der Weibel nicht geständig sein will und ihm gestattet wird, ei»^beschirmenden Prvceß zu errichten, um seine Unschuld an den Tag zu bringe», endlich auch Uri nicht ^treten ist, die Sache ans eine nächstens nach Schwyz zu berusende Confercnz verschoben. Absch ^»3l. Der in Folge der Aussagen des in Bollenz Hingerichteten Martin Domenigino formiertenkommt zur Behandlung, nach welchem dieser von Gio. Pietro della Ganna, Weibel in Bollenz, ber^'worden sei, zu bekennen, daß die Judici neben ihrem Bruder Gio. Angelo an dem durch ihn anPietro Pcnna begangenen Tvdtschlag auch interessiert und schuldig seien. Gio. Pietro Jndice u»e ^Weibel befinden sich zu Schwyz in Haft. Nach Anhörung der Vertheidignng des Weibels komme» ^Gesandten zu der Ucberzeugung, daß der Hingerichtete Domenigino ein leichtfertiger Mensch qewefi» ^dessen Aussagen man keinen Glanben beimessen könne, daß aber der Landvogt einen Fehler gemacht hdaß er denselben so schnell habe hinrichten lassen und ihn nicht in die Orte geschickt habe. Die l"» ^Inhaftierten werdeil der Haft entlassen. Es bleibt bei dem zwischen beiden Parteien durch dieden Obrigkeiten zu diesem Zwecke Deputierten errichteten Vertrag, und beide Theile sollenden geschworenen Frieden hallen. Die Gesandten von Schwyz behalten sich die Ratification vor-Kosten, welche die Gesandten in den Wirthshänsern gehabt haben, hat der Weibel della Ganna zuwas aber jeder in der Gefangenschaft gebraucht hat, soll er selber bezahlen. Absch. 420. a. »32«Statthalter Gio. Pietro Jndice hält um Nachlassung des Holzzolles an, und daß es gestattet werden »u^die Burren ungebunden zu führen. Dem Ansuchen wird nicht entsprochen. Ikiä. ib. »33. Da ^ ^lautet, daß die Judici zu nicht geringem Schaden der Obrigkeiten etliche Malesizgiiter besitzen,zweckmäßigsten erachtet, den Gesandten, welche dorthin zur Jahrrechnung kommen, einen Auftrag Z»

Ibüi. v. »3». Dein Commissarius soll geschrieben werden, daß er alles Ernstes die zu dein Ba»Wehre bei Carasso Verpflichteten zur Leistung ihrer Pflicht anhalten solle. Idicl. f. »33. Der 6»'missarius soll aufgefordert werden, die Rechnung über die nach den Bünden geführten Güter befördeU^einzuschicken. Itiici. »3tt. Da der Gubernator zu Mailand sich anerboten hat, in Folge despasses der hochdeutschen Soldaten eine Quantität Korn zu geben, mit dein Beifügen, daß man Leu" ^schicken möchte, um dasselbe in Empfang zu nehmen, so werden der Commissarius zu BellenzLandvogt auf der Niviera beaustragt, eine qualificierte Person, etwa den Landschreibcr vonzu diesem Zwecke nach Mailand abzusenden. Idiä. ll. »37. Um den Angelegenheiten zuwelche etiva in Folge des Rückzuges jener hochdeutschen Soldateil entstehen könnten, wird der Com"»! ^beauftragt, an de» mailändischen Grenzen dafür zu sorgen, daß von diesem Volke aus einenmehr als 80 bis 100 Reiter und 160 bis 150 Mann zu Fuß durchgelassen werden. Ibiä- i-Iii Beziehung auf das aus dem Mailändischen zurückkehrende hochdeutsche Kriegsvolk, das, ohnegling einzuholen, durch die Lande der regierenden Orte den Weg nimmt, einigt man sich dahin,es bei dem zu Lucern von den sieben katholischen Orten und dem durch gemeine Orte zu Baden erg»' > ^Befehl verbleiben lassen und in Folge dessen, wenn noch mehr Kriegsvolk im Mailändischen be»werden sollte, die Pässe demselben sperren will. Deßwegcn wird dem Commissarius zu Bellen.;