Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1865
Einzelbild herunterladen
 

Bellenz, Bollenz und Riviera. 1626. 1627. 1865

»ach den Bünden durchgeführt werden. Ibick. o. 44V. Es wird in dcil Abschied genommen, daßdem Adrian Furrcr auf Jiitcrcession von Uri verzeihe. Idick. ä. 441. Dem Commissarius wird... ' bie Verordiumg mit allem Ernst zu handhaben, nach welcher den Bündnern gestattet ist, wöchent-, '"ehr als 50 Saum Wein auszuführen. Tarin ist aber der Wein nicht begriffen, welchen sie auf^ andischem Boden kaufen, für welchen sie aber glaubwürdige Scheine vorzuweisen haben. Abfch. 405.

Die Gesandren werden ihren Herren und Obern Kenntniß von dein Schreiben geben, das vonde Landvogt Tanncr abgehen wird. Ibiä. o. 443. Dem Landschreiber von Bellenz soll eine or->n > ^ Eides, darauf er schwören soll, zugeschickt werden. Um die unnöthigen Kosten Hu ver-

durch die Aintleutc in Bollenz in Malefizsachen verursacht werden, wird beschlossen, daß^ " die früher gemachte Ordnung handhaben solle. Was die drei Geschworenen betrifft, so findet man^ ^ Obrigkeiten derenthalben Unkosten haben sollen, sondern billig, daß die Landschaft,^^.^^ben haben wolle, die Kosten bezahle. Ibiä. cl. 444. Johann Walthart Im Hof von UriVvn Zainen von Johann Baptist« Curten von Gravedona Klage, daß derselbe von Christoph Gutdcz , i "^^valden in einem Schreiben an seinen Ehren verletzt worden sei. In einem andern Schreiben>»cn ^rt>e>, auch die Ortewenig taxiert und getadelt". Der Handel wird in den Abschied gcnom-n»i, 406. b. 443. Da im laufenden Jahre trotz der von den h, Obrigkeiten gemachten Ord-

Malcfizrechnnng wieder so hohe und überschwangliche Unkosten verrechnet worden sind, so^ Landvogt, sowie auch alle Amtleute in Bollenz, welche mit dem Malefiz zu thun haben, auf6g nach dem Neujahrstag nach Brunnen beschicken, um den Obrigkeiten Rechnung zu geben. Ibiä. v.

1«27.

^6. Auf die Klagen über Saumseligkeit in Bezahlung der durch die Gefangenschaft des^ssen aufgelaufenen Kosten, welche der Landschaft Bellenz auferlegt worden sind, wird be-

rgen ' Läufersboten an den Landvogt daselbst zu schicken mit dem Austrage, daß er innerhalb acht^hrc» Manien der Crcditvren sich Satisfaction verschaffe; erfolgt diese nicht, so soll er sofort heün-Obrigkeiten dessen berichten, welche dann die weitern Maßregeln ergreisen werden. Ferneraus x-, ^ "^'6, vom Gubernator oder nöthigcnfalls vom Niagistrat zu Mailand den Martin DomeniginoRevers hin zu verlangen. Absch. 412. a. 447. Die Gesandten von Nidwalden stellen dasmöchte dem Pannerherrn voil Roll die Schätzung der liegenden Güter in Bollcnz, mitThcin ^ Äudici ihn bezahlt zu haben vermeinen, wieder ausheben und ihm dessen einen authentischenHoll ^ beschlossen, dem Landvogt in Bellen; dieses Geschäft anzuempfehlen, damit von

Sehi^ ^ gelange, was ihm nach dem durch Landammann Beßler sel. gemachten Accord

heh ^ ^^llten die Judiei sich ohne Wissen der Gegenpartei in die Orte begeben, so sollen sie in Abwesen-daz ^ Partei nicht angehört werden. Ibiä. 5. 448. Die Gesandten von Unterwalden stellen

"ach man möchte dem Landvogt Lussi nebst den Amtleuten es erlassen, wegen der Malefizrechnung

IHieh .. gu kommen und diese Neuerung nicht bei ihnen anfangen. Das Ansuchen wird in den Ab-elen ^°'6inen. Ibiä. 6. 44V. Die dem Landvogt von Oüw und Heinrich Megnet in Bollcnz auge-aufgehoben. Idiä. k. 43V. Zu großem Argwohn hatte der Proceß des in Bollenz^n Nlartino Domenigino und dessen Bekenntnisse Veranlassung gegeben, nämlich daß Peter della