Bcllenz, Bollenz und Niviera. 162«!. 1863
^isox beklagen sich nochmals, daß man ihnen nicht dem Bündnisse gemäß Wein, Korn nnd andere VictnZukommen lasse. Obgleich man ihnen schon mehrmals schriftlich und mündlich die Ursachen davon^ Kcnntniß gebracht hat, so wird der Landvogt angewiesen, sich dorthin zu verfügen und die Orte inForm zu entschuldigen. Idiä. 6. 448. Dein von Mentlen, Zöllner zu Bcllenz, soll in einem^reiben besohlen werden, „daß er dem Cappen zu Bellenz wegen der Zchrung, so vor Jahren in dein" »»dnerischen Handel dnrch beide Herren Landammann Beßler sel. nnd Herrn Frischherz in aller dreier"^Uen Namen aufgegangen, einen Willen schaffen solle." Idiä. e. 41« Die von Luggarus beschweren' wegen der versagten Durchfuhr des Weines. Es wird nun für gilt erachtet, denen aus den Bünden' Matten, wöchentlich 60 Saum, wenn sie dieselben in den drei Bvgteicn Lauis, Luggarus und BellcnzM e ^^uführen. Da ferner in Luggarus noch sehr viel Wein vvrhandcn ist, so gestattet man denenluggarus über die 60 Saum noch wöchentlich 100 Saum durch das Gebiet der drei regierenden Orte^chzuführen. In Beziehung aus Lauis und Bellcnz bleibt es bei den 60 Saum. Absch. 388. a. 42«.neu Muffle danken die Gesandten ftir die dein Landvogt ans der Nivicra erzeigte Ehre und erwiese-
whlthaten und führen ihnen nochmals die Ursache vor, welche sie zu der wegen der Ausfuhr der Früchtedichx^" ^^nung bewogen habe. Sie versichern dieselben ihrer guten Gesinnung und führeil als Beweis^ er Gesinnung die Bewilligung einer größern Durchfuhr des Weines ans Luggarus an. Idiä. o. 42l.
Bellcnz geschrieben, daß ans jedem Schlosse wöchentlich dem Umgang nach wegen der Durch-Früchte Wachen aufgestellt werden, welche aber die Bündner nicht belästigen solleil. 'Wer sich^.^^benheit zu Schulden kommen läßt, soll von den Hanptlcuten aller drei Orte bestraft werden.>v ' 422. Der Commissarius zu Bellcnz soll mit dem Elisa reden, daß er den Molina aus MisoxM ^ bewußten Geldes seines Wachtmeisters nicht molestiere; habe man ihm mehr als 60 Kronen^ wmnen, so solle man es ihm restituieren, weil er unschuldig erkannt worden sei. Idiä e. 423.^ °uiigx Kaufleutc Früchte durch Belle»; durchgeführt haben unter dem Borwand, daß sie dieselben inscj^n^^^llischeil Lande führen, so soll an den Magistrat zu Mailand geschrieben werden, ob das mitkiinü" ^^en geschehen sei oder nicht, damit man sich künstig zu verhalten wisse. Idiä. k. 424. Auf
gcll-^ breiörtische Zusammenkunft soll über folgende Punkte instruiert werden: 1) über.die Psisterei zu5ie ^ ^ Steuern zu Bellen;, 3) „des Mellen von Conobbio halber", 4) daß die Psister zu Bellenzch ^„"^"^dner nicht wollen lasseil Brot verkaufen, 5) der „Catiern" (Quartiere ?) halber zu Bcllenz,
d-s s, ^ ^ Wehn zu Bcllenz, 7) wegen des Korns von Mailand. Idiä. x. 423. Den Einzug^^l man dem Landschrciber Farliinann von Unterwalden übergeben. Ibiä. d. 42«. Land-^vrd^u" ^^d sich erinnern, was ihm bei Doctor „Gigge" zu Bellenz zu verrichten ausgetragenwelche ^ 427. Um den in Bellcnz und Riviera eingerissenen Unordnungen zu begegnen,
'Ve»di Geistlichen zu Beeinträchtigung der obrigkeitlichen Jurisdiction ausgehen, wird für noth-
^'gevrdu^^' "ut dein Visitator Casate dllrch den Conlinissarius und den Landvogt Büeler, denen ein^ache ^ Nidlvalden beigegeben werdeil soll, freundlich zu unterhandeln. Mdwalden nimmt dieAescl»y "I Ebschied. Absch. 396 d. 428. Peter Ghiringhelli, deutscher Chorherr zu Bellenz, legtl'ätteu ^ wegen der Prvcedur, welche der Erzpricster und die übrigen Chorherren gegen ihn erhoben^bchiss o ^ bittet, Ulan möchte zur Sicherstellung eines jeweiligen delltschen Chorherrn einige Artikel vombeim ^ bestätigen lassen. Es wird beschlossen, in bester Form dnrch ein srcundliches Schreiben^ ^ utor, der ilächsteils nach Bellenz kommen werde, lim die Ausrechterhaltung jener Artikel anzu-