1862 Bellen;, Bollenz und Riviera. 1626.
durch Misox nach Bellen; gefertigt werde», da ihm dadurch am Zoll großer Abbruch geschehe. ^ ^langt von jedem Stuck eiuen Dicken Zoll. Die beiden andern Gesandten nehmen dich in denIdist. ck. Seckelmeister Betschart soll mit dem Legaten wegen des Priesters und den Männer»
Mollo, welche wegen des Streites um einen geringelt Zehnten in den Bann gethan worden waren, reinglcichcm daß der Priester von Preonzv wegen seines „wüsten Processes" beseitigt werde. Idiä. k. ^Schwvz und Nidwaldcn wollen nochmals dem Landschreiber die Behausung auf der „Parthun" zu ^ ^
eiitgerätimt tvisseit. Die Gesandtschaft von Uri nimmt die Sache in den Abschied. Ibiü. A.
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Appellation nach Brauch offen lassen. Ibiä. b. Wegen der in dem Bollenzerstrcite vor ^
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Madotsch voit Bellenz war wegen Unholderei gefänglich eingezogen und torturiert, aber unschuldig er!»"worden. Wegen der aufgelaufenen Kosten sollen die Gesandten ans der Jahrrechnung sprechen ^ ^
aufgelaufenen und noch nicht bezahlten Kosten soll ein Schreiben in bester Form an den Landvogt ^Seckelmeister in Bollenz abgefertigt werden. Ibiü. i. ^ttl. Dem Commissarius Blaser wirdseine Schuldner zu Bellenz in die Orte ;n ciricrcn. Ibiü. lc. Auf die Klage des Haupt»
Horrat, „wegen höchster Verunglimpfung, so ihm durch den Adrian Furrer gegen Jhro Excellenz »clzil sonderbarer Verhinderung ihrer ausstehenden Zahlungen" wird nothwendig erachtet, deneinen dreiörtischen Tag zu eitleren, welcher den 10. März abgehalten werden soll. Absch. 683 d.
Dein Laitdvogt auf der Riviera wird aufgetragen, dem Propst von AbiaSco anzuzeigen, daß er de» ^ ^stcr Bartholome Fanti entfernen möchte, widrigenfalls derselbe würde „verbandicrt" werde». „xU m. Hauptmann Baldegger, der zur Verantwortung citiert wurde, weil er angeklagt war, »»Weise Patente oder Bolleten ausgestellt zll haben und bei dem Schreiben, welches durch AdrianHauptmann Horrat beim Gubcrnator zu Mailand verunglimpft hatte, interessiert zu sein, wirdRechtfertigung hin in Beziehung auf den zweiten Klagepunkt für unschuldig erklärt; in Beziehungersten werden Baldegger und der Commissarius ermahnt, ihren Unwillen gegen einander fallen Z»damit man die Ordnung in Betreff der Abfuhr von Korn und Wein nach den Blinden aufrecht erhalte» ^Absch. 384. a. U13. Es werden die gegen Adrian Furrer vorhandenen Klagpunkte behaud^- ^wird Schuld gegeben, er habe den Hauptmann Horrat beim Gubernator zu Mailand so verungl»»^ '^derselbe in die höchste Lebensgefahr hätte kommen können; er habe zum Trotz gegen die Obr»)^großen Stücke gegen einzelne Häuser unter Drohungen gerichtet; er habe die Schlüssel zu derdem Johann Anton Bruno eine Zeitlang übergeben, welcher die Säumer aus- und eingelasse» »habe Einem von Bellenz erlaubt, IVO Saum Reis durchzufertigen, habe endlich vom Grafen von 4^heim 70 Kronen empfangen. Nach Anhörung seiner schriftlichen Verantwortung wird Furrer lff» ^ ^nicht persönlich) von den Gesandten von Schwyz nnd Nidwalden für sehr strafwürdig gehalten " ^anheimgestellt, ihn als den Seinigen nach Verdienen zu strafen oder, wenn es ihn nicht selbst straff» ^allen drei Orten zu gestatten, ihn zu strafen. Da der Gesandtschaft von Uri etliche Klagpnnktr ^,sunbekannt waren, nimmt sie die Sacbe in den Abschied. Ibiä. b. In Beziehung
letzter Conferenz für rathsam erachtete Deputation zum Herzog von Feria, um bei demselben »>» .^i>stehenden Zahlungen für die Besatzung von Bellenz nnd die Zulassung des Getreidekaufs im ^zu sollicitiercn, finden Scbwhz und Nidwalden für gut, den Statthalter Len abzuordnen; Uri st» ,passcitder, aus jedem Orte einen Gesandten zu schicken oder doch wenigstens im Ganzen zwei. ^wird in den Abschied genommen; jedes Orr wird sich sofort darüber erklären. Ibiü. o. Äl?'