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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1861
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Bellenz, Bollen; und Riviera. 1625. 1626. 1861

"^dige Vorsorge für Korn angegangen wird. Idiä. e. 304. Denen von Bellenz wird noch-verboten, ihren Wein und ihr Korn an Auslandische zu verkaufen, so lange dieses Verbot nicht auf-en wird. Absch. 377. e. 30A. Der Landvogt in Bollenz soll in aller drei Orte Namen alles Ern-kech werden, Anordnungen zu treffen, daß die durch den Bollenzerspan verursachten Kosten gedeckt^ - welche der Landschaft zu bezahlen auferlegt worden sind. Idiä. k. 30k» Der CominissariusKarrern von Bellcnz Strafe auferlegt; die Gesandten hatten voriges Jahr darüber ihr^eben, und es war dasselbe appelliert worden. Da nun aber die Appellation nicht exequiertin Urtheil der Gesandten verbleiben. Idiä. 307. Wegeil des Zolls

Zrnl/ ^ ^ ^ Ratificationen bewenden. Idiä. d. 308. Den Bundesgenossen des obern

i»r-> ^""des wird geschrieben, daß die Orte genöthigt seien, weil dieselben ihnen den Wein in den ennet-»Iz ^ ^ ^^öteien sehr vcrthcuern, die Ordnung zu machen, daß man ihnen künftig wöchentlich nicht mehrHerr zu Bellcnz werde durchpassieren lassen. Absch. 379. d. 300. Die Gesandten sollen den

^ ""d Obern anheimstellen, ob es nicht zweckmäßig wäre, den Zoll zu Bellenz zu erhöhen, da so viele'"""^Mer von der rechteil Straße abgeführt werden und der Zoll dadurch Abbruch leide. Idiä. o.^ Landvogt auf der Riviera soll geschriebeil werden, den Propst zu Abiasco zu ermahnen, dender Cominuiie Mollo der Feldhüter halber hinzulegen. Idiä. ä.

162«.

^ Landvogt Von Wyk zu Bellcnz hält um die Bewilligung an, einiges Getreide nach den

^ail " fertigen. Es wird ihm nicht willfahrt, weil man fürchtet, man möchte es, wenn man es im^ erfahre, die Nnterthanen entgelteil lasseil. Absch. 381. a. 702. Den drei Geschworenen"ud der Commuilität zu Bellenz soll geschrieben werden, daß sie dem Cominissarius in den^ ^llen der Unholdcrei trelilich beistehen sollen. Idiä. d. -703. Da den Vogtcien Bollen; und

Ailkauf des Getreides auf mailändischcm Boden untersagt worden war, hatte Uri bereits im

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regierenden Orte durch den Oberst den Beroldingen bei dein Magistrate zu Mailand um^ ^wöchentlich 69 Centnern Gcteidc sollicitieren lassen. Diese Maßregel wird gebilligt,»iihl '^'fl»ß wird deßwegcn i,ochmals an den von Beroldingen geschrieben, er möchte, wenn 60 Centner^Ltlich scion, für Bollen; wöchentlich 25, für Riviera 20 zu erhalten sucheil. Zugleich solle er an-

Verhinderung von Mißbrauch aus jeden« Schloß drei Soldaten zur Wache bestellt und hohewerden. Absch. 382. a. 507. Die von Lauis, Lnggarus, Mainthal und BellcnzZcl'vb.^ der drei Orte in der Grafschaft Bellen; Wachen aufgestellt. Diese sollen unverzüglich

^lvk ^ ^rden; der Conlinissarius und die Haliptlcute werdeil ermahnt, Wachen, drei Mann aus jedem

^Atelit^ äffenden Orten aufzustellen. Um diejenigen Personen, welche unbefugter Weise jene Wachen^ st ?ur Strafe zu ziehen, wird an Zürich geschrieben, daß es diese Sache auf die Tractanden^ bescl ^^^^^chnung setzen solle. Idiä. d. 70S. Da die durch Beschluß auf 30 Sann« wöchent-^htt Ausfuhr von Wein nach den Bünden nicht gehalten wird und bis auf 100 Sauin durchge-

^injij / ^ ^ Cominissarius alles Ernstes ermahnt, dieser Uebcrtretung zu stellern und von

^e>, ^ ^"uetbirgischcn Vogtcien nur 30 Saum durchpassieren zu lassen. Die obengenannten Wachen^ darauf ein Aufsehen haben. Ibiä. o. 7 OK. Uri protestiert dagegen, daß Kaufmannsgütcr