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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1860
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1860 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1625.

schaft von Nidwalden ist ohne Instruction und nimmt die Sache in den Abschied. Ibiä. e. 38Z.richter Lucius von Mont bittet, ihm zu bewilligen, auf Hab und Gut des Säumers Klaus Hörly vo» ^nez, durch welchen er in große Ungelegcnheit lind Kosten gekoinmen sei, Arreste zu nehmen, wo er diesein den ennetbirgischen Gerichten finde, und zu Recht niederzulegen. Man mahnt ihn wegen nachth^Consequenzen davon ab nnd läßt init dem Marquis von Coeuvres reden, daß dem Landrichter möchte geHolsen werden. Ibiä. k. 38k. Auf den Bericht des Landvogts auf der Riviera, wie es mit deinzwischen dem Priester und den Männern zu Mvllo des Zehntens halber stehe, dessen die Feldhüter daieledig zu sein behaupteil, und wie der deßwegen angelegte Bann einen Monat aufgehoben sei, wird der ^dinal Borromeo ersucht, in Zeit eines Monats eine wohl qualificierte Person zu einer Visitationdrei Vogteien zu schicken, mit welcher die von den regierenden Orteil abgeordneten Deputierten dengütlich oder rechtlich entscheiden sollen; zugleich möchte er dieser Person Befehl ertheilen, in Sach"'^von der Unholdcrei inficierten Kinder zu handeln. In Beziehung ans den Zehnten hält man siübeste Auskttiiftsmittel, daß die Feldhüter für denselben eine gewisse Summe den Priestern bezahlen.374. 6. 387. Auf den vor einiger Zeit an den Commissarilis zu Bellenz geschickten Befehl, er ^Rechnung über das Getreide ablegen, welches er nach den Bünden zu führen erlaubt habe, hatte er itzwortet, er werde es dann thun, wenn Hauptmann Baldegger über dasjenige, welches er erlaubt habe,nuilg ablege. In Folge dessen wird beschlossen, daß beide vor den zu Bellenz anwesendeil Gesandteninnig ablegeil sollen. Ibiä. v. 388. Da unter der Besatzung der drei Schlösser nicht blos criinü^ ^sondern auch malefizische Fälle vorkommen, so wird verordnet, daß in criminalischen Fällen in der dwNamen die drei Hauptleute, in Malefizfällen die drei Hauptlentc saininc dein Commissarins und ^Castcllanen sprechen sollen. Ibiä. ä. 38t». Crispinus Von Wyl, Commissarilis, welcher si^,Folge von Verläumdungen in den Orten hatte verantworten müssen und dadurch in Unkostenworden war, erscheint init zwei Beiständen vor den Gesandten und bringt vier Klagpunkte gegenfähnrich Baldegger vor, 1) daß er ohne des Commissarins Wissen und Willeil einen Bündner in ^ ^genschaft gelegt, 2) daß er eigenmächtig Wachen zu Lumino gegen Misox aufgestellt, 3) daß er e»^.der Mehrheit der Ortsstimmen Pfistereien in und außer der Stadt Bellenz errichtet, 4) daß er sichgert habe, von dein nach den Bünden geführten Getreide Rechnung abzulegen. Uri erklärt, daß, we»"degger etwas Ungebührliches dein Commissarius gegenüber vorgenommen habe, dieser denselben " ^Bünden bei dessen Herren und Oberninit Recht besuchen" müsse. Absch. 376. a. 3k»v. Diezu Bellenz waren den Bcllenzern zum Verleihen übergebeil worden, und sie zogen daraus jährlichnicht geringen Nutzen, jedoch zum großen Nachtheil des gemeinen Volkes, welches deßwegen leicht^ ^zu kaufen bekam. Es wird nun in den Abschied genommen, daß man auf eine Aenderungmöchte, die den Obrigkeiten und dem gemeinen Volke mehr Nutzen bringe. Ibiä. b. 3!»1. Anwelche Landau,mann Veßler und Frischherz zu Bcllenz und Lumino in Folge des Streites wegen d^'ticello gehabt haben, hat Uri seinen Antheil bezahlt; die beiden andern Orte werden ermahnt, de»auch zu bezahlen. Ibiä. o. 3!»2. Da berichtet wird, daß in Vollenz eine große Zahl des ^Volkes wegen Unholderei hingerichtet werde, so wird den Gesandten daselbst geschrieben, siealle Bescheidenheit gebrauchen, damit sie es vor Gott und der Welt zu verantworten wissen, und >viel auf Angeber sehen. Ibiä. ä. 3S3. Dem Gubernator zu Mailand soll durch einen eigw^ ^ein Schreiben geschickt werden, durch welches er alles Ernstes um Bezahlung der Besatzung zu ^ ^