Bellen;, Bollenz u»d Riviera. 1625. 1859
dc>n'!^' außer diesem Getreide der Ankauf iu. Herzogthum Ntailand verweigert tvurde, was
^^"dmsse zuwiderlaufe, so wird, damit der Grafschaft Bellen; auch geholfen werde, für rathsam erdie N Hauptmann Johann Püntiner dem Ambassador Dogliani darüber Vorstellungen zu machen, umsüat zum Ankaufe wieder zu erhalten. Zugleich soll auch an den Gubernator und den Magi
>w / ' ^^lland wegen dieser Sache geschrieben und Oberst von Beroldingen mit denselben zu tractieren beanfeisd 377. Da der Propst zu Abläsch (Abiasco) seit einiger Zeit „sich frech und
^ ui Anlegung des Bannes zeigt", wird er dnrch ein Schreiben ermahnt, davon abzustehen und die^ Commune Mollo (Nioleno?) des Baiines zu entlassen. Zugleich wird gut erachtet, den Span zwi-sei, daselbst und den Vlannern durch den Landvogt aus der Niviera gütlich beilegen zu las-
derej ^ ^ ^ Landschaft Böllen; finden sich viele Minderjährige, welche von der Unbol-
Alv» , lind die Landschaft bittet, die deren verdächtigen Personen zu bestrafen. Da früher
Cardinal Borromeo geschrieben worden war, er möchte solche arme Kinder in die Jnguisitionauf dieses Schreiben noch keine Antwort erfolgt ist, wird beschlossen, denselben nochmals>nit >. ^i"chen. — Alis einigen vorgelegteil Processen wird wahrgenommen werden, daß der Landvogl^'"tienten in dergleichen Processen großen Eifer gezeigt hat, daß aber dabei mehr auf Anzeigen>v^ als auf „genügsame Fundamente" gesehen worden sei. Es wird daher beschlossen, daß,
de,, angeordnet worden, von jedem Orte eine hiezu qualificierte Person abgeordilct wer-
^es. welche ,nit dein Landvogt allein die Inquisition vorzunehmen habe, so daß die Mitrichtcr diesesgestellt^ sein sollen. Bis zur Ankunft dieses Abgeordnete» sollen alle dergleichen Processe still-
ächtet
igez^ lvegen der Judici in Bollen; aufgelaufenen Kosten sollen nach dem
^ Jahr durch die Gesandten zu Stande gebrachten und von den Obrigkeiten bestätigten Vertrag ent
6l>eud welchem Zwecke den Gesandten auf die Jahrrechnung Befehl zu geben ist. Ibiä. i. A8t1
lau,», Gesandten wird aufgetragen, dafür zu sorgen, daß an die wegen Statthalter Magino aufge-
werden,
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zahle "ach den ergangenen Erkanntnissen die Landschaft die eine Hälfte, Magino die andere be
^ J»l ^ Es wird ein Mandat nach Vellen; zu Abstellung des Fürkaufs von Wein geschickt,
^kll daß alle „die Märkte, so ans Fürkanf um Wein ergangen", gänzlich annulliert sein sollen,Alißx Fremde verkalifen dürfe bei Verlust der Waare und einer
^ ^onen. Denen ans den drei Orteil und den ennetbirgischen Unterthanen auf der Niviera,^lkcu,^,,"^ ^^lnen und den übrigen Angehörigen ist es gestattet, nach Billigkeit für ihren HanSbranch^ibsch ^ch nicht mehr, als sie auf einmal wegführen können, und noch so viel für eine andere Fuhr.Acht 382. Da der Commissarius zu Bellenz die müildlichen und schriftlicheil Befehle der Orte
^Wald>""^ elgenen Nutzens wegen überschritten hat, trägt Uri auf dessen Entsetzung an.
^""Icht dagegen, daß man vorher denselben noch zur Verantwortung in die Orte citierc. Die.. ^ Schwyz, ohne Instruction, nehmen den Antrag aä reteruncluin. Eildlich wird rathsam er-Te» ^"cilen dem Landjchrciber die ganze Verlvalttliig des Amtes des Commissarius zu übergeben.
wwteil vvil Nidwalden wird auf ihr Begehren ein Allszug der Klagpuukte übergeben. Idicl. b.^ ^ard^" ^^^"ch^ daß viele Minderjährige in Bollenz mit der Unholderei behaftet sind, wird nochmals-^Wßeii ^ ^ Mailand gebeten, solche Kinder in die Inquisition daselbst aufzunehmen. Oberst von Be-^ "icht lirmahnt, beförderlich Bericht zu erstatten. Ibiä. e. 5j87. Die Gesandten von Uri wollen^ ^sctzeii, daß Marco del Ainbrosio sich vor den hohen Obrigkeiten verantworte. Die Gesandl-
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