1858 Bellenz, Bollenz und Riviera, 1625.
jene Schreiben sofort an den Gubcrnator zu Mailand abgeschickt und dadurch zu erkennen gegeben, daß ^die Autorität der drei Orte gering achte. Es wird beschlossen, demselben zu schreiben, daß es bei dein sHern Befehl gänzlich sein Verbleiben habe, und daß die zu Lumino gegen Ruffle aufgestellten Wache"^rückgezogen werden sollen. — Da ebenderselbe den Kauf des Korns durch Patente zum Nachtheil derterthanen auf seine Person gezogen hat, so wird er ermahnt, dasselbe denen zu Bellenz ohne Steigtund Nachtheil verabfolgen zu lassen, widrigenfalls man zu andern Mitteln greifen würde. — Da er st ^von sich aus Späher ausschickt, während dieselben von sämmtlichen drei Orten bezahlt werden, so mstbangehalten, solches nur im Einverständnisse mit den Hauptleuten der drei Orte zu thun. Daß er st ^Privatpersonen in Gesaugenschaft zu setzen sich unterstanden habe, wird ihm verwieseil. Endlich stschriftlich sich verantworten, daß er jenes an ihn erlassene Schreiben dem Gubcrnator zu Mailandtheilt habe. Den auf der Tagsatzung zu Baden befindlicheil Gesandten wird der Auftrag gegebe»,spanischen Ambassador über den Getreidekaus zu rede», da nach dem mit dem König von Spanienden Bündnisse das nach dem Herzogthum Mailand durchziehende Kriegsvolk sich verproviantierenIm Uebrigeil läßt mau Alles bei dein früher» Abschied bewenden. Absch. 866. 3tttt. Derund die Amtleute in Bolleuz fragen um Rath, wie sie sich der Unholdcrei gegenüber zu verhaltenund zwar erstens gegenüber den Kindern, welche «loch nicht zu ihrem vollkommenen Verstandsind und doch an Hexentänze getragen und geführt werden, da die Landesorduuugen nicht zulassen, ^den hinzurichten und selbige zu Mailand nicht mehr, wie früher, a»genommen werdeil. Es wird fm' ^sam erachtet, den Eardinal Borromco zu Mailand zu ersuchen, er möchte Anordnung treffen, daßKinder in die verordneten Spitäler aufgenommen werden. Im Falle einer abschlägigen Antwort stß''serner zu Rathe gehen. Sind hingegen Personen, welche über vierzehn Jahre alt sind, von Minderst'' ^oder Andern aus Haß und Neid der Hexerei angeklagt und an die Marter geschlagen wordeil,den Ordnungen verboteil ist (denn ohne vorhergehende Judicien lind bösen Argwohn darf niemand ^lich eingezogen und au die Marter geschlagen werden), so soll der Landvogt unverzüglich in dendessen entschuldigen und die Prvcedur schriftlich vorlege». Schwebende Proceduren sind unterdessen ' ^stellen. Absch. 367. a. 37<». Der Kosten halber, welche wegen des Waldes zu Torre aufgelaufender zu Beschirmung des Fleckens befreit und in den Bann gelegt werden mußte, bleibt es bei der^'N ^walden gegebenen Erkauntniß. Ibid. b. 37l. Das Ansuchen des Commissarius Blaser um Rächst^,Strafe, in die er gekommen ist, weil seine Amtleute in der obrigkeitlichen Rechnung etwashaben, wird in den Abschied genommen. Idid. o. 372. Dem Commissarius zu Bellen; mi>d^tragen, dem Jori zur Bezahlung der ihm zugesprochenen 833 Pfund behülflich zu sein, zu welch"'»ico, dessen Bruder, Vogt und Procurator, verpflichtet worden ist. Ibid. d. 373. Wege» ^ ^kauss derer von Ruffle lind der Soldaten zu Bellenz wird eine Confercnz auf den 28. Juli aMb' 'welcher auch der spanische Ambassador Dogliani eingeladen wird. Auf derselben hat auch dBBaldegger zu erscheinen. Ibid. s. 37A. Die Herren und Obern sollen dafür sorgen, daß d>c ^Bollenzerhandel aufgelaufenen Kosten bezahlt werden, oder diejenigen bezeichnen, durch welche dietzzahlt werden sollen. Ibid. k. 373. Wegen der zu Lumino an den Grenzen von MisvxWachen bleibt es beim frühern Beschluß, daß sie zurückgezogen werden solle». Absch. 368. b.Baldegger erklärt, das ihm voin Gubernatvr und Magistrat zu Mailand Patente gegeben worden stden Ankauf von 75 Saum Korn mit dein Befehl, dieselben in die Thüler Bolleuz, Riviera und Li"