Bellenz, Bollenz und Riviera. 1625. 1857
All ^ ^gchen lassen, daß die Kanfleute den Unterthanen nur auf sechs Patente Korn einkaufen dürfen>»>d ^^Prcchen, daß sie es nieniand Andern« als den in den Patenten Genannten einhändigen «vollen,Zu befürchten ist, daß «venu diesem Tituse «licht Folge geleistet «vird, den Unterthanen der Kauf im^u« äiidischen untersagt werde, so «vird beschlossen, die Ha««ptleute der Besatzung zu Bellenz in jenes Thalschicken, um den Leuten daselbst die Ursache dieser Verordnung zu Sinn zu legen. Zugleich soll denHab " Vogteien eingeschärft «Verden, daß sie kein Korn, das sie auf den« Mailändischen gekauft
ku, verkaufen dürfen. Denen von Misox und staffle soll aber auch bemerklich gemacht werden, daß ihrbenehmen von ihrem Anerbieten, das sie in Folge der Abhaltung des Grafen Trivnlzio gethai«^ absteche. Dogliani «vird ersncht, in Mailand dahin zu wirken, daß jener Ruf in den dernia-" Zeiten zllrückgcnonimen werde. Absch. 356. 6. 3Z3. Weil die Kaufmannsgüter von Lindau und^ ^»«gegcnd nicht mehr über den Gotthard, sondern durch die Bünde und Misox nach Bellenz geführtbei, darauf an, es sollte den Factoren zu Bellenz befohlen «verde», den Kanfleuten zu schrci-
bess>>«.
iirj ^ ^^^bllst ihrer Giiter dieselben durch die alte rechte Straße zu fertigen haben. Schwvz willb^! beförderlichst seine Antwort zusenden. Ibiä. e. 333. Uri beklagt sich, daß der Landschrei-
!^^in«ann an die Verlasseilschaft des alten Landschreibers Troger Arrest habe anlegen lassen. Es «virdUcich l"' achtet, denselben aufzuheben. Ibiä. k. 331. Ii« Beziehung ans die Durchfllhr des Getreides. ' c>> Bünden, «vird zur Beseitigung jeglichen Mißverstandes denen ans Rüffle und Misox onrch dieAa - ^wiffen gethan, daß ma«« ihnen den Transit des Getreides, das sie ans mailänvischcm Bodenbleib vhne Tagliei« gestatten «volle, daß es aber in« klebrigen bei dem vorigen Abschiede sein Ver-
»>c>ib' Kauflcuten, Händlern, Karrern «vird bei ernster Strafe verboten Getreide, das sie aus
Boden ans Patente der Unterthanen gekauft haben, den Bündnern zu verkaufen. Die «nai-Regenten hatten begehrt, daß man ihnen gestatten möchte, zu Verhütung des Transits auf eid-
nber Gebiete an den Grenzen der Blinde Wachen von ihrem Kriegsvolke aufzustellen. Es «vird dieß»iß gelehnt, dem spanischen Ambassasor von den« obigen Beschlüsse und von dessen Motiven Kennl-^bsch Zugleich den Regenten gerathen, auf ihren« Boden an den Grenzen Wachen aufzustellen.
»cr„ ' u. 332. De«« Hauptleuten z«« Bellenz «vird befohlen, gegen die Amtlente, welche de«« Bünd-Durchfuhr der Früchte Geld abnehmen, den Proceß zu formieren. Ibiä. v. 333. Obtval-^ ^aß ^n Abläsch (Abiasco) von de«« Seinigei« Zoll verlangen, und ersucht die Orte,
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l>iecht dann auch Obwaldcn mitgctheilt «verde«« sollen. Begehrt die eine oder andere Partei das
^azn verholfen «verde». Absch. 35!). ä. 337. Der Commissaruis Blaser bittet um»il-» Kosten in dem Handel mit den Herren Pellanda. Das Ansuchen «vird in den Abschied gcnom-^atte«, " ^^andten von Uri «md Nidwalden wollen aber die Pcllailda bereden , daß sie einen Rachlab' Iliiä. v. Was wegen des Holz- und Salzzolls zu Bellenz für rathsam erachtet worden
bix vavon abzumahnen oder darum Gericht und Recht ergehe«« zu lassei«. Die Gesandten «vollenz» ^i^K'iasco davon abmahnen, oder aber sie aufforder», Abschriften ihrer Rechlsame in die drei Orte
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^e>« löesandten ihren Herren u««d Ober«« zu berichten wissen. Ibiä. I. 333. Eingedenk sein
^lber ^ Cutters vor dem Schloß zu Bellenz. Ibiä. b. 337. Was für eine Ordnung des Getreides
^'st 'Vörden ist, das vom mailändischc» Boden ««ach Bellenz gefertigt und den Bündner» vcr-
Äc«lh^. ^ / löi«ne„ die Herrei« und Obern von den Gesandten erfahren. Ibiä. i. 338. Hauptmann
" h"tte das in Folge des Beschlusses der Conferenz von Brunnen (s. Absch. 260. o.) ai« ihn erlas-