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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1856
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1856 Bellen;, Bollenz und Riviera. 1624. 1625.

in Misox cnriert haben,ein gebührender Wille gemacht werde". Ibiä. I. 342. Dein CommissarinsBellenz soll dnrch den Landschreiber angezeigt werden, daß, wenn er seinen Diener nicht bis Neujahr ^lasse, derselbe vom Landschreiber durch zwei Mann gesänglich nach Uri werde geschafft werden.343. 'Nochmals wird gut befunden, daß die Orte nach früher», Beschluß ihre kriegserfahrenen M""nach Bellenz schicken; ob man noch mehr Soldaten dahin schicken soll, ist erst zn bestimmen, wenn die ^sandten von Mailand zurückkommen. Ibiä. n. 344. Uri soll ans nächste dreiörtische TagleistnnstSeckelmeister Heina aus Bollenz citieren Ibiä. o. 343. Den von Uri nach Bollenz verordneten Kru'gräthen wird ihre Bemühung verdankt; sie werden ersucht, ferner ihr Bestes zu thun. Ibiä. p. 346-Betreff der wegen der Judice und Doinenigino aufgelaufeneu Kosten läßt man es bei dem zu Brunne» ^gangenen Spruche bewenden. Ibiä. g. 347. Uri soll den Franciscus Niagino aus Bollenz aufZusammenkunft nach Brunnen citieren. Ibiä. r. 34it. Sobald als möglich soll eine TagleistungBrunnen ausgeschrieben werden. Ibiä. s. 34i>. 'Nidwalden soll nach Schwhz seine Meinung beri^^^wo die Kosten zu entheben seien, welche dadurch verursacht worden sind, daß Schwhz seinen LandsclMnach Ruffle geschickt und Statthalter Magino gefänglich in die Orte geführt worden ist. Ibiä. t.

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Art. 336. Da die aus Ruffle und aus dem Misoxerthal immer noch sehr viel Getreide von " .holen, so daß zu besorgen ist, daß den Unlerthanen der Kauf des Getreides im Mailändischenwerde, so soll der im vergangenen December gefaßte Beschluß, sobald die Besatzung der Orte inangelangt sein wird, exequiert werden. Absch. 350. b. 35 l. Der Streit zwischen dem Commissarinsdem Großweibel, welcher die Schlüssel zu den Stadtthorcn haben soll, wird dahin entschieden, daß . ^wie früher, hinter dein Commissarius bleiben sollen, daß aber niemand anders als der Großwcil" ^Stadtthore zu öffnen habe. Ibiä. o.. 332.Was Ursach Domeuig di Ambroset von Ravetsch"Hauptmann Tanner von Uri salvo oonäotto versprocheit", wird jeder Gesandte seinen Obern der» ^und auf dieses hin um Erlassuug der Gefangenschast anhalten. Ibiä. ä. 35.;. Der Comwissaun^^Bellenz soll ernstlich darauf sehen, daß die von den Gesandten ihm verzeigteu Wehrenen gemacht ^Ibiä. s. AZA. Wenn eine oder mehrere Personen der Unholderei verdächtig sind und die dreimit denselben verwandt sein sollten, so darf der Commissarius im Beisein seiner Amtsleute procell"doch soll er, ehe solche Personen gefänglich angenommen werden, die drei Orte lim Rath fragen-333. In Folge des Berichtes von Hauptmann Tauner, daß die Schlösser nicht hinreichendtion versehen seien, soll jedes Ort gehörige Borsorge treffen. Ibiä. 33<». Uri trägt nochmals > ^au, die Verleihung der Pfisterei zu Bellenz abzuschaffen, da die Armen dadurch sehr beschwert werde" ^die dahin zu legenden Soldaten auch sich darüber zu beklagen haben würden. Die Gesandten,struction, nehmen den Antrag in den Abschied. Ibiä. b. 337. Jedes Ort soll sich bei erster "heit entschließen, woher die Kosten zu nehmen oder zu bekommen seien, welche in der Sache des Statthat cgino der Landschreiber Büeler und diejenigen, welche von Schwhz abgeschickt worden sind, um ihn ö ,lich abzuholen, gehabt haben. Ibiä. i. 338. Es wird berichtet, daß die von Ruffle sich trotzistdie Bolleteu von Mailand der alten Ordnung gemäß auf die Märkte zu bringen und zu beweise»,von ihnen weggeführte Getreide zu ihrem Hausgebrauch diene. Da nun der Magistrat zn Maila"