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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1855
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1624. 1855

' ^ Orte geführt und aus den Orten und deren Jurisoictionverbandiert" werden. Idiä. e. 328.»alx ^^"dschaft Bollenz, wie vor ihm die Landvögte auch gethan, um das Crimi-

u»d geben. Künftig sind die Strafen für Meineid, Verrücken von Marchsteinen, Friedbruch

"Hartheu" für malefizisch in solche Rechnung einzubringen. Iliill. k. 338. Die linlängst in Bvllcnz^enen Gesandten hatten unter Mitwirkung der drei Landvögte zwischen den Judice und d'Hema ausderen beiderseitigen Freunden und Verschwägerten auf Genehmigung der Herren und Obernd» Friedcil und Vergleich, aus zehn Artikeln bestehend, zu Stande gebracht. Dieser wird nun

letzt Natificationsvorbehalt von Seite der Herren lind Obern festgestellt. Es wird zu-

u»tz ^ Kunden, daß, wer einem oder mehrern Artikeln dieses Friedens entgegenhandle, an Ehre, Leible» ^ m'd aus dem Lande weggewiesen werden solle. Absch. 344. 331. Die Landschaft Bel-

^^dt ^ir die Steuer, welche sie der Kirche St. Stephan schuldig war, einiges Gut undsicher Nch dadurch geledigt. Der Stadt wird ernstlich befohlen, der Kirche diese Summe zu vcr-

Test " weggenommenen Paramente zurückzuerstatten, unter Androhung des Bannes von

i^gen ^ Absch. 347. u. 332. Dem Vicarius wird geschrieben, er solle den Geistlichen untcr-

Zu lt' Jurisdiction der Orte zu mischen, und man werde nicht dulden, daß sie den in der Kirche

^^^iivne begangenen Fehler bestrasen. Ibiä. b. 333. Denen von Bellenz wird nicht gestattet,diedqz ^ ^ Provision" zll bestrafen; die Bestrafung steht dem Commissarius zu. Diese Anordnung ist indaß einzutragen. Idill. o. 334. Die Gesandten haben ihren Herren und Obern anzuzeigen,

Idj/" ^ssrnz in Betreff des Brotbackens Unordnungen vorfallen, welche zu Beschwerden Anlaß geben.

- 833. Die Gesandten sollen bei ihren Herren und Obern den Antrag stellen, daß die Räthe zustü»d>' anderswo, als im ordentlichen Gerichtssaal Rath halten und dem Commissarius die Gegen-

^>f I ^rrhandlung anzeigen sollen, ausgenommen, wenn sie etwas gegen ihn hätten. Ibiü. o. 33«.sei d ^ ^^scht, daß die Büudner sehr viel Korn und Reis aufkaufeil und wegführen, so daß zu besorgende», Kauf auf mailändischem Boden aufgehoben werden könnte, wie eben bereits davon bei

Magistrate gesprochen worden sei, wird auf Gutfinden der Herren und Obern hin fürRichte,, dem Commissarius den Auftrag zu geben, die Verkäufler b5r Eideir anzuhalten, von den

^>sc» ' sie auf die Patente hin auf mailändischem Boden kaufen, den Bündnern nichts zu ver-'i!t> Gubernator zu Mailand lind die Bündner sollen davon in Kenntniß gesetzt werden. Idick. k.

kardinal zu Mailand soll geschrieben werden, er möchte den zu Prionzo gewesenen Pfarrersej»^ . der sich »vider in der Umgegend umhertreibe und wieder nach dieser Pfründe trachte, wegen^schri^"^^" Lebens fortschaffen. In eben demselben Sinne soll auch dem Prevostv zu Abläsch (Abiascvirx» ^ werden. Idiä. x;. 338. Einige Bollenzer, ivclche auf mailäudischenr Boden wohnen, bcschwe-de»,^^ den von ihnen geforderten Zoll. Dem von Mcntlen zu Bellenz wird geschrieben, daß er vonshre sür Vergangenes und Künftiges einzuziehen habe mit Ausnahme von dem, was sie für

Ie»te ^Mung brauchen. Ibiä. h. 338. In allen drei Vogteicn sollen die Landvögtc mit den Amt-derlg,, ^ Wirtheu und Weinschenken ordentliche Rechnung über den beim Zapfen verkauften WeinDie Umgeld eiirziehen. Die sich Weigerndeil sind um UX) Gld. zll büßen. Idill. i. 34«.

l»» sollen alif nächste drciörtische Tagleistung den Hans Peter Maraviglia aus Bolleilz citieren,

eines vermilthlichen Todtschlags zu purgieren. Idiä. ü. 341. Die von Uri solleil denDogliani anhalten, daß den Scherern zll Bellen;, welche die verwundeten spanischen Soldaten