Druckschrift 
5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1854
Einzelbild herunterladen
 

1854 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1624.

Wegen des Cendalen (?), so in Ruffle gericht worden, Taglia", sollen die Gesandten sich erkundigen, ^das beste Recht dazu haben möchte; die Orte aber wollen ihren Theil davon haben. Ibiä. 316«wird in den Abschied genommen, daß der Landschreiber zu Bellenz auf der Parthun daselbst wohnen l"Ibiä. 2. 317. Die Gesandten sollen in Beziehung ans die Kosten, welche der Landschreiber Beßler, ^mals Landvogt, in der Sache des Gio. Battista Mollo gehabt hat, die Sache dahin bringen, daßih>" ^Wille gemacht werde" und die Sache einmal zur Ruhe komme. Ibicl. na. 311t. Die auf der Jah^^nung zu Bellenz befindlichen Gesandten bitten wegen folgender Punkte, über die sich die Unterthanenschweren, nachträglichen Befehl. In Beziehung auf den Dreigeschworenen außerhalb der Stadt Befinden Uri und Unterwalden, daß es beim frühern Befehl verbleiben soll, so daß immer ein solcher a»s >Landschaft neben den zwei andern zu Bellenz bleibe. Schwhz läßt es aber bei dem verbleiben,wie ^Landsgemeinde die drei Geschworenen ganz abgemehret". Absch. 332 n. 3Iii. Man hält es nicht stw ^Neuerung, daß die Räthe im gewöhnlichen Gerichtssaal zu Bcllenz im Beisein des Commissarius sich ^sammeln. Man läßt es bei dieser alten Uebung bewenden. Sollten sie etwas Schriftliches dagege»zulegen haben, so mögen die Gesandten dasselbe einsehen lind die Obrigkeiten davon in KenntnißIbiä. b. 3211. Gegenüber den Klagen über die Steuern findet man,es werde die Unterthanc» > ^beschweren können noch sollen, dann daß sie die Taglia in Beisein eines Landvvgts werfen und dieseihm öffnen thüent. So wollen wir ebenmäßig, daß selbigen auch nachkommen und gehorsamt we ^Ibiä. v. 321. Den drei Nogteien wird anheimgestellt, ob sie entweder lieber wollen die Landvög^ ^dem nothwendigen Hausrath auf ehrenhafte Weise versehen oder zu Bellenz für beide Jahre 26,Riviera und in Bollenz 15 Kronen dafür bezahlen. Ibiä. ä. 322. Gegenüber den Klagen vonüber das ihnen auferlegte Weinumgeld wird beschlossen, daß in allen drei Vogteien alle diejenigen,

Wein ausschenken von jeder Maß einen Angster Umgeld bezahlen sollen. Diesen hat der Landsclsi ^einzuziehen lind in Rechnung zu bringen. Ebenderselbe hat auch mit Hülse der Landvögte diebeeidigen, daß sie das Umgeld redlich zahlen wollen. Alle diese Punkte wird man durch die groß^ ^walten in den Orten bestätigen lassen. Die 2lX) Kronen, welche aus dein Zoll verbaut worden si>^ ^von denen von Bellenz erlegt werden sollten, will man einstweilen nicht von ihnen verlangeil und ..wie sie die obigen Punkte halten. Ibiä. o. 323. Den Gesandten wird geschrieben, sie sollen de»thanen anzeigen, daß die Herren und Obern, wenn sie obigen Punkten nicht Gehorsam leisten,früher verliehenen Freiheiteil wiederum entziehen werden. Ibiä. k. 324. Ferner wird den -z,geschrieben, daß sie nicht mehr um neue Instructionen herausschreiben, sondern an die ihnenhalten solleil. Ibiä. 323. Commissarius Blaser wird beschuldigt, bei 600 Kronen unter si^ 'Verwaltung aus den Malefiz- oder Criininalbußenin Verehrung gezogen zu haben". Obgleich Ü"'Frauenziemliche Verehrung zugelasseil" worden ist, so wird doch auf Gefallen der Herren und ^ ^kannt, daß Blaser jedem Ort 50 Kronen bezahlen soll. Absch. 341. b. 321». Statthalter Orig^^ ^um 150 Kronen gebüßt, weil er als alter Amtöma 'il den Commissarius hätte warnen sollen,

Kaminer nichtshinterschlagen" würde, und er nicht hätte malefizische Sprüche in Verehrung ziehen (la»^ ^selbst Verehrungen annehmen solleil. Ibiä. o. 327» Der Landschreiber zu Bellenz, Ulrichwelcher ebenfalls beschuldigt wird, Verehrungen angenommen zu habeil, wird zwar nicht citiert, ^lich aufgefordert, sich schriftlich zu verantworten. Ibiä. ä. 323. Dein Commissarius Von ^schriftliche Befehl zugeschickt werden, seinen Diener zu beurlaubeil, widrigenfalls derselbe gesäugt )