1852 Bellenz, Bollenz und Riviera. 1624.
Livinen ihrem Landbuche zuwider denen von Bellenz, Lauis und Luggarus liegende Güter verschrieben,dieß verboten habe. Da Aehnliches von denen zu Luggarus gegenüber denen von Bellenz, Bollcnz > ^Riviera zuwider dem rothen Buch geschieht, so trägt es darauf an, man mochte dieß auch denen von 'und Luggarus verbieten. Der Antrag wird in den Abschied genommen. Ibid. b. 23<i» Dietverden den Obrigkeiten berichten, was für Practiken vor sich gehen, welche auf den Berkauf oder jdenrath des Thales Bollenz abzielen. Die Gesandten sollen beauftragt werden, die Sache auf der Iah"nung zu untersuchen. Ibid. i. 237. Schwhz stellt die Frage, ob man den jetzt 'auf der Rivierarenden Landvogt Crispin Bon Wyl aus Nidwaldeu zu Bellen; einsetzen wolle, da er die von den h-rigkeiten gegebene Erkanntniß so schlecht beobachtet habe. Da aber die Gesandtschaft von Uri berichtob 'Johann Joachim Püntiner im Zlamen der drei Orte ans der Riviera über den wahren Sachverhalt ,einziehen werde, wird bis auf Einlangen dieses Berichtes die Sache eingestellt. Ibid. lc. 2UU. GOrt soll seilten Gesandten auf die Jahrrechnung Befehl zur Untersuchung des an Focetto verübten -schlages geben. Ibid. 1. 239. Die Gesandten von Uri stellen nochmals an die von Schwyz daschen, man möchte sich endlich entschließen, dem Cvmmissarius Beßler die wegen Battista DiolloKosten zu ersetzen. Die Gesandten sind ohne Instruction. Man beschließt, die Obrigkeiten sollen ih" ^sandten aus die Jahrrechnung instruieren, mit Mollo zu unterhandeln, daß er diese Kosten vergüte. ILitt». Die Kosten des Landschreibers Büeler und der Amtleute, welche von Obrigkeits wegen nachgeschickt lvorden sind, sollen aus der Kammer und dem Malefiz in Bollenz bezahlt werden. Ibid. n. ^Schwhz wird ersucht, den Bogt der Wittwe des Landvogts Bruster sel. um ihre Ansprache an ^welches der Landschreiber ihr schuldig sein soll, und das der Statthalter und Dolmetscher Judice in - ^hat legen lassen, in Bvllenz der Ordnung nach das Recht antreteil zu lassen. Ibid. c>. 292.beschwert sich über den Zoll, welcher den Seinigen zu Ablentsch (Abiasco) auf der Riviera abgo>a""^werde, weil die drei regierenden Obrigkeiten und deren Landleute davon befreit und die Obwaldner Z"tcrwalden Mitlandleutc der Nidwaldncr seien. Den Gesandten auf die Jahrrechnung wird aufge'trach^ ^voil Ablentsch, welchen der Zoll einst bewilligt worden, von dessen Bezug von den Obwaldnern gü""zumahnen oder ihnen, wenn sie nicht einwilligen, einen Nechtstag anzusetzen. Borläufig solle» ßoEntscheidung der Sache den Zoll von denselben nicht beziehen. Absch. 625. a. 293. Da die Eo»"" ^zu Bellenz über die Kirche zu St. Stephan daselbst schlechte Rechnung stellt und für den Borrath d"lkeine Versicherung gibt, so wirds'den Gesandten auf der Jahrrechnung aufgetragen, von Bellen; ^zureisc>i, bis die Sache ins Reine gebracht sei; ferner sollen sie wegen der Rechnung des Spital-- >Versicherung von dessen Gütern gegen die Interessierten der Cvmmluiita procedieren. Ibid- b- ^Deneil von Bellenz hatte man seit einiger Zeit das Umgeld nachgelassen, ihnen aber dafür aus"Stadtthore zu ballen, die Gräben zu säubern und anderes Nothwendige herzustellen. Da aber vonnichts geschehen ist, sollen die Gesandten auf der Jahrrechnung ihnen gebieten, bis WeihnachrenAuferlegte auszuführen, widrigenfalls man ihnen das Umgeld wieder auferlegen werde. Ibid. " ^Uri und Nidwaldeu lassen es nochmals bei der Erkanntniß bewenden, daß die zu Bellenz ö''
Stadt einen Dreigeschworenen neben zweien in der Stadt haben sollen. Schwhz hingegeil hat ^ ^,lkanntniß in einer Landsgemeinde nicht genehmigt. Die Gesandten aus der Jahrrechnung sollenBellen; anhalten, jener Erkanntniß nachzukommen. Ibid. d. 299. Die auf die Jahrrech»n>>ü ^Gesandten sollen alle Brücken und Wehren in den drei Bogteien besichtigen, Mangelndes wnder