Bellenz, Bollenz und Riviera. 1624. 1851
kagt Bedenken. Idiä. d. Es werden neun Klagepunkte gegen Martin von Oüw, des Raths zu
B und Landvogt in Bollenz, vorgelegt. Da sich aus der Untersuchung und Verantwortung des Land-''lntr' dein Zeugniß der Leute aus dem Thalc Bollenz dessen Unschnld ergibt, und daß er auf
kiel, mißgünstiger Personen verleumdet worden ist, wird er für ehrlich und redlich erkannt. Jakob Lant-d - bio. Arciono, welche über den Landvogt in dessen Abwesenheit geklagt haben, werden angehalten,' en an seine Kosten zusammen 13 Kronen zu geben; sie können aber die Sache auch noch vor diesandten auf der Jahrrechnung bringen. Absch. 321. a. 284. Da Lantzung und Arciono den Land-baß er Lellte wegen vermeintlicher Fehler eingethürmt und in Accord und Eid genommen,zu '"cht weiter appellieren oder klagen wollen, wird die Sache den Gesandten auf der Jahrrechnung
Ae k ^utersuchnng übergeben und beigefügt, daß, wenn Arciono überwiesen werde, vier falsche Eide^ ^abeii, derselbe für solchen Greuel nach den Statuten nicht mit Geld, sondern am Leibe abge-ke»' ^ll. Der Antrag, daß aus den Meineid, der in Bollenz besonders im Schwange gehe, zum
^age ^"^erenstrafe gesetzt werden sollte, wird in den Abschied genommen. Idiä. d. 282. Diel»>b Francesco Biagino wird vorgebracht. Atagino, vorgeladen, behauptet unschuldig zu sein
holt Entschädigung von dem, der ihn angeklagt hat. Peter Judice, älter, Dolmetscher, wieder-
Ärre ^ Z" Brlumeil vorgebrachte Klage, nämlich daß Magino einen Andrea
^udice ^klmonc lim 200 Kronen gedungen habe, ihn und seine Brüder umzubringen. Petergel« ^^"kt zugleich, daß er hoffe, von dem Verdachte, daß er bei dein von seinem Bruder Johann An-de" ^er Penna verübten Tvdtschlag betheiligt sei, hinlänglich rein sein werde, und verlangt
dez " ^""leutei, Ersatz für seine deßwegen ihm verursachten Unkosten. — Johann Ludwig Penna, Sohnseien " Penna, hingegen behauptet, daß die Judice bei dein Tode seines Vaters betheiligt gewesenzu verlangt Entschädigung. Die Gesandten gestatten ihm für ihre Person, sich an die Obrigkeiten^iesc/" ^ Nachdem Magino sich noch einläßlich vertheidigt hat, so wird derselbe, da nichts wider ihn^rdei, kann, für „genugsam entschuldigt, ehrlich und für wohl verantwortet erkannt"; hingegen
^vsche,, ^ ^udice vielfältig gebrauchter Leichtfertigkeit bezüchtigt. Wenn sie weiter sich zu purgieren^ ^ ^ Landvogt wenden. Beiden, dein Magino und dem Judice, und deren
^nfallz^" ^rwandtcu bis in den vierten Grad wird geboten, den geschworenen Frieden zu halten, wid->s ^ Friedbrüchige nach Verdienen abgestraft werden solle. Magino soll die Amtleute von Schwyz,befangenen hergebracht haben, nach einer von den Gesandten aus der Jahrrechnung aufzu-gelcgt bezahlen. Das Audienzgcld soll ihm aus der Taglia, welche auf Johann Georg Judice
^ ^ v'ieder ersetzt werdeil; für das den Judice auferlegte soll sich der Landvogt von den Judiceächtet ^eil ferner die Judice ihre Klagen nicht haben begründen können, so werden sie ver-
lli Magino die Kosten sämintlich zii ersetzen ilach einer durch die Gesandten auf der Jahrrechnuug
teri, Taxation. Idiä. o. 28?;. Da in Bolleiiz der Aemter wegen zwischen inehrern Geschlech-
!e»c Haß entstanden ist, wird in den Abschied genommen, daß die Obrigkeiten die früher gctrof-
" bheidung in Ausführung bringen und wiederum eineil Landschreiber dahin schicken möchten, der^ast Nint eines Dolmetschers zll übernehmeil habe. Idiä. ä. Der Stadt und Graf-
^^ute„ bei Verlust ihrer Freiheiteil geboten, alle ihre Freiheitsbriefe, das rothe Buch uild die
'"Ui,gklri zu liefern, da ihre Freiheiten den Statuten zuwiderlaufen, damit beide in Uebereinstim-kacht werdeil. Idiä. x. 2K5. Uri zeigt an, daß es, nachdem es sich herausgestellt, daß die von
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