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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1850
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1850 Bellenz, Bollen; und Niviera. 1624.

den Gesandten wenig Geld in die Hand geliefert worden ist. Einige Gesandte genehmigen die Rechnung2. Ferner wird gut erachtet, daß die Rechnung über den Zoll von den Burren anders gestellt und den Olmüleiten der gebührende Zoll zu Theil werde. Idick. k.

1«25.

Art. 273. In Betreff der schweren Schuldenlast, in welcher sich die Judice oder Neutsch«^Bollenz befinden, wird, damit männiglich zu seiner Bezahlung gelangen kann lind die Obrigkeiten tmühsamen Geschäftes enthoben werden, beschlossen, Uri möchte in seinen eigenen Landen und i» LN'>insgeheim sich erkundigen, wie viel die Nentschen daselbst schuldig seien und wie viel man ihnen m?"Schwhz soll ebendieselben Erkundigungen in Bellenz und Bollenz, Nidwalden auf der Niviera ,Ist dieß innerhalb vierzehn Tagen geschehen, so soll, was man erfahren hat, auf einer zu verauslagZusammenkunft zusanimengetragen lind der Sache der Gebühr nach begegnet werden. Absch. 315. a. ^Der Ageilt des verstorbenen Commissarius Beßler verlangt Ersatz der Kosten, welche Beßler wegen dcsGio. Battista Mollo betreffenden Handels gehabt hat. Die Gesandten von Schwhz nehmen dieses Beg^in den Abschied. Ibi<Z. d. 27Z. Es wird berichtet, daß Domenigino, der Scherer von MalvaglM'früher verhaftet war, sich wieder iin Thale Bollenz befinde, und daß von demselben nicht wenigbefürchten sei. Ferner wird des Dolmetschers Judice Bericht lind Beschwerde angehört. Derselbe ^man möchte ihm lind seinen Brüdern väterlichen Schirm angedeihen lassen, und Uri ihnen gestatte», ^Beschwerde daselbst vorzutragen; letztere Bitte unterstützen die Gesandten von Schwhz und Nidwaldc»-Gesandten von Uri nehmen diese Bitte in den Abschied. Auf den Bericht von Schwhz und Nidwalde»'ihnen geschrieben worden sei, daß Einer, der gegen die Nentschen Zeugniß abgelegt habe, auf der ^dasselbe widerrufen habe, lind daß Einer von Franc. Magino aus Bollenz den Austrag erhaltenGebrüdern Neutsch nach dem Leben zu trachten, wird beschlossen, den Domenigino und den Magüwlich einzuziehen und nach Nidwalden zu liesern. Absch. 316. n. 27«. Dem Landvogt ingeschrieben werden, mit den Kosten, welche er in dem Handel der Nentschen und des Domenigi»» ^einzuhalteil", weil gute Bürgen vorhandeil seien. Die 400 Kronen sollen den Wirthen herausgege^'" ^den. In Letzteres willigen die Gesandten von Uri nicht ein. Ibiä. v. 277. 1. Uri trägt nochmals d»an, daß man die Rufe der Geldschulden halber ergehen lassen solle, protestiert dagegen, wenn de»durch Aufschub Nachtheil entstehen sollte, und behält sich die Klage an gehörigem Orte vor. Die " ^Gesandtei» nehmen diese Erklärung in den Abschied. Bei dieser Gelegenheit bittet der Dolmetscht ^dringend, man möchte sie dieser Rufe überheben, da sie männiglich befriedigen wollen. 2. <5s ^richtet, daß Landvogt Von Whl von Nidwalden solle gesagt haben,daß er auf der Niviera erkundigdie Planda (Pellanda?) eine große Summe Geldes in die gemeine Landssteuer gelegt, welche sie i» 4sonderbar verehrt habeil sollen". Es wird beschlossen, mit allem Ernst diese Sache zu untersuche»- ^278. Als Einnehmer des Hvlzzolls soll Adrian Furrer abgesetzt und dieses Amt dein Landsch^limailn übergebeil werden. Die Gesandteil auf der Jahrrechnung sollen den Bau, welchen Furrer 6untersuchen, Unwährschastes ausstellen, dem Landschreiber zu Bellenz die Wohnung der Partun » ^Von den drei zu Bellenz befindlichen Flascheilzügen soll je einer auf jedes Schloß geschafft werde»-27«. Die Gesandtschaft von Uri trägt wiederum auf eineil Ersatz der Kosteil an, welche (5o>»m^^Beßler wegeil Gio. Battista Mollo gehabt hat. Der Antrag wird in den Abschied genoinme»-