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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1849
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Belle»;, Bollenz und Riviera. 1623. 1849

genommen, daß nothwcndig befunden werde, in allen drei Vogteien einen Auszug von etlichen^uch Schallfelbanern (Schnffelpliren") anzuordnen, damit man in Zeiten der Noch sich besseren könne, und deren Waffen nebst gehöriger Munition in jedem Flecken in einem bestimmten Gemache

den ^oim Aufritt mit ihren Landcsfähnlcin vor die Stadt hinaus

^b» ^ '^"en Conunissarius oder Landvogt entgegenziehen; damit könnte eine Musterung

Gesandte

werden. Ibiä. x. Li».?. Magnus von Ntentlen bittet um Fenster und Wappen in seinenA'ben Johonnistagsatzung war denen von Luggarus die Erlaubniß ge-

^ worden, Korn bei Tag und bei Nacht nach den Bünden zu führen. Da deßwegen zu besorgen ist,gern/" Bogteien voin »nailändischen Magistrate der Kornkauf verboten werden könnte, so tvird dengaruz befindlichen Gesandten der sieben katholischen Orte geschrieben, sie möchten die von Lug-

^ alles Ernstes durch den Landvogt davon abmahnen lassen. Zugleich wird vou deu drei regierendenliier Schreiben in ähnlichem Sinne erlassen. Absch. 297. a. Lii.'i. Der Conunissarius hatte als^eld^""^ für den Kvrntransit 70 bis 80 Kronen empfangen. Obwohl die Obrigkeit befugt wäre, dieses^che,^ Händen zu ziehen, läßt man es ihm dießmal mit dem Beifügen,daß er sich fürohin solcherihrenr^"^ "Essigen solle, sonstcir eines mit dem andern ihm benommen würde". Die Amtleute sollen bei^s. ^ befragt werden, was jeder von ihnen deßwegen empfangen habe. Was die Gesandten dannkird sollen sie den Obrigkeiten berichten. Ibiä. b. Litt». In Beziehung auf die Unholderei

hlnr' ^^^chtet, daß der Coinmissarius ein fleißiges Aufsehen habe,die Proccsse aufzurichten"; wenn erbor . ^fttchen und Judicia (Judicia?) finde, so werde er sich zu verhalten wissen; falle ihm etwas Schweres^ l°lle er sich an die Obrigkeiten wenden. Die Gesandten jenseits des Gebirgs sollen mit den drei^ülsliu Ernstes reden, daß sie zu keiner Klage Veranlassung geben und dein Conunissarius be-

svll^ lallen, wo sie genügsame Processi und Judicia finden. Ibiä. o. 2<»7. Den Schloßknechtensollx,, ^ ^^'sandten, jeder auf sein Schloß, zwei Ellen Lauistuch zu verschießen geben; zu diesem Schießen^ Detltschen eingeladen »verde». Die übrigen Schlösser sollen unterdessen mit WachenAelvh,," und jeder sein Pulver selbst bezahlen. Ibiä. ck. Li»». Dem Adriano Furrer wird als

sinnt i Bezug des Holzzollsauf weitere Erkanntniß der Obrigkeit" der zehnte Pfenning zuer-

^ disisi ^ ^ Korit, die er vor dem ergangenen Verbot erkauft habe, nach den Bünden Verkau-fs "ü Verdacht, daß er dieselben erst nach dein Verbot gekauft habe. Die Gesandten jenseits^<9. > darüber Nachfrage halten und den Herren und Obern darüber Bericht geben. Ibiä. k.boch in Beziehung auf den Marchenstreit alls dem Monticello der Ausspruch des Obersten Hässiblerkx,, ^ "Züchte auf sich warten lassei», und man eine Hinziehung zu einer gütlichen Uebereinkunft zu bc-üebe, ^ Landammaiti» Beßler und Frischherz, welche nach Mailand reisen, der Auftrag ge-ib besij,^ öu versilcheu »»nd durch Vermittlung von Uri den Bündi»er>» einen Tag zu einer Conferenz^ Zolls sandten a»»s den Bündel» möchte zugleich auch Instruction zu Unterhandlungen wegenschall, ^oggelds in Bellenz gegeben werden. Absch. 302. b. 27l» Da der Dreigeschworene^ Stadt Bellenz sein Aint nicht antreten »vill und auch der Rath vou Bellen; sich beschwert,^Leschiv' "'""üssarius der Auftrag ertheilt, dafiir zu sorgen, daß dem Befehle nachgekommen werde. Die^ er brauchen, wie von Alters her. Ibiä. o. 272. 1. Mit Bedauern wird die große" or den Bau derParthnn" und des Großweibels Ha»»s zu Bellenz gesehen, in Folge deren

o- 2<»S. Statthalter Mollo, welcher eine Erlaubniß von der Tagsatzung zu Baden vor-