1846
Bellenz, Bvllenz und Riviera. 1623.
nicht die geringste Schuld an der Weitläufigkeit des „bollenzischen Geschäftes" (des Processes dertrügen, dadurch eine Aenderung eintreten lassen, daß man mit einer gebührenden Bestallung einen La>^schreiber, der auch Dolmetscher sein sollte, nach Bollenz schicken könnte, doch möchte das geheim geha^'werden, bis die in den Orten befindlichen Amtleute wieder abgereist seien. Die Gesandten der beide»dern Orte nehmen den Antrag in den Abschied, sowie auch die Anfrage, ob nicht ein Theil der Koste» ^Landschaft, ein Theil den Parteien auferlegt werdeil könnte. Ibiä. e. 22!. Mit Landvogt Zu»> ^in Bollenz soll wegen seiner Malefizrechnung geredt werden. Idiä. k. 222. Der Gesandte vonverlangt für Rudolf von Uri, gewesenen Landschreiber zu Bellenz, 25 Ducatunen als Entschädigung ^dessen Kosten und Bemühungen, die er neben dem Landvogt Niklaus von Dießbach im Rainen der ^Orte bei Aufrichtung des Processes des Banditen Cainilli Martignoni zu Värris (Varese) gehabt hat. Dir ^sandten, ohne Instruction, nehmen den Antrag in den Abschied. Absch. 288. a. 223. In den A»ü^wegen einer „Änderung der Ämter", d. i. wegen der Besetzung der Ämter aus den Orten, wird einst»'^'nicht eingetreten. Schwhz und Nidwalden nehmen die Sache in den Abschied. Absch. 292. n. 224.
Giorgio (?) von Bellenz beklagt sich über das ihm angelegte Bando. Da der Bischof von Comoan ihn gerichtete Schreiben noch nicht geantwortet hat, wird Uri beauftragt, ihn wiederum um eine ^wort ailzugehcn. Ikiä. b. 223. Lion (Leone?) Fachiano beklagt sich, daß er vom Wirth zu de»Königen zu Bellenz verfolgt werde, der ihn mit allerhand verbotenen Wehren bedrohe, so daß er ^Lebens nicht sicher sei, und auch beim Connnissarius keinen Schutz finde. Dein Kläger wird eiuan den Commissarius bewilligt, in welchem derselbe beauftragt wird, dem Wirthe zu den drei Könige"^Trageil verbotener Waffen zu untersagen, bis zur Ankunft der Gesandten zur Jahrrechnung Kundsch»» ^ ^das Benehmen dieses Wirthes aufzunehmen und den Fachiano zu schlitzen. Die Gesandten werdeil d»""ihrer Ankunft alle nothwendigen Processe vornehmen. Idiä. o. 22<i. Auf die Klage derer von 'Dc .daß die Bündncr durch allzustarken Aufkauf von Reis und Korn ihnen Alles vertheuern, wird dc>» ^missarills dlirch ein Schreiben erilstlich befohleil, sich an die früher gemachte Verordnung zu halte», ,welcher wöchentlich nicht mehr als 20 Mütt verabfolgt werden dürfeil, widrigenfalls „man weiteres 'trachtcils haben werde, was man mit ihm vornehmen würde". Ibiä. ä. 227. Scalvino inwar zu einem Dreigeschworenen erlvählt worden; weil dieß aber denen in der Stadt nicht '
wollte er sich der Sachen nicht mehr annehmen. Die Gesandten finden nun für gut, daß ein Drcig^ ^rener außerhalb der Stadt sitzen solle, und daß den Gesandten nach Bellenz der Befehl zu geben ^denen aus der Stadt Bellcnz zu reden, daß sie nicht nur diesen Scalvino annehmen, sondern daß auchjeweileu einer der Dreigeschworenen aus der Landschaft werde genommen werden. Ibiä. e. 223«^^Doctor Crivelli von Uri wird erlaubt, in einem Appellationsproceß seine Widerpart in die Orte z» ^ ^ ^wenn es. seine Geschäfte zulasseil. Idiü. k. 22!). Die voin vberu grauen Bund beschwere» ^einen Abgeordneten, daß ihnen, da sie doch Bundesgenossen seieil, das Korn, das sie zu ihrem ' ^ ^gebrauchen, durch Bellenz zu führen verboten, ja daß es ihnen verarrestiert werde. Es wird ihn^u > ^lvortet, das Getreide, das man bekomme, habe man einer Vergünstigung von Mailand zu verdanke"'^über dasselbe könne man nicht zu ihrcu Gunsten verfügen. Wenn ihnen der Ankauf im Herzogthu"^land gestattet werde, so werde man ihnen den Paß nicht sperren. Absch. 293. a. 230- Wege"katholischen Bündnern in Bollenz abgenommenen Zolls, aus dem die Straßen nicht verbessert wor^sollen, hofft man, zwischen den angrenzenden Flecken, welche diese Straße gebrauchen müssen, «»d