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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1845
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Bellenz, Bollenz und Riviera. 1623. 1845

gegeben, den Domcnigino, den alten Rentsch und dessen Sohn Hans Peter nach Schwyz zu schicken,u "'it einigen der Amtleute dort zu erscheinen. Absch. 285. o. 213. DenPersonauwern"

' ellenz soll man wegen des tessinischen Wehrigeldes schreiben, daß sie doch einmal den Particularper-den Ortenauch ein Willen schaffen thügend". Ibiä. ä. 214. Dein Landammann Lussi wirdLa . gegeben, den Kundschaften wegen des Mvnticello in den Schriften des Landammanns Leu und" schreibers Stultz nachzuforschen. Was die Ansicht der Misoxer wegen dieses Monticcllo ist, werden dieein und Obern zu berichten wissen. Ibiä. e. 2l5. Martin Domcnigino, wegen

das;^ ^'^'chat vom Landvogt Martin von Öüw in Bollenz in Gefangenschaft gesetzt, hatte ausgesagt,^ Tvdtschlag des Johann Peter Penna die Judice, genaunt Rentsch, nämlich Landsfähnrich AntonSöhne Landshauptmann Guido, Magno und Johann Engel Judicc schuldig seien. Nach-beia k ^ ^ Bollenz vom Landvogt formierte Proceß vorgelesen worden, die Judice, welche gefangen her-^ Gesandten citiert worden waren, ihre Vertheidigung durch ihren Fürsprecher hattentivn ^ " ^^en, Domenigino seine Aussage auch auf der Tortur aufrecht erhalten hatte und Confronta-hatt vorgenommen worden, die Judice, zwar nicht peinlich examiniert, ihre Unschuld betheuert

>n ?, x llanze Proceß den Herren und Obern vorzulegen beschlossen. Unterdessen werden die Judice

Und galten. Dein Landvogt Martin von Onw wird gestattet, die in seinen Händen befindlichen altendur,/"^ Pwceßacten gegen die Judice in allen drei Orten vortragen zu lassen; doch soll die GegenparteiFürsprecher Antwort darauf geben dürfen. Ebenderselbe Landvogt soll die in Folge diesesHab Wirthshause aufgelaufenen Kosten für die Gesandten und die Amtleute bezahlen, aber dafür

d^ drei^/^^ ^ Judice mit Beschlag belegen. Absch. 286. a,.*) 21 <j. Uri wird ersucht, im Rainenlk"ischchs^^ wegen der Landmarch Mvnticello an die drei Bünde zu schreiben, dieselben möchten einen'!!! ^as sie zu thun gesonnen seien, damit die Sache zu Ende gebracht werden könne. Idiä. o.^»ein ^ndvogt in Bollenz zeigt an, er habe bei seinem Amtsantritt den Johann Engel Judice zusich angenommen, da er ihm 100 Kronen Verehrung versprochen habe. Da nun dieser

so h..-, Lande begeben und er deßwegen eineil andern zum Statthalter habe annehmen müssen,selbe» ^ ^ Verchruilg nicht verlustig sein zu müssen, und bitte um Gutheißung der-

^'Wrkeniiung der darüber errichteten Handschrift. Seinein Ansuchen wird willfahrt,buchen ^ ^ Sache der Jndice kommt wieder zur Verhandlung. Schwhz hat wie Nidwalden ge-^^sc>. e> Ausnahme des Kostenpinlktes; Uri noch nicht. Domenigino wird nochmals verhört. Diedqß ^ ^sselben weiß ein jeder Gesandte seinen Herren und Obern zu berichten. Der Landvogt wünscht,^usi» ^ Gefangenen hier sein Recht anthun möchte. Absch. 287. b>. 2111. Der Erzpricster Eaminiode» ^ ^ wit dem ErzPriester von Bellenz die Pfründe getauscht. Es wird dcßhalb dem Landvogt undvrips^ Bellenz geschrieben, diesen Priester nicht zu dulden, dem Bischof von Cvmo und dem Erz-^de ^ ^'^»z, daß, wenn ihm die Pfründe nicht gefalle, man sich um einen andern Priester umseheil. 4. Abyberg stellt den Antrag, man möchte in Berücksichtigung, daß die Amtleute

^ schiv "'" Bäthe und Landleute von Nidwalden sprachen die Judice den 12. Juni frei; dieselben sollen^ Unland etwas entgelten zu lassen, einem Beichtvater bekennen, wenn sie etwas verschuldet haben,

^°ll der^n-^" Landvogt für jeden Tag seiner Entfernung von Hause 2 Kronen bezahlen. Pro-

"Khe der Landleute, Bd. 8. S. 66.