1844
Bellenz, Bollenz und Riviera, 1623.
Deckung der Kosten soll er Hab und Gut der Weibsperson, welche die Unwahrheit geredt, confiscicr"»Reicht dasselbe zur Deckung der Kosten nicht hin, so werden die Obrigkeiten ferner darüber erkennen. 1^'
1023.
Art» 20S. Kaspar Schmidt von Grüneck legt im Namen der zwei (drei?) Bünde und der HerrschMaienfeld Beschwerde ein wegen eines Zolles, welchen man ihnen im Thale Bvllenz abfordere, und >>bc>die Auflage von 6 guten Batzen, welche man ihnen von jedem durchgeführten Saum zu Bellenz abm'h»"Es wird geantwortet, die Bündncr hätten den Unterthanen in Bollenz seit fünfzehn bis siebzehnebenfalls neue Zölle auferlegt; der Ertrag des in Bollenz zu entrichtenden diene zur EindämmungWässer und sei eher ein Weggeld. Wollen die Bünde ihre Zölle moderieren, so werde man sich andrer?"auch eines Guten bedenken und, sintemalen die Bünde mit Mailand wieder in gutem Einvernehmen 'auch zu Bellenz den Grund zur Beschwerde beseitigen. Absch. 269. a. 200. Dem Pannerb^Beßler von Uri wird gestattet, den Neutsch aus Bollenz, mit dem er einen Nechtsbandel hat, in die -zu citieren. Ibiä. o. 207. Auf die Beschwerde der Bündner, daß ihnen zu Bellenz von den Amtl"^.auf ihr durchgeführtes Korn eine Auflage gelegt werde, wird dein Commissarius der Befehl ertheilt, ^dieselben sich dessen müssigcn und die Bictualicn ohne Beschwerde passieren lassen sollen. DaBündncr „allzustark in die Waaren fallen" und auf Fürkauf aufkaufen und durch ihr Land nach ^fertigen und dadurch die Früchte verthcucrn, so wird der Commissarius beauftragt, eine Ordnung Z»chen, nach welcher wöchentlich nicht mehr als 15 bis 20 Saum ohne Auflage hinaufgeführt werde»Der Statthalter zu Bellenz, der sich durch Auflegung von Taglien aus die Früchte der BündnerUnbescheidenheit hat zu Schulden kommen lassen, wird in die Orte citiert, um über das Eingenm» ^bei seinein Eide Rechnung abzulegen. Absch. 270. d. 208. In Betreff der Beschwerde überBollenz geforderte Weggcld soll den Bündnern geantwortet werden, daß man, wenn der obere Bundneuen Zoll abschaffe, diesseits auch eine Moderation werde eintreten lassen. Ucberdieß wird einezu Behandlung dieser Sache vorgeschlagen; inzwischen soll der Landvogt Nachforschung über diese ^ ^halten. Ibiä. o. 200. Obwalden beschwert sich, daß zu Ablentsch (Abiasco) seinen Landleuten ^abgefordert werde, da es doch init Nidwalden ein Glied bilde. Die Gesandten, ohne Instruction, nehme» ^Beschwerde in den Abschied. Absch. 278. b. 210. Die von Prionzo bitten, man möchte deinBorromeo schreiben, daß er den von seiner geistlichen Obrigkeit entsetzten Priester Bartholomäusihnen fern halten möchte, da derselbe mannigfaltige Drohungen gegen sie ausgestoßen. Dem Ansu^Mwillfahrt. Ibid. o. 211. Die von Misox beschweren sich, daß die Commissarien zu Bellen; ihnendurchgeführtes Korn eine Abgabe fordern. Schwhz wird beaustragt, im Namen der drei Orte Mmissarius zu schreiben, daß er sich dessen enthalten und laut des Abschieds von Brunnen solches ^ ^ungehindert durchführen lassen soll. Uri erhält den Auftrag, ein Mandat nach Bellenz zu ?^ " «dasselbe an öffentlichem Markte verlesen zu lassen, des Inhalts, daß niemand für solches Korn . ^zahlen schuldig sei. Gehorcht der Commissarius nicht, so soll Schwyz einen andern nach Bellen» ^Ibid. ä. 212. Martin Domenigino war wegen der an dem umgekommenen Dreigeschworenenübten Mißhandlung gefänglich eingezogen worden und hatte bekannt, daß der Judice, genanntsammt seinen Söhnen, dem Landshauptmann Guido und Magno zu diesen: Morde gcrathen habw^waren nach Schwhz gekommen, um sich von dieser Anschuldigung zu purgieren. Dem Landvogt