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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
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1840
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1840 Bellen;, Bollenz und Riviera. 1621. 1622.

sctzung habe, nainentlich die Bulle des Papstes Julius II. vom Jahre 1512 prüfe. Bei erster Gelegc "l'"'soll auch mit dem Nuntius darüber verhandelt werden, und für nächste Tagleistung sind die Gesandte»Instruction zu versehen. Ibid. b. Der Comnnssarius ist mit den Kirchenpflegern uncinS

des Bezugs der criminalischeu Bußen, welche Letztere zu Hände» der Kirche ansprechen, während der 6^missarius diejenigen, welche vom Schlageil und von Blutruns u. ä. fallen, für sich in Anspruch »"""Da die frühern Commissäre dieselben ebenfalls bezogen haben, so soll es künstig auch nicht anders geh" ^werden. Da die Obrigkeiten der Kirche zu Bellenz einen Theil der Bußen und den Holzzoll aus 65"» ^für den Ball zugewiesen haben, der Bau aber lässig betrieben wird, so lverden die Kirchenpfleger ^denselben besser zu betreiben, widrigenfalls man ihnen jene Gnade entziehen werde. Ibid. i. ^

Landvogt iil Böllen; wird befohlen, daß er den Statthalter lind den Nath der Landschaft anhalte, ^ "Landvögten Brnster und Im Hof die ausstehenden Malefizkosten, wie auchden Jahrlohu der rhen"b 'Gulden" nebst dein Abtrag für ihren erlittenen Schadeil zu bezahlen. Diese Ordnung hat der Landscbr"in das Statutenbuch in Bollen; einzutragen. Ibid. K. Abgeordnete der Landschaft Bollenz "

1) man möchte ihnen die gleiche Taxation der Münzen gestatteil, wie denen zu Luggarns, weil beidieselben höher stehen als im Mailändischen, wo sie ihre Bictualien kanfen müsseil: 2) man möchteeine Entschädigung für die Wachen zukommen lassen, welche sie in Folge eines Befehls der regierenden "voriges Jahr wegeil eines drohenden Einfalls der Bündner an der Moösabrücke hätten ausstellen ^Z) es möchte eine Ordnung gemacht werden, um die großen wegen Erkaufung des Dreigeschw"^Amts vorgefallenen Unordnungen zu beseitigen; 4) man möchte wegen des zu Bellenz ausstehenden ^geldes Rath schaffen. Die Entscheidung über das erste Ansuchen stellen die Gesandten denanHeim, sind aber der Ansicht, daß in den eimetbirgischen Bogteien nur ein Eurs der Münzen ^sollte. Dem Landvogt zu Lauis wird befohlen, nach dem Willen der Mehrzahl der Orte das Geld w» ^aufzurufen". Ferner wird rathsam befunden, bei der zu Zug vereinbarten Valvation zu ^und Zug bei erster Gelegenheit zu beinerken, daß es besser daran gethan hätte, dieselbe zuIn Beziehung auf die Entschädigung für die Wachen an der Moösabrücke werden die Abgeordneten s"'^lich abgewiesen, da man in den dermaligen Zeitumständen den Gubernator zu Mailand nicht dar»»"geheil könne und man wegen des vorjährigen Aufruhrs der Bellenzer halber viel Unkosten gehabt ^Die drei Geschworenen solleil gänzlich abgeschafft »verde». Es könnteil dafür, wie zu Bellenz, ei»schreiber und Dolmetscher von den Orteil geschickt »verde». Ist das nichterheblich", so findetnothwendig, das; diejenigen, welche eines solchen Amtes fähig sein »vollen, dasselbe nichterpractu» ^Des Wchrigeldes halber wird beschlossen, daß, »venu sich die Interessierten nicht bis künftigDreikönigstag verglichen habeil, sie die schon lange beschlosseile Wehre oberhalb Carasso herzustellendamit die auf die bereits gemachte Wehre verwendeten Kosten nicht vergebens seien. Absch- 21-''-

t«22. .. >.

'Art. tti». Der Cominissarius beklagt sich, daß der Decan von Elaro nächtlicher Weile hinüt ^Rücken, als gegen das ärgerliche Leben des Priesters zu Provoni sPontirone ^ Klage geführt we»'^ ^bei Eiden Kundschaft aufgeilvmineil habe, »vas den Rechtsamen der Obrigkeiteil straks zuwidcrlansi-beauftragt, deßwegcn ein Schreiben an den Eardinal zu Mailand abgehen zu lassen. Absch.-2c ^Uri und Nidwalden haben das Amt eines Großwcibels zu Bellenz, weil man gesonnen war, kam !