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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
Entstehung
Seite
1841
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Bellen;, Böllen; und Niviera. 1622. 1841

aus den Orten dazu zu wählen, dein Adriano von Ridwaldcn übergeben. Die Gesandten lassen eslehe^ doch soll nach dessen Absterben das Ainr den Orten nach umgehe». Zugleich soll man

Port ^ Portuneramt damit verbunden werden könnte. 11>. K. 1K7. Adrian Furrer, der

^ "ner trägt vor, er habe auf Befehl ein Wachthaus gebaut und sei noch nicht völlig dafür bezahlt;hab^ ^ ^ Vtauern und Thorr von Bellenz in schadhaftem Zustande seien und eine Reparation nöthigPikw ^ beschlossen, daß Furrer im Beisein des Eominisiarius und zweier Herren von Schwyz und^ " Rechnung ablegen soll. Ferner wird billig erachtet, daß zur Herbeischaffung des Geldes für den^ und der Thore von jedem Hundert Burrcn, welche den Tessin hinabgcfiihrt werden, eine

'-'iu Vurren je »ach Belieben der Obrigkeit gegeben werden solle, serner von jeder Maß Wein,'"issar^ Grafschaft Bellenz durch den Zapfen ausgeschenkt wird, ein Angster. Dafür hat der Com-^cw Wirthe zu beeidigen und einen Einzüger zu bestellen. Diese Verordnung ist von den großen

^erx ^rten zu bestätigen. Den Zuwiderhandelnden ist mit Ii» Kronen Buße und mit Ein-

^ drohen. Idick. v. lttti. Uri stellt den Antrag, einen Dolmetscher und Landschreiber aus denlind Bvllenz zu setzen; der Antrag wird jedoch bis auf eine passende Gelegenheit dahin gestellt,

daz Uri wird beauftragt, die zu Earasso mit großen Kosten erbaute Wehre, hinter welcher

^nabdringt, mit Zuziehung von Adrian Furrer in Stand stellen zu lassen. Ibid. o. >7(1.

Z"3t an, daß ihm die 18 Kronen, welche ihm von einem dreiörtischen Tag dasiir zuerkannthabe ^ die Rtördcr der Barfüßer unter großer Gefahr seines Lebens nach Mailand geführt

a»zl>,^ bezahlt worden seien. Die Sache wird in den Abschied genommen. Ibid. k. l7l. DieAstern - Kreuzer werden verrufen; für einen Rappen sollen je zwei Angster genommen werden. Den»ic» ""ch eine Ordnung gemacht werden, wie sie die groben und die kleinen Geldsorten einzuneh-

Dainil die für die Wehre von Carasso ausgegebenen ruid für diesen Zweckdurch Gelder bezahlt werden, erhält der Evinnüssarius zu Bellenz den Auftrag, diejenigen, welche nicht»c» g ^ "dn authentische schriftliche Versicherung Genüge geleistet haben, bei einer Buße von 100 Kro-ll:;. ^Kten, alle Interessierten durch Geld oder gebührende Obligationen sicher zu stellen. Absch. 280. a.T»t brs, Furrer fordert von jedem Orte 6 Kronen als Entschädigung für gehabte Unkosten. Es wirdscharr'" ' ^ ^ ordentliche Rechnung darüber einschicken solle. Ibid. <z. 174. Martin

^ciix Zu Hieronymus Easati abgeschickt, unl von demselben zu erfahren, ob es nicht zweckmäßig

^ Fähnlein von Bellenz abgezogen seien, die Schlösser zu Bellenz mit einigen Soldaten mehriolbe,, ^ waren schon 6 Mann in jedem,) Easati bejaht es und ist auch geneigt, dieselben zu be-der uoch vorher den Bescheid des Gubernators einholen. Absch. 244. b. I7l». In Betreff

P°Zttcr Eapitauo Marca der Verrätherci in Bcllenz halber und namentlich des von ihm genannten^ ^^"unissarius beauftragt, ein gutes Aufsehen auf Letztern zu haben, ob er etwas Ge-l'che ^ ^'"^"elnne. Ibid. o. 17<i. Johann Baptista Atollv, angeklagt eine Weibsperson auf unnatür-^istct ""^'raucht zu haben, hatte dem Vcrhaftsbefehl des Eonunissarius von Bellenz nicht Folge ge-^ eiitfloheu. Der Beklagte ist in Schwyz, wo seine Sache vor den Gesandten verhandelt wird.s>u welche auch mit jener Weibsperson vorgenommen wurden, geht hervor, daß deren Aus-

^^Precheu und erdichtet sind, daß sie bei der Consrontativn auch den Mollo nicht als Thäter^aldx, Gesandteit von Uri »vollen die Sache vor die Obrigkeiten weisen, die von Schwyz und

shwchn, Mollo frei, sprechen ihm sein Vermögen ohne Entgeltniß zu, heben denVcrbandierungs-