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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1838
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1838 Bellen;, Bollenz und Rivicra. 182(1.

Raths zu Bellen;, daß eine Partei folgende Neuerungen einfuhren wolle: 1) die Räthe sollen nichtwie bisher, an die Stelle der verstorbenen Räthe, ohne daß die Burger initstimmen, andere in den ^wählen. 2) Die Räthe sollen nicht mehr die Besugniß haben, ohne der Burger Wissen und WillenzuWersen", Beisaßen anzunehmen und Bewilligung zu gebenBurrcn zu fertigen". Er bittet die Gesa"um ihren Rath. Da aber ein Theil derselben ohne Instruction ist, wird die Sache in den Abschiedmen. Absch. 155. a. 134. Statthalter Judicc oder Nensch aus Bollenz hatte ohne Einwilligung ^Nachbarschaft zu Malvaglia ein Stück Allmend für sich allsgeschieden, worüber sich die Nachbarsch"^^schwert. Der Landvogt wird beauftragt, der Nachbarschaft anheinizustellen, ob sie dem Judice dieses ^lassen oder es wieder zur Allmend schlagen wolle Idiä. d. l3S. Da in Bollenz das Wasserlich zu Malvaglia großen Schadeil angerichtet hat, werdeil die Landvögte von Bellenz, Bollenz undbeauftragt, daselbst eineil Augenschein einzunehmen und die Wehren sobald als möglich wiederIdiä. o 1311. Kaspar Im Hof, Alt-Landvogt im Bollenz, beschwert sich, daß die Landschaft wegen der'^^des ihm auszuzahlenden Jahrlohns Schwierigkeiten mache. Es wird gut befunden, daß dieselbe ih>"^50 rheinischen Gulden in dem Preis, den sie dermalen haben, nach der bestehenden Ordnung Da-habe. Idiä. e. l37. Es wird über die großen Kosten geklagt, welche die Amtleute UN Bollcuz u> ^lefizischen Sachen den Leuten verursachen. Jedes Ort soll auf nächste Eonfereuz zu Brunnen deßweg^" ^struieren. Idiä. k. 13«. Alis die Klage, daß zu Bellenz die Geistlicheil im Predigen sehr nachlässig^wird der Eommissarius durch ein Schreiben beauftragt, sie zu größerm Fleiß anzuhalten. ^

Wirkung, so soll er eine Copie dieses Schreibens dem Bischof von Como zusenden und denselben um B

ersuchen. Idiä. A. >311. Es wird der Antrag gestellt, künftig den Appellaztag als einen w»u ^abzustellen. Nidwalden wünscht, daß er nochmals bei ihm gehalten werde; alsdann »volle es sichandern Orten nicht sondern. Idiä. Ii. litt. Da durch die vieleil zu Bellenz durchziehenden,spanischen Soldaten der Spital daselbst große Auslagen hat, so wird Landaminann Zelger beauftragt .wegen mit dein Ambassador zu tractieren. Idiä. i. 14l. Landschreiber Wolfgang von U" ^ ^voil den drei Coininissarien, unter welcheil er gedient hat, den zwölfteil Pfenning von den Erimin" ^malefizischen Bußen, wie früher andere Landschreiber ihn bezogeil haben, während die Commiss^""^,haupten, daß sie nach dein Artikel des rothen Buches von ihrem Drittel jener Bußen nicht mehr a ^vierten Theil zu geben schuldig seien. Die Gesandten sind dieser letzten Ansicht lind lasseil es dab^ ^bleiben, wollen aber bei ihren Obern auf eine Erläuterung antragen, damit künftig aller Streit

werde. Idiä. I. 142. Der Eommissarius Blättler wird nicht für verpflichtet gehalten, auf die^

des Landschreibers von Uri an einen Theil der Verehrungen, welche er von obrigkeitlichen Gesaudlr"- ^ ^leuten u. s. w. für seine Mühe erhallen hat, einzutreten. Dem Eommissarius wird seine AmtsmlMverdankt. Idiä. in. 113. Der ungebührlichen großen Kosten wegen, welche die Amtleute inMalefizsachen verlangen, wird beschlossen, daß es bei der bereits vorhandenen, aber in dasnicht eingetragenen Ordnung sein Perbleiben haben soll, und daß der Landschreiber zu Bellenz ckdas Statnteilbllch von Bollenz einzutragen habe. Absch. 157. a. 144. Der Appellaztag wird, ^ ^noch zweimal in Nidwalden gehalteil worden ist, abgestellt. Idiä. d. 143. Denen von Bollen, ^Eommissarills schreiben, daß sie das Umgeld voil dein Wein, welchen man daselbst verwirthet,

Bocale einen Angster, zu zahlen haben, welches zu Erhaltung der nöthigen Ballteil iniverdeil soll. Idiä. o. 1411. Da aus den Vvgteien viel Weiil in das Mailändergebiet ausges"^