1836 Bellen;, Bollen; und Rivicra. 1619.
Obrigkeit respecticre, mag ein jeder Gesandte seiner Obrigkeit berichten. Iliill. e. N3. Die Gesandteil schlißeinen zwischen Rath und Burgern entstandenen Streit. Bernhard Rnschga zu Bellenz hatte an diekeiten einen Bries geschrieben, welcher der Ehre der Räthe zu nahe trat. Die Btirgergemeinde, welcheRath fragte, ob sie den Auftrag zu diesem Schreiben gegeben habe, antwortete, daß sie bloß Auftragben hätte, folgende fünf Punkte der Obrigkeit initzutheiten und deren Rath darüber einzuholen:ein jeder, dem in die Gemeinde gekündet werde, und der nicht erscheine, um eine halbe Krone gestraft we^solle; 2) daß der Rath ohne die Gemeinde keine Bürger annehmen dürfe; 3) daß der Rath ohne die ^meinde nicht möge erlauben, ungebundenes Holz durch den Dessin zu führen; 4) daß der Rath ,Burger Willen keine Näthe setzen solle; 5) daß die Anwälte der Bürgerschaft die Rechnung über die «oder Reise des Augustin Ghiringhelli nach Deutschland nicht genehmigen sollen, weil die Bürger zu ^Rcchtshandel ihre Einwilligung nicht gegeben hätte». Mehr zu schreiben, sei kein Auftrag gegeben woDie Ansgeschossencn des Raths verlangen die Bestrafung des Ruschga und seines Beistandes Zcgon.verantwortet sich. Die Sache wird in den Abschied genommen. Ibicl. k. ltl. Dem Co»i»uII^wird befohlen, die Stadtgräben ränmen zu lassen. Die von Bellenz legen eine Urkunde vom letzte" ^nnng 1613 vor, laut welcher sie von der Pflicht, die Stadtthvre bedecken zu lassen, frei sind. Idiü. ^Der Eommissarius Jost Blättler legt Rechnung über die Eonfiscationen und verfallenen Güter vonHingerichteten Unbolden ab. Er stellt das Ansuchen, man möchte ihn halten, wie seinen Vorfahr,man möchte die Eonfiscationen und verfallenen Güter nach Abzug der Unkosten in drei Theile theilc», ^Drittheil der Obrigkeit, zwei Drittheilc ihm zutheilcn. Der Antrag wird in den Abschied genominen-
Rechnung der Bußen; Betrag aller 548 Kronen 1. D. Ilüä i. ll7. Es wird eindes Landschreibers und Dolmetschers zu Bellen; verlesen, in welchem dieselben wegen ihresscheinens an diesem Tage, ans den sie „wegen bewußter Klagen" ciliert worden waren, sich entsä)"Die Entschuldigung wird nicht angenommen; sie sollen nun von Ort zu Ort ciliert werden,
Altvrf. Ferner soll berathen werden, ob man künftig jemand aus den Orten als Schreiber ^metscher dorthin verordnen soll. Absch. 102. u. U8. Ans die Berichte des Eommissarius Z" ^und des Landvogts auf der Riviera, wie schlimm es mit der katholischen Religion in den 1^stehe, und wie sehr man einen Ueberfall der Schlösser und der Stadt Bellen; besorgen müsse, wird ^beiden Amtleuten befohlen, gute Wache zu halten, sich immer durch Späh'er Kenntniß von dem Z'^schaffen, was daselbst verhandelt werde, die besten Schlitzen zu nehmen und ans jeden Fall sich Z"Ebendasselbe soll auch den Landvögten zu Lauis und Luggarns geschrieben werden. Mit dein ft'^Ambassador soll geredet werden, ob er die Besatzung zu Bellenz verstärken und bezahlen möchte >wd, ^die Bündncr etwas vornähmen, „ihnen was Gegenstandes im Vcltlin oder wo es ihm am sügiu^' ' ^thun". Ibick. 6. tll>. Das alte Wehrigcld zu Bellenz soll bis nächste Lichtmeß eingezogen ^20 Kronen Buße. Die Wehre zu Earasso ist unverzüglich herzustellen. Ibick. cl. l20. Die dt"reien bitten um Abschaffung des Appellationstags, da er große Kosten verursache und die Appell" .demselben doch noch vor die Obrigkeiten komme. Die Gesandten haben sich auf nächste dreiörtische ^darüber instruieren zu lassen. Idick. k. lLl. Der Eommissarius läßt durch seinen Vetter seine -ablegen. Ibicl.