Bellenz, Bollenz und Riviera. 1619. 1835
^ werden wegen eines Gradens oberhalb des Hochgerichts auf der Rivicra, damit niemand
^ Konferenz ivurde besprochen der Markt, den die von Lauis zu
^iail Orten und denen zu Belleuz zum Nachtbeil errichtet haben, und daß die Lauiser den
welche auf die Märkte der drei Orte fahren wollen, den Paß versperren. Absch. 85. a.sei»/ Besprechung, was mit dem „aufgelaufenen" Wein anzufangen sei, gibt Nidwalden
^^lenz abgeschickten Gesandten den Auftrag, allen Wein daselbst zu probieren und den anfge-Hni m" uusschütten zn lassen, damit der neue gute nicht mit demselben vermischt werde. Ilüll. b. Ml."wrd'ct"^ Johannis zu Belleuz hatten zwei Aligustinermönche nächtlicher Weile zwei Mitbrüder er-^vrd Ovaren »>it einein Raub von etlichen hundert Kronen geflohen, zu Mailand aber aufgegriffen^^valdeii verlaugt deren verdiente Bestrafung und wünscht, daß statt der Augustinermönchehold ^ Kloster gelegt werden. Ilüll. e. l<>2. Gegenstand der Besprechung ist auch die Ilm
^ wird beschlossen, daß der Landvogt und die Amtlente im Procedicren gegen die"'arkt ^ ^^^uhren sollen. Ibill. ck. M5t. Die von Lauis hatten auf vergangenem Bartholome Jahr-en ^ Landschaft Lauis ergehen lassen, daß bei hundert Kronen Buße niemand^'gcir ^ Subiascv besuchen solle, und dieses Verbot auch au die angrenzenden Orte geschrieben, jawelche auf den Jahrmarkt ritten, ihr Geld, ihre Waaren und Victualien arrcstiert, andere^ordc',^ Zu gelobe», daß sie daselbst nichts kaufen wollen. Da auf dein Tage zu Luccru beschlossenEllrich anzugehe», daß es die Agenten von Lauis auf künftige Tagleistung nach Baden zurbescheiden möchte, so bespricht man sich jetzt darüber, wie die Sache zu Baden einstimmigz» h werden könne, und kommt übcrein, bei der früher an den Landvogt abgegangenen Protestation^ wegen des hieraus erfolgten Schadens, „als des Marktes halber, so bisher den^he»". gehalten, zu besuchen, den Uusrigen zu verbieten und denselbigcn gen Belleuz zu^c» ^^u Ntailändischen den freien Paß durch Gravedona und de» Laugcnsee anzukünden und zudrej ''^igen Orte aufzufordern, zur Bestrafung solchen Frevels behülflich zu sciu, widrigenfalls dieieich^ ^ Mitteln sich umsehen würden, ihre Reputation aufrecht zu erhalten. Den nach Baden rei-kW»,.soll ihr Geld arrestiert werden. Absch. 88. a. MI. Alsonso Casati wird ersucht, beim^ Herstellung der Straße bei Gravedona ans des Königs Boden anzuhalten, und derlst.1. ' Z" Bellenz, die Straße auf dem Boden seiner Vogtei in gutem Stand zu erhalten. Ilüll. 5.^de> ^ ersucht, anzuordnen, daß eine „Hauptverschreibnng um das ticiuische Wehrigeld" gemachtLieutenant von Nleutlen wird die Einziehung desselben auferlegt. Ilüll. o. M<». Die rcfvr-^/uzerorduung ist von Schwyz gut gebeißen worden. Die Gesandten von Uri und i>!idwaldendieselbe ihren Herren und Obern auch zur Genehmigung vorzulegen. Hüll. o. M7.^bsch. ^''^lasco. S. Landvogtei Lauis, Art. 196. M«. Die ordcicklichcn Rufe werden erlassen,^bitcg " Spitalrechnung. Dem Eonunissarius wird aufgetragen, von denjenigen, welche dem^ese H l^uldig sind und trotz der früher schon angedrohten Buße von 25 Kronen nicht bezahlt haben,^"'Zuziehen. Ilüll. l>. l l<>. Die neuen und die alten Kirchcnvögte, welche dem vorjährigen Gc-^gelc,^ '^chgokoinmen sind, sollen ebenfalls gebüßt werden. Ilüll. o. M. Die Kirchenrechnung wird^ ^ Grafschaft Bellenz, ivelche sich 1694 um 1959 Kronen von der Verpflichtung, an den Bau^ ^ " luuften Theil beizusteuern, losgekauft hat, hat in diesem Jahre das Capital mit Zinsen mit^u, zu 24 guten Batzen die Krone, bezahlt. Ilüll. ll. l M. Wie der Rath zu Belleuz die
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