Bcllenz, Bollenz und Riviera. 1619. 183Z
zu weisen. Die Gesandten von Uri und Schtvhz nehmen den Antrag in den Abschied. Ibiä. e. 78.
T"lge der Beschwerde des Commissarius Blättler, daß es vorkomme, daß, bevor er über eine fehlbare^ivit das Strafurtheil gefällt habe, dieselbe schon von den Obrigkeiten liberiert worden sei, wird festge-iein'e ^ ^"5tig niemand angehört werden soll, es habe denn zuvor der Commissarius sein Urtheil und. / ^^fe angelegt. Ibiä. k. 77. Man vereinigt sich über die Art, wie denen von Bellenz ihre Un-land« " ^vüesen werden sollen. 1) Der Rath von Bellenz hatte voriges Jahr zu Bartholomäi die Ge-^issar" Commissarius spottend eine lange Zeit warten lassen und sich berathen, ob sie dem Com-
^lhe ^"ser einen Abschied geben wollten. 2) Während der Commissarius denen von Bellenz auf dasschwur, hätten diese spöttisch nur auf ein schlechtes Papier geschworen; daher wird festgesetzt,lchlvv"" ^ Bellen; und die Consuln aller Conununen mit aller Solennität dem Commissarius
d^, huldigen sollen. Diese Verordnung ist in das rothc Buch zu schreiben. 3) Ferner hat der Rath
^^^^nden Landvogt vor der Stadt zu empfangen, was seit einiger Zeit unterlassen worden war. 4)^be^, ^6 Commissarius darf kein Rath zusammenberufen werden, und wenn der Commissarius dein-der ^"^hnei, will, hat er dazu die Bcfugniß. 5) Da sich der Rath geweigert hat, Anordnung wegentreffen und, obgleich entsetzt, doch seine Functionen fortgesetzt hat, soll er „darum stark an-^ene,, 6) Ohne Wissen des Commissarius dürfen weder Räthe noch Particularcn Leute in ihren
^»ld" beeidigen. 7) Gegenüber der Beschwerde der drei Geschworenen zu Bellen;, daß sie nicht
siemalefizische oder criminalische Händel dem Commissarius zu leiden, wird gut befunden, daß"icht ^ schuldig seien. 8) Endlich ist dein Rathe zu verweisen, daß er den Commissarius Jansen^ schein habe annehmen wollen. Ibiä. 7 8. Da die Verweigerung des Transits und Ge-"atox Bellenz gegenüber den drei Bünden den drei Orten allein zur Last füllt, so soll der Guber-
>»it. ^ Mailand ersucht werden, auch die übrigen Orte von dieser Maßregel in Kenntnis; zu setzen, da-z-) ^ > gen Luggarus und Lauis geschrieben werde und die Unterthanen dessen verwarnt werden. Absch.^»acl ^ ^ ^^^vst Beroldingen wird beauftragt, mit dein Gubernator zu reden, daß er die Kauflcute'uöchte, daß sie ihrc Waarcn ohne Gefahr durch das Land der drei Orte führen lassen könn-^genvin ^ mehrmals Salz durch die Bünde nach Bellcnz geführt lind als Rückfracht Reis
n worden ist, angeblich, daß die Frachten von und nach Hall kommen und die Fuhrleute Scheine^so soll der Commissarius einen solche«; Schein schicke«,, damit derselbe dein Ambassador^gc» . ^) vorgezeigt werde, ob etwa eine Fälschung unterlaufen sei. Ibiä. ä. 81. Oberst von Berol-)wt, was er beim Gubernator zu Mailand i«, Betreff der Erhaltung und Vermehrung der Zu-»»d " ^^llenz ausgerichtet hat, nämlich daß derselbe sich erklärt hat, allen nothwendigcn Zusatz daselbst^ üänzlich zu unterhalten. Bereits habe er ihn, für zwei Monate Sold mitgegeben; man möge
^ ^bassador weiter eine Uebcreinkunst treffen. Absch. 57. n, 82. Die Häupter, welche «,achZusatz geschickt werden, sollen die Besichtigung der Waffen (Gwercn) in allen drei Thäler«,^t>ie s ^ ^ »Wegen der Alp Sarzcno wird ein jedes Ort sehen, was sie durch beiliegende
^icieren, und daß der Ruf, so unsere Gesandten ans verschicnein Bartholomäi gcthan anfgchebt^ ä. 8^l. Die Wehre oberhalb der neuen Wehre bei Carasso ist sofort herzustellen und dem^ i>ix Befehl dafür zu erthcilen; wird sie nicht hergestellt, so «verde«, Leute abgesandt «Verden, welche°'»er ^^ellung sorgen werden. Absch. 60. b. 8S. Der Landvogt auf der Riviera berichtet, daß in^tigkeit wegen der Capelle all Nosario zu Ablentsch (Abiasco) und deren Zehnten zwischen den