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5,2,b (1875) Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1618 bis 1648 : Herrschafts- und Schirmortsangelegenheiten, Beilagen, Anhang und Register
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1832
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1832 Bellenz, Bollenz nnd Niviera. 1619.

Victualien verweigert haben. Zugleich soll mit ihnen auch über das noch ausstehendeWeerigeld" trac»^werden. Ibiä. o. «2. Da viele Aeltern jenseits des Gebirgs ihre Kinder dein bösen Geist aufoVbund übergeben, so wird, damit dieselben dem Teufel wieder aus dem Rachen gezogen werden, dem ^' ,Beroldingen zu seinen andern Austrägen noch der gegeben, daß er mit dem Cardinal Borromeo zu ^land sprechen soll, wie diesem Uebel abzuhelfen sei. Ibiä. ä. OS. Die Landschaft Bollenz begeht ^den drei Orten 34 Spieße verehrungsweise. Uri und Nidwaldc» willigen ein, Schwpz nimmt das Änpuin den Abschied. Ibiä. s. Der Tortur halber läßt man es bei den für die ennctbirgischen

bestehenden Ordnungen verbleiben. Bekennt aber eineverleumdete" Person in Folge der ordnungs»"' 'angewendeten Tortur nicht, so sollen die Landvögte bei ihren Herren und Obern weiter Raths pl ^Ibiä. t'. 03. t. Zu Rottmeistern in Bellenz werden ernannt : Landschreiber Wolfgang von Uri, ^Tschudi und Ulrich Farlimann, jeder zu einem Thor. 2. Befehl, die Stadtgräben zu säubern. '00. Dem Fähnrich Gygcr wird geschrieben, daß er die Wuhre bei Carasso in Standsolle, widrigenfalls er mit den Mitinteressierten für eintretenden Schaden verantwortlich gemacht »>cIbiä. i. «7. Der Landvogt auf der Riviera wird beauftragt, das am Tessin zu erbauendedie Gant zu schlagen" (zu veradmvdieren). Ibiä. si. 00. Uri wird beauftragt, die decretierten ^auszufertigen. Ibiä. I. 00. Nidwalden verlangt, daß demjenigen, welcher vor Jahren den Landow ^Bollenz erschlagen, im Bollcnz zu wohnen abgeschlagen werde. Ibiä. m. 70. Die Gesandten,vergangenen Bartholomäi zu Bellenz gewesen, sollen auf nächste Tagsatzung der drei Orte ,-tvegc" ^Mißverstandes" erscheinen. Ibiä. n. 71. Die Bünde beklagen sich, daß man ihnen zu Bellenz den ^paß des Getreides und den feilen Kauf verweigere und daselbst an den Thoren und in den Schlösse"Wachen aufgestellt habe. Die Gesandten antworten, daß der spanische Ambassador verboten habe,und Victualien, welche die ennctbirgischen Unterthancn auf ihre Patente im Mailändischen kaufen, de> ^Misox oder anderswohin zu verkaufen, widrigenfalls man ihnen keinen Ankauf im Mailändischen mehr ^werde. Den Durchpaß von anderwärts gekauftem Getreide werde man ihnen nicht verbieten. Dadie von Misox drohende Worte gegen die zu ihnen abgeschickten Amtleute ausgestoßen und sichhätten, so Hütten die regierenden Orte zum Schlitze ihrer Unterthailen Zusätzer nach Bellenzdere Klagepunkte beruhten auf unbegründeten Gerüchten. Absch. 51. ä. 72. Die Soldaten Z»beschweren sich über zu geringen Sold. Dem Commissarius wird ausgetragen, ihnen zu bedeuten, >»'ten sich für einmal der Besoldung halber ersättigen; für die Zukunft wird eine bessere in AussichtIbiä. b. 7S. Da die Untcrthanen in Folge von Geldverschreibungen den Creditoren in 'esc

dann das Geld zurückzahlen wollen, wenn bei ihnen - dasselbe im höchsten Werthe steht, w ^Sache auf nächster fünf-oder siebenörtischer Tagsatzung zur Sprache gebracht werden; die Gesandt»dafür instruiert werden, daß es bei dem verbleiben solle, was zu Badeil verabschiedet worden ist, ^daß kein Eidgenosse das Geld von den Unterthanen um ordentliche Perschreibungen anders, den»bei uns läufig, empfangen solle." Ibiä. v. 71l. Bei Vergantung eines Zehntens auf derein Priester denselben gezogen. Statthalter Pellanda beschwert sich darüber. Schwpz und Ridwaldc»es dabei verbleiben; jedoch wird auf Gefallen der Obrigkeiteil hin für die Zukunft festgesetzt, daßsicher ohne der weltlichen Obrigkeit Gutheißenkeine Gewalt weder um Käufe noch Vergantungensoll". Ibiä. ä. 73. Da dermalen viele Banditen in- und außerhalb der Stadt Bellenz sich h^st" ^^f-sich vielleicht gerne zu Wachen gebrauchen lassen, so trägt Nidwalden darauf an, dieselben aus der